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Erbschaftsteuer

Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024 erreicht neuen Höchstwert

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Entwicklung der Erbschaft- und Schenkungsteuer 2024

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer stellt eine der zentralen Steuerarten zur Besteuerung unentgeltlicher Vermögensübertragungen dar. Sie erfasst sowohl den Erwerb von Todes wegen als auch Schenkungen unter Lebenden. Im Jahr 2024 wurde in Deutschland ein bemerkenswerter Höchstwert bei den festgesetzten Erbschaft- und Schenkungsteuern erreicht. Das von den Finanzverwaltungen festgesetzte Steueraufkommen belief sich auf insgesamt 13,3 Milliarden Euro und lag damit um 12,3 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Dieser Anstieg signalisiert eine deutliche Zunahme der Steuerlast, die vor allem mittelständische Unternehmerfamilien, aber auch Privatpersonen mit umfangreicherem Vermögen betrifft.

Von den festgesetzten Steuern entfielen 8,5 Milliarden Euro auf die Erbschaftsteuer, was einer Steigerung von 9,5 Prozent gegenüber 2023 entspricht. Damit wurde der in früheren Jahren rückläufige Trend durchbrochen. Die Schenkungsteuer entwickelte sich noch dynamischer und erreichte mit 4,8 Milliarden Euro einen neuen Höchstwert, was einem Anstieg um 17,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Bedeutung für Unternehmer und Betriebsvermögen

Besondere Praxisrelevanz hat die Entwicklung der steuerlichen Belastung bei der Übertragung von Betriebsvermögen. Gerade im Mittelstand, bei Familienunternehmen sowie in Branchen, die stark auf Unternehmensnachfolge angewiesen sind, wie zum Beispiel Handwerksbetriebe, Pflegeeinrichtungen oder Produktionsunternehmen, nimmt die Frage nach steueroptimierten Übertragungsmodellen einen hohen Stellenwert ein. Im Jahr 2024 sank das steuerlich berücksichtigte übertragene Betriebsvermögen signifikant um 27,9 Prozent auf 21,5 Milliarden Euro. Besonders auffällig ist hierbei der drastische Rückgang sogenannter Großerwerbe, also Vermögensübertragungen mit einem Wert von über 26 Millionen Euro. Deren Volumen halbierte sich nahezu und sank um 49,7 Prozent auf 8,6 Milliarden Euro. Auch bei Anteilen an Kapitalgesellschaften wurde eine rückläufige Entwicklung verzeichnet, die sich mit einem Minus von 28,7 Prozent auf 7,4 Milliarden Euro bemerkbar machte.

Hieraus ergibt sich, dass trotz gestiegener Steueraufkommen die tatsächlichen Übertragungsvolumina insbesondere im Bereich größerer Unternehmensnachfolgen rückläufig sind. Dies ist sowohl ein Indikator für eine vorsichtigere Nachfolgeplanung als auch ein Hinweis auf möglicherweise verschärfte Rahmenbedingungen, die bei der Gestaltung von Übertragungen zu berücksichtigen sind.

Unterschiede zwischen Erbschaften und Schenkungen

Ein differenzierter Blick auf die Entwicklungen zeigt, dass Erbschaften und Schenkungen im Jahr 2024 unterschiedlich verlaufen sind. Das durch Erbschaften übertragene steuerlich relevante Vermögen stieg um 4,8 Prozent auf 64,1 Milliarden Euro. Zuwächse verzeichneten insbesondere Grundvermögen, das um 4,0 Prozent auf 27,4 Milliarden Euro anwuchs, und das sonstige Vermögen wie Bankguthaben und Wertpapiere, das mit 33,1 Milliarden Euro ein Plus von 3,1 Prozent erreichte. Das geerbte Betriebsvermögen hingegen sank leicht um 3,0 Prozent auf 4,8 Milliarden Euro. Besonders bei Großerwerben von Betriebsvermögen ergab sich ein Rückgang um 13,9 Prozent, was die bereits erwähnte Tendenz bestätigt, dass solche Übertragungen zunehmend seltener und zurückhaltender erfolgen.

Die Schenkungen zeigten eine entgegengesetzte Entwicklung. Das übertragene Vermögen ging um 18,6 Prozent auf 49,1 Milliarden Euro zurück. Deutlich betroffen war das geschenkte Betriebsvermögen mit einem Rückgang um 32,9 Prozent auf 16,7 Milliarden Euro. Auch hier halbierten sich die Großerwerbe beinahe, was auf eine abnehmende Nutzung von steuerbegünstigten Gestaltungsmöglichkeiten hinweist. Hingegen blieb die Übertragung von Grundvermögen durch Schenkung mit einem Minus von lediglich 1,4 Prozent vergleichsweise stabil.

Relevanz der Steuerbegünstigungen nach § 13a ErbStG

Ein zentrales Element der Erbschaft- und Schenkungsteuerplanung sind die Steuerbegünstigungen nach § 13a Erbschaftsteuer- und Schenkungssteuergesetz. Dieser Paragraf ermöglicht Steuererleichterungen insbesondere für Betriebsvermögen, Anteile an Kapitalgesellschaften sowie land- und forstwirtschaftliches Vermögen. Die Steuerbegünstigungen dienen dem Ziel, die Unternehmensfortführung nicht durch übermäßige Steuerlast zu gefährden, was gerade im Mittelstand von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung ist.

Im Jahr 2024 gingen die gewährten Steuerbegünstigungen deutlich zurück. Während bei Erbschaften Steuervergünstigungen im Volumen von 4,0 Milliarden Euro berücksichtigt wurden, was einem Rückgang um 1,5 Prozent entspricht, zeigte sich bei Schenkungen ein massiver Rückgang. Mit nur noch 13,1 Milliarden Euro lag das Volumen 47,1 Prozent unter dem Vorjahr und damit fast wieder auf dem Niveau von 2022. Dieser Einschnitt verdeutlicht, dass die steuerliche Gestaltung von Übertragungen nicht nur auf den reinen Vermögenswert, sondern auch auf die konkrete Nutzung der Begünstigungstatbestände abgestimmt sein muss.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Die aktuellen Zahlen verdeutlichen, dass die Erbschaft- und Schenkungsteuer in viel stärkerem Maße ins Gewicht fällt und sich die Rahmenbedingungen für Übertragungen deutlich verändert haben. Insbesondere die Entwicklung im Bereich des gesenkten Betriebsvermögens weist darauf hin, dass Unternehmerfamilien ihre Nachfolgestrategien überdenken und mit Bedacht langfristig planen sollten. Es gilt, die steuerlichen Begünstigungen sorgfältig im Blick zu behalten und rechtzeitig durch professionelle steuerliche und rechtliche Beratung geeignete Strukturen zu schaffen, um unerwünschte Belastungen im Erbfall oder bei vorweggenommenen Schenkungen zu vermeiden.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Gestaltung von Nachfolgelösungen und setzt dabei konsequent auf Digitalisierung und die Prozessoptimierung in der Buchhaltung. Durch unsere Erfahrung in der Betreuung von Unternehmen verschiedenster Branchen gelingt es uns regelmäßig, erhebliche Kostenpotenziale freizulegen und gleichzeitig die steuerliche Planungssicherheit nachhaltig zu erhöhen.

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