Bundeszuschuss senkt Stromkosten für Unternehmen
Die Bundesregierung hat zum Jahresende 2025 ein umfangreiches Entlastungspaket verabschiedet, das ab 2026 für spürbar niedrigere Energiekosten sorgen soll. Kernstück ist ein Bundeszuschuss in Höhe von 6,5 Milliarden Euro, der aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert wird. Diese Summe fließt an die vier großen Übertragungsnetzbetreiber und dient der Dämpfung der Netzentgelte, die einen wesentlichen Bestandteil der Stromrechnung darstellen. Durch die staatliche Unterstützung sinken diese Entgelte für alle Verbraucherinnen und Verbraucher – von privaten Haushalten bis hin zu kleinen und mittelständischen Unternehmen – deutlich, was unmittelbar die Strompreise senkt.
Für Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer kleiner und mittlerer Betriebe bedeutet dies eine konkrete Entlastung der Betriebskosten. Produktionsintensive Unternehmen, Handwerksbetriebe oder Pflegeeinrichtungen profitieren ebenso wie Dienstleister und Onlinehändler von niedrigeren Fixkosten, was langfristig die Wettbewerbsfähigkeit sichert. Laut Regierungskalkulation summiert sich die Gesamtentlastung einschließlich der Abschaffung der Gasspeicherumlage auf rund zehn Milliarden Euro jährlich. Diese Maßnahme ist Teil einer breiteren Strategie zur Stabilisierung der Energiepreise und zur Sicherung von Arbeitsplätzen in energieintensiven Branchen.
Dauerhaft niedrigere Stromsteuer für produzierendes Gewerbe und Landwirtschaft
Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Reform ist die dauerhafte Absenkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe sowie für die Land-und Forstwirtschaft. Hier greift künftig auf Dauer der europäische Mindeststeuersatz, der bislang nur befristet galt und ansonsten zum Jahresende 2025 ausgelaufen wäre. Rechtsgrundlage hierfür ist das novellierte Stromsteuergesetz, das sowohl vom Bundestag beschlossen als auch vom Bundesrat gebilligt wurde. Ziel dieser Maßnahme ist es, die internationale Wettbewerbsfähigkeit dieser Schlüsselbranchen zu erhalten und Investitionen in Deutschland zu fördern.
Für Unternehmen mit hohem Stromverbrauch, wie etwa Bäckereien, metallverarbeitende Betriebe oder Krankenhausgesellschaften mit eigenem technischen Betrieb, kann die Erweiterung dieser Begünstigung entscheidende Vorteile bringen. Durch die Senkung des Steuersatzes bleibt mehr Liquidität im Betrieb, die für Modernisierung, Digitalisierung oder Personalentwicklung genutzt werden kann. Im Ergebnis wird die steuerliche Belastung erheblich reduziert, während die Produktionskosten planbarer und damit kalkulationssicherer werden. Nach Berechnungen des Bundes beläuft sich die jährliche steuerliche Entlastung auf rund drei Milliarden Euro.
Weitergabe der Entlastungen und Transparenzpflichten
Von zentraler Bedeutung für die praktische Wirkung des Entlastungspakets ist die Verpflichtung der Netzbetreiber, die erhaltenen Zuschüsse bei der Kalkulation der Netzentgelte vollständig zu berücksichtigen. Diese Entlastung muss gemäß der energiewirtschaftlichen Regulierung über die Stromlieferanten an Endkunden weitergegeben werden. Sowohl Übertragungsnetzbetreiber als auch regional agierende Verteilnetzbetreiber sind verpflichtet, die Auswirkungen der staatlichen Zuschüsse auf ihre Preisgestaltung offen zu legen. Diese Transparenz schafft Vertrauen und erlaubt Unternehmen, ihre Energiekosten realistisch zu planen.
Lokale Unterschiede in der Entlastung sind dennoch möglich, da die Zusammensetzung der Netzentgelte von regionalen Versorgungsstrukturen abhängt. Es lohnt sich daher besonders für kleinere Betriebe, die Energiekostenstruktur differenziert zu prüfen und ggf. den Energieversorger zu wechseln, falls günstigere Tarife verfügbar sind. Der aktuelle Marktvergleich zeigt, dass bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 3.500 Kilowattstunden für Privathaushalte Einsparungen von etwa 100 Euro zu erwarten sind. Für energieintensive Gewerbebetriebe kann die Entlastung deutlich höher ausfallen und sich im mittleren bis vierstelligen Eurobereich pro Jahr bewegen.
Perspektive für weitere Entlastungen und Fazit
Auch wenn die derzeitige Entlastung der Netzentgelte auf das Jahr 2026 begrenzt ist, hat die Bundesregierung bereits signalisiert, dass zusätzliche Maßnahmen zur Stabilisierung der Energiepreise geprüft werden. Ziel bleibt eine verlässliche, bezahlbare und nachhaltige Energieversorgung in Deutschland. Mittelständische Unternehmen sollten die Entlastung nicht nur als kurzfristige Kostenersparnis sehen, sondern als Chance, ihre Energiebeschaffung strategisch zu überprüfen und langfristige Effizienzpotenziale zu heben. Gerade in Kombination mit Investitionen in Energieeffizienz und digital unterstützte Energiekostenkontrolle ergeben sich erhebliche Wettbewerbsvorteile.
Abschließend lässt sich feststellen, dass die aktuellen Entscheidungen zur Stromsteuer und zu den Netzentgelten klare Impulse zur wirtschaftlichen Entlastung setzen. Sie verschaffen den Unternehmen Spielraum in einer Phase hoher Kostenbelastung und ermöglichen Investitionen in Zukunftsfelder. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung dieser Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf die Digitalisierung betrieblicher Prozesse und die Optimierung der Buchhaltung. Durch effiziente Abläufe und gezielte Prozessautomatisierung helfen wir, Einsparpotenziale nachhaltig zu realisieren und die Wirtschaftlichkeit zu stärken.
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