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Erbschaftsteuer

Erbschaftsteuer reformieren: Folgen für Unternehmen und Nachfolge

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Erbschaftsteuer reformieren: Warum die Debatte für Unternehmen wichtig ist

Die Erbschaftsteuer steht politisch erneut im Mittelpunkt. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen haben am 19.06.2026 ein gemeinsames Positionspapier vorgelegt, das auf eine Weiterentwicklung der bestehenden Regeln abzielt. Aus ihrer Sicht soll die Erbschaftsteuer verfassungsfest, administrativ praktikabel und mindestens aufkommensstabil ausgestaltet werden. Gleichzeitig betonen sie, dass Unternehmen und Arbeitsplätze geschützt werden müssen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer, Familiengesellschaften, Immobilienunternehmen und deren steuerliche Berater ist diese Diskussion hochrelevant, weil sie die künftige Gestaltung von Vermögensübertragungen und Unternehmensnachfolgen unmittelbar beeinflussen kann.

Im Kern geht es um den Ausgleich zweier Ziele. Einerseits sollen sehr große Vermögensübertragungen einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung des Gemeinwesens leisten. Andererseits dürfen Betriebsfortführungen nicht durch steuerliche Liquiditätsbelastungen gefährdet werden. Die Debatte ist deshalb nicht nur fiskalpolitisch, sondern auch mittelstands- und standortpolitisch bedeutsam. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, deren Nachfolge häufig innerhalb der Familie geplant wird, ist entscheidend, ob steuerliche Entlastungen künftig enger an echte Unternehmensfortführung und den Erhalt von Arbeitsplätzen geknüpft werden.

Die norddeutschen Finanzressorts lehnen eine Abschaffung der Erbschaftsteuer ausdrücklich ab. Ebenso sprechen sie sich gegen eine Regionalisierung aus. Die Steuerbelastung soll also nicht vom Wohnort abhängen. Damit wird an einem bundesweit einheitlichen System festgehalten, was aus Sicht der Praxis Planungssicherheit schaffen kann. Für Unternehmen mit mehreren Standorten oder Gesellschaftern in verschiedenen Bundesländern ist das ein wichtiger Gesichtspunkt, weil ein Standortwettbewerb zwischen den Ländern zusätzliche Komplexität erzeugen würde.

Verschonungsregelungen, Familienstiftungen und Mindestbesteuerung großer Vermögen

Besonderen Reformbedarf sehen die Länder bei den bestehenden Verschonungsregelungen. Verschonungsregelungen sind gesetzliche Begünstigungen, durch die Betriebsvermögen unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise von der Erbschaftsteuer freigestellt werden kann. Diese Regeln sollen grundsätzlich die Fortführung von Unternehmen erleichtern. Nach Auffassung der Finanzministerinnen und Finanzminister ermöglichen sie in ihrer heutigen Ausgestaltung jedoch, dass sehr hohe Vermögen teilweise nahezu steuerfrei übertragen werden.

Hervorgehoben wird insbesondere die Nutzung von Familienstiftungen als Steuersparmodell. Eine Familienstiftung ist eine rechtlich verselbstständigte Vermögensmasse, die dauerhaft einem vom Stifter festgelegten Zweck dient und häufig der Versorgung oder Bindung von Familienvermögen dient. Politisch kritisch gesehen wird, dass solche Strukturen nach Darstellung der Länder dazu eingesetzt werden können, Vermögensinhaber künstlich als weniger leistungsfähig erscheinen zu lassen. Die norddeutschen Finanzressorts stellen deshalb klar, dass Gestaltungen ohne erkennbaren Bezug zum Erhalt von Arbeitsplätzen oder Unternehmen eingeschränkt werden sollen.

Im Raum steht damit faktisch eine stärkere Begrenzung von Gestaltungsmöglichkeiten sowie eine Art Mindestbesteuerung großer Vermögen. Eine Mindestbesteuerung würde bedeuten, dass selbst bei Vorliegen bestimmter Begünstigungen ein bestimmtes steuerliches Mindestniveau nicht unterschritten werden darf. Für große Unternehmensgruppen, vermögensverwaltende Strukturen und Holdingmodelle wäre dies ein erheblicher Einschnitt. Für klassische mittelständische Betriebe kann die Diskussion dagegen auch entlastend wirken, wenn die künftige Rechtslage stärker zwischen echter Unternehmensnachfolge und rein steuerlich motivierter Vermögensstrukturierung differenziert.

Für die Beratungspraxis folgt daraus schon jetzt, dass bestehende Nachfolgekonzepte auf ihre wirtschaftliche Substanz und ihre steuerliche Angreifbarkeit überprüft werden sollten. Wer Vermögensübertragungen plant, sollte nicht nur die aktuelle Gesetzeslage im Blick haben, sondern auch die politische Stoßrichtung. Das gilt besonders bei größeren Betriebsvermögen, Stiftungsmodellen und Konstellationen, in denen Unternehmensvermögen mit privater Vermögensverwaltung vermischt ist.

Unternehmensnachfolge und Stundung: Wie Arbeitsplätze geschützt werden sollen

Trotz der kritischen Haltung gegenüber weitreichenden Begünstigungen betonen die Länder ausdrücklich, dass die Reform Betriebe in ihrer Existenz sichern soll. Dafür setzen sie auf erweiterte Stundungsmöglichkeiten. Eine Stundung bedeutet, dass eine fällige Steuer nicht sofort gezahlt werden muss, sondern zu einem späteren Zeitpunkt oder in Teilbeträgen entrichtet werden kann. Im Bereich der Unternehmensnachfolge ist das besonders wichtig, weil die Erbschaftsteuer häufig auf stille, also nicht unmittelbar liquide Werte trifft. Dazu zählen vor allem Gesellschaftsanteile, Betriebsgrundstücke oder langfristig gebundenes Anlagevermögen.

Gerade in inhabergeführten Unternehmen kann eine sofortige Steuerzahlung zu erheblichen Liquiditätsengpässen führen. Wenn Mittel aus dem Betrieb entnommen werden müssen, kann dies Investitionen, Personalplanung und Kreditlinien belasten. Eine großzügigere Stundung würde dieses Risiko reduzieren, ohne auf eine Besteuerung vollständig zu verzichten. Für Handwerksbetriebe, Produktionsunternehmen, Pflegeeinrichtungen, Arztpraxen mit gesellschaftsrechtlicher Struktur oder auch wachsende Onlinehändler kann dies bei einem Generationenwechsel von zentraler Bedeutung sein.

Aus praktischer Sicht spricht vieles dafür, Nachfolgeprozesse nicht erst beim Erbfall zu regeln. Wer frühzeitig Übergabestrukturen, Finanzierungsspielräume und gesellschaftsrechtliche Zuständigkeiten klärt, kann steuerliche und wirtschaftliche Risiken deutlich besser steuern. Dazu gehört auch eine belastbare Liquiditätsplanung für den Fall, dass Begünstigungen künftig enger gefasst oder an strengere Voraussetzungen geknüpft werden. Die politische Diskussion zeigt, dass der Gesetzgeber wohl stärker danach unterscheiden will, ob ein Betrieb tatsächlich fortgeführt wird und ob Arbeitsplätze konkret gesichert werden.

Für Kreditinstitute und Finanzierungspartner gewinnt die Thematik ebenfalls an Bedeutung. Wenn die Erbschaftsteuer künftig häufiger über längere Zeiträume zu entrichten ist, werden Bonitätsfragen, Sicherheiten und Cashflow-Prognosen noch stärker in den Vordergrund rücken. Eine tragfähige Nachfolgeplanung ist daher nicht nur ein Steuerthema, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmensfinanzierung.

Immobilienprivilegien, Freibeträge und Praxisfolgen für die Nachfolgeplanung

Ein weiterer Schwerpunkt des Positionspapiers betrifft steuerliche Sonderregeln für große Wohnungsunternehmen. Nach Auffassung der Länder soll eine Begünstigung nicht mehr allein an formale Kriterien wie die Anzahl der Wohnungen anknüpfen. Stattdessen soll maßgeblich sein, ob tatsächlich unternehmerische Leistungen erbracht werden oder ob es sich lediglich um reine Vermögensverwaltung handelt. Vermögensverwaltung meint die Nutzung und Erhaltung eigenen Vermögens ohne einen darüber hinausgehenden operativen Geschäftsbetrieb. Diese Abgrenzung ist seit jeher schwierig und für Immobilienunternehmen von erheblicher Bedeutung.

Für Bestandshalter, familiengeführte Immobiliengesellschaften und strukturierte Wohnungsportfolios kann eine solche Neuausrichtung weitreichende Folgen haben. Künftig könnte stärker geprüft werden, ob das Unternehmen tatsächlich mit Personal, Organisation und markttypischen Leistungen am Wirtschaftsleben teilnimmt oder ob im Schwerpunkt nur Kapitalanlage betrieben wird. Die Forderung nach einer bundesweit einheitlichen und rechtssicheren Anwendung der Regeln ist deshalb zu begrüßen, weil gerade bei Immobilienvermögen klare Maßstäbe für die steuerliche Einordnung entscheidend sind.

Auch bei Freibeträgen und Tarifen sehen die Länder Prüfbedarf. Ein Freibetrag ist der Teil des Vermögens, der steuerfrei übertragen werden kann. Diskutiert wird unter anderem ein Lebensfreibetrag anstelle der bisher mehrfach nutzbaren Freibeträge innerhalb bestimmter Zeiträume. Das wäre ein Systemwechsel mit erheblichen Auswirkungen auf vorweggenommene Erbfolgen und schrittweise Übertragungsstrategien. Noch handelt es sich ausdrücklich um einen Prüfauftrag. Dennoch sollten Unternehmen und vermögende Familien beachten, dass sich bewährte Gestaltungen künftig verändern können.

Kritisch beurteilen die norddeutschen Finanzressorts Modelle einer pauschalen Flat Tax. Gemeint ist ein einheitlicher Steuersatz ohne differenzierte Tarifstruktur. Nach ihrer Einschätzung würden kleinere und mittlere Erbschaften dadurch eher stärker belastet, wenn das Steueraufkommen insgesamt stabil bleiben soll. Für die Praxis spricht dies dafür, dass eine künftige Reform voraussichtlich nicht in Richtung eines einfachen Einheitssatzes gehen wird, sondern differenzierte Belastungswirkungen beibehalten möchte.

Unabhängig von der weiteren politischen Entwicklung ist jetzt der richtige Zeitpunkt, bestehende Nachfolgekonzepte, Stiftungsstrukturen, Immobilienhaltungen und Liquiditätspläne auf ihre Zukunftsfestigkeit zu überprüfen. Wer Unternehmensübertragungen frühzeitig mit Finanzierung, Bewertung und steuerlicher Dokumentation verzahnt, reduziert nicht nur Rechtsrisiken, sondern verbessert auch die operative Umsetzbarkeit. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei genau diesen Fragen mit einem klaren Fokus auf digitale Buchhaltungsprozesse, belastbare Entscheidungsgrundlagen und effiziente Abläufe. Gerade im Mittelstand führt die Verbindung aus steuerlicher Strukturierung, Prozessoptimierung und Digitalisierung regelmäßig zu spürbaren Kostenersparnissen, die wir als Kanzlei praxisnah und langfristig nutzbar machen.

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