Rechtliche Grundlagen für die Wirksamkeit eines Testaments
Ein Testament ist eine hochpersönliche Verfügung von Todes wegen, die nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuches wirksam errichtet werden muss. Der wesentliche Grundsatz liegt darin, dass die letztwillige Verfügung eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein muss. Diese Anforderungen stellen sicher, dass der letzte Wille des Erblassers zweifelsfrei erkennbar und rechtlich verbindlich durchgesetzt werden kann. Eine bloße Kopie erfüllt diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht, da sie den unmittelbaren Nachweis der eigenhändigen Errichtung nicht gewährleisten kann.
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat mit Beschluss vom 7. August 2025 (Az. 8 W 66/24) klargestellt, dass eine Kopie eines Testaments nicht als ausreichender Beleg für ein Erbrecht anerkannt werden kann, sofern Zweifel an der Echtheit oder an der wirksamen Errichtung des Originals bestehen. Besonders betont wurde, dass der Erbschein ausschließlich auf Grundlage des Originals oder einer vollständig nachvollziehbaren Beweisführung erteilt werden darf.
Ausnahmen und Beweislast bei fehlendem Original
Grundsätzlich gilt, dass das Original eines Testaments vorzulegen ist, wenn man sich daraus ein Erbrecht ableiten möchte. Jedoch gibt es Ausnahmeregelungen, wenn das Original ohne Zutun des Erblassers vernichtet oder unauffindbar ist. In solchen Fällen kann ausnahmsweise auch eine Kopie als Beweismittel herangezogen werden. Die Anforderungen an den Nachweis sind jedoch außerordentlich hoch. Es muss detailliert nachgewiesen werden, dass der Erblasser das Testament wirksam errichtet hat und dass sowohl Form als auch Inhalt den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Die Beweislast liegt dabei in vollem Umfang bei der Person, die sich auf die Kopie beruft. Dies bedeutet, dass nicht nur die materielle Übereinstimmung mit den gesetzlichen Formvorschriften nachgewiesen werden muss, sondern auch der innere Wille des Erblassers zweifelsfrei erkennbar sein muss. Allein die Aussage von Zeugen reicht hierfür nicht ohne Weiteres aus, insbesondere dann nicht, wenn Widersprüche bestehen oder die Umstände des Zustandekommens Zweifel an der Echtheit hervorrufen.
Praxisrelevante Folgen für Unternehmen und Privatpersonen
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts ist nicht nur für Privatpersonen, sondern auch für Unternehmen von erheblicher Bedeutung. Besonders Familienunternehmen, die häufig schon frühzeitig Nachfolgeregelungen über ein Testament oder einen Erbvertrag absichern möchten, müssen die dokumentensichere Verwahrung beachten. Ein nicht auffindbares Original kann schwerwiegende Folgen haben, etwa wenn eine Unternehmensnachfolge ungeklärt bleibt oder ein Erbschein nicht erteilt wird. Dies kann finanzielle Unsicherheiten erzeugen und gleichzeitig zu einer Blockade betrieblicher Entscheidungen führen.
Gerade im Mittelstand, wo häufig Familienmitglieder in die Unternehmensnachfolge eingebunden sind, ist es wichtig, dass Testamente sicher dokumentiert und idealerweise im zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer verwahrt werden. Für Onlinehändler oder spezialisierte Unternehmen wie Pflegeeinrichtungen oder Arztpraxen spielen klare Nachfolgeregelungen ebenfalls eine zentrale Rolle, da die wirtschaftliche Stabilität maßgeblich vom Fortbestand der unternehmerischen Tätigkeit abhängt.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die rechtliche Linie ist eindeutig: Eine Kopie eines Testaments genügt nicht, solange begründete Zweifel am Original bestehen oder die Formwirksamkeit nicht lückenlos nachgewiesen werden kann. Unternehmen wie auch Privatpersonen sollten deshalb unbedingt Vorsorge treffen, indem sie Testamente fachgerecht errichten und sicher hinterlegen. Auf diese Weise wird verhindert, dass sich Erben vor Gericht langwierigen Auseinandersetzungen über die Echtheit von Kopien aussetzen müssen und damit die Unternehmensnachfolge oder die Vermögensverteilung blockiert wird.
Aus Sicht der Praxis ergibt sich hieraus vor allem die klare Empfehlung, rechtzeitig für eine transparente und rechtssichere Dokumentation der Nachfolge zu sorgen. Gerade im Mittelstand kann die rechtliche Unsicherheit, die aus fehlenden oder nicht auffindbaren Testamenten resultiert, beträchtliche wirtschaftliche Schäden verursachen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir als Kanzlei Mandanten vom kleinen bis zum mittelständischen Unternehmen nicht nur in steuerlichen und rechtlichen Fragen, sondern auch durch Prozessoptimierung und digitale Lösungen in der Buchhaltung. Damit schaffen wir klare Strukturen, erhöhen die Effizienz und sichern erhebliche Kostenersparnisse.
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