Hintergrund der Gesetzesänderung
Die Bundesregierung hat im September 2025 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der zwei wesentliche Bereiche betrifft: zum einen die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes, das ursprünglich zeitlich befristet war und Ende 2025 ausgelaufen wäre, und zum anderen die umfassende Anpassung maschinenrechtlicher Vorschriften im Rahmen der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz. Der Gesetzentwurf trägt die Drucksachennummer 21/1507 und markiert einen bedeutsamen Schritt in Richtung dauerhafter Regulierung für Branchen mit erhöhtem Risiko von Schwarzarbeit, Ausbeutung und Arbeitsschutzverstößen.
Das Paketboten-Schutz-Gesetz wurde eingeführt, um die Rechte von Beschäftigten in der Paketbranche zu stärken, insbesondere durch die Verpflichtung von Auftraggebern, Sozialversicherungsbeiträge im Falle von Subunternehmerverstößen mitzutragen. Damit soll verhindert werden, dass große Logistikkonzerne durch komplexe Subunternehmerketten Verantwortung abwälzen. Die Entfristung bedeutet, dass diese Regelungen dauerhaft gelten und nicht automatisch auslaufen, wodurch Planungssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer entsteht.
Bedeutung für Unternehmen in der Praxis
Für Unternehmen in der Logistikbranche, insbesondere für kleine und mittelständische Paketdienstleister, ergeben sich durch die Entfristung sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Sie profitieren von klareren Wettbewerbsbedingungen, da der Missbrauch von Subunternehmerstrukturen konsequenter verhindert wird. Gleichzeitig steigt jedoch die Pflicht zur umfassenden Kontrolle der eingesetzten Nachunternehmer. Mittelständische Unternehmen müssen verstärkt Nachweise hinsichtlich der ordnungsgemäßen Abführung von Löhnen und Sozialversicherungsbeiträgen einholen und sorgfältiger dokumentieren. Dies erfordert durchdachte organisatorische Maßnahmen und gegebenenfalls den Einsatz digitaler Kontrollmechanismen.
Auch für Branchen wie den Onlinehandel, der als Auftraggeber eng mit der Logistik verbunden ist, ergeben sich Konsequenzen. Auftraggeber müssen sich vergewissern, dass Partnerunternehmen nachhaltig und gesetzeskonform arbeiten, um Reputationsschäden und rechtliche Risiken zu vermeiden. Strategisch gesehen rücken damit ESG-Aspekte (Environmental, Social, Governance) stärker in den betrieblichen Fokus, da sozialverträgliche Arbeitsbedingungen vertraglich abgesichert werden müssen.
Anpassung der maschinenrechtlichen Vorschriften
Neben dem Paketboten-Schutz-Gesetz betrifft der Gesetzentwurf auch die Neuregelung maschinenrechtlicher Vorschriften. Die bisherige Neunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz, die in Deutschland den europäischen Rahmen für die Sicherheit von Maschinen umsetzt, wird durch neue Bestimmungen ersetzt. Diese Anpassung dient der Umsetzung der aktuellen EU-Maschinenverordnung und soll gewährleisten, dass in Deutschland hergestellte und in Verkehr gebrachte Maschinen den neuesten Standards für Betriebssicherheit und Produkthaftung entsprechen.
Für produzierende Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre Konformitätsbewertungsverfahren aktualisieren müssen. Vor allem stark spezialisierte Branchen wie die Medizintechnik, die Pflege- und Krankenhausausstattung sowie die Automatisierungstechnik sehen sich mit neuen Prüfpflichten konfrontiert. Um Haftungsrisiken zu vermeiden, ist es unerlässlich, die technischen Dokumentationen laufend an die europäischen Vorgaben anzupassen und die internen Produktionsprozesse entsprechend zu überprüfen. Gerade für kleine und mittelständische Produktionsbetriebe kann der Einsatz digitaler Produktdatenbanken helfen, die Einhaltung der Normen zu dokumentieren und effizient nachzuweisen.
Fazit und Handlungsempfehlungen
Die Entfristung des Paketboten-Schutz-Gesetzes sorgt auf Dauer für mehr Fairness und Transparenz im Wettbewerb, stellt aber gleichzeitig erhöhte Anforderungen an die Compliance-Strukturen in Logistikunternehmen und Auftraggeberkreisen. Zugleich zwingt die Anpassung der maschinenrechtlichen Vorschriften produzierende Unternehmen dazu, ihre Prozesse enger mit den gesetzlichen Vorgaben abzustimmen. Unternehmen jeder Größenordnung müssen die Chance nutzen, interne Abläufe zu modernisieren und durch Digitalisierung rechtssicher und effizient zu gestalten. Dies betrifft gleichermaßen Onlinehändler, Logistikdienstleister, Pflegeeinrichtungen und Industrieunternehmen mit eigenen Produktionslinien. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen seit vielen Jahren in diesen Fragen und haben uns stark auf die Prozessoptimierung in der Buchhaltung und die Digitalisierung spezialisiert, wodurch unsere Mandanten erhebliche Kosten- und Effizienzvorteile erzielen.
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