Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Arbeitsrecht

Entgeltgleichheit und Geschlechtergerechtigkeit im Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Gleiche Bezahlung als Grundsatz des Arbeitsrechts

Das Prinzip der Entgeltgleichheit zählt zu den tragenden Säulen des modernen Arbeitsrechts und findet sowohl in europarechtlichen als auch in nationalen Normen seinen Ausdruck. Nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz ist es Arbeitgebern untersagt, Beschäftigte wegen ihres Geschlechts bei wesentlichen Arbeitsbedingungen, insbesondere beim Entgelt, zu benachteiligen. Dass diese Regelung keineswegs eine theoretische bleibt, sondern handfeste Konsequenzen im betrieblichen Alltag entfalten kann, verdeutlicht ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts (Az. 8 AZR 300/24). Danach genügt bereits der Nachweis, dass eine Arbeitnehmerin bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger verdient als ein männlicher Kollege, um die Vermutung einer geschlechtsbedingten Benachteiligung zu begründen. Diese Vermutung hat der Arbeitgeber aktiv zu widerlegen.

Der unionsrechtliche Hintergrund dieser Rechtsprechung liegt in der Richtlinie 2006/54/EG, die die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in Arbeits- und Beschäftigungsfragen verankert. Sie verpflichtet die Mitgliedstaaten, wirksame Mechanismen zu schaffen, um Entgeltdiskriminierungen zu verhindern. Im deutschen Recht wird diese Verpflichtung insbesondere durch das Entgelttransparenzgesetz umgesetzt, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Auskunftsansprüche über vergleichbare Tätigkeiten einräumt.

Der Paarvergleich als Beweismittel

Von besonderem Interesse für Arbeitgeber ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, dass die klagende Beschäftigte sich bei ihrer Argumentation auf einen sogenannten Paarvergleich stützen kann. Unter diesem Begriff versteht man die direkte Gegenüberstellung zweier Personen unterschiedlichen Geschlechts, die die gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten. Stellt sich dabei eine signifikante Entgeltdifferenz zulasten einer Arbeitnehmerin heraus, so wird vermutet, dass diese Differenz auf einer Diskriminierung wegen des Geschlechts beruht. Eine statistische Betrachtung über gesamte Gruppen oder Medianwerte, wie sie ein Landesarbeitsgericht zuvor verlangt hatte, ist für die Begründung dieser Vermutung nicht erforderlich.

Das Gericht machte deutlich, dass eine überproportionale Beweislast nicht mit dem unionsrechtlichen Diskriminierungsschutz vereinbar wäre. Im Zentrum steht daher die praktische Handhabbarkeit des Nachweises. Der Arbeitgeber kann sich nur entlasten, wenn er stichhaltig darlegt und beweist, dass objektive Gründe – etwa unterschiedliche Leistung, Verantwortung, Berufserfahrung oder Marktgegebenheiten – die Entgeltunterschiede erklären. Diese Begründung muss allerdings nachvollziehbar und transparent sein. Eine bloße Pauschalbehauptung, dass die Leistung der Klägerin geringer gewesen sei, reicht nicht aus, zumal gerade Intransparenz in Entgeltsystemen als Indiz für Diskriminierung gewertet werden kann.

Bedeutung für Unternehmen und Personalverantwortliche

Für Unternehmen bedeutet dieser Ansatz, dass sie ihre internen Vergütungssysteme auf mögliche strukturelle Ungleichheiten hin überprüfen sollten. Besonders betroffen sind kleine und mittlere Betriebe, die häufig historisch gewachsene und weniger formal dokumentierte Vergütungsstrukturen nutzen. Auch in Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern, wo Tätigkeiten vielfach nach internen Bewertungssystemen zugeordnet werden, kann die Frage der Gleichwertigkeit von Arbeit eine erhebliche Rolle spielen. Entscheidend ist hierbei eine saubere Dokumentation der Kriterien, nach denen Tätigkeiten bewertet und Entgelte festgesetzt werden. Nur so lässt sich im Streitfall nachvollziehbar darlegen, dass vorhandene Unterschiede sachlich gerechtfertigt sind.

Darüber hinaus empfiehlt es sich, Instrumente zur Entgelttransparenz strategisch einzusetzen. Digitale Dashboards oder vergleichbare Auskunftssysteme können dazu beitragen, sowohl Mitarbeitenden eine klare Übersicht zu geben als auch den Arbeitgeber vor unbewussten Verzerrungen im Entgeltsystem zu schützen. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts zeigt, dass solche Systeme auch prozessuale Bedeutung entfalten können, etwa wenn Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Basis der dort enthaltenen Daten begründen. Für Personalabteilungen ist die rechtssichere Ausgestaltung solcher Systeme daher von erheblicher Relevanz.

Fazit und Handlungsempfehlung für die Praxis

Das Urteil verdeutlicht die zunehmende rechtliche Verbindlichkeit des Grundsatzes „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“. Für Arbeitgeber ist es von entscheidender Bedeutung, nachvollziehbare und diskriminierungsfreie Vergütungsmechanismen einzuführen und regelmäßig zu überprüfen. Dies umfasst insbesondere eine systematische Aufgabenbewertung, eine Dokumentation der Vergütungsentscheidungen sowie transparente Kommunikationsstrukturen innerhalb des Unternehmens. Die Personalpraxis muss dabei sicherstellen, dass Unterschiede sachlich begründet und überprüfbar sind, um rechtliche Risiken zu minimieren. Die Entscheidung unterstreicht außerdem, dass richterliche Kontrollen künftig stärker auf konkrete Vergleichsfälle abstellen und damit die Beweislast für Arbeitgeber erhöhen werden.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Optimierung ihrer Buchhaltungs- und Personalprozesse, insbesondere im Bereich der Digitalisierung. Durch effiziente Prozessgestaltung und klare Datenstrukturen lassen sich nicht nur rechtliche Risiken vermeiden, sondern auch erhebliche Kosten einsparen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Prozessoptimierung und begleiten Unternehmen aller Branchen bei der Umsetzung moderner, rechtssicherer und digitaler Lösungen.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.