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Recht

Elterngeld-Reform 2025: Höhere Beträge und Gleichstellung von Pflegeeltern

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neuausrichtung des Elterngeldes zur Stärkung von Familien

Mit der jüngsten politischen Initiative zur Reform des Elterngeldes nimmt die Diskussion um finanzielle Unterstützung junger Familien und Pflegeeltern erneut an Fahrt auf. Der Bundesrat hat in seiner Entschließung vom 19. Dezember 2025 ausdrücklich begrüßt, dass die Bundesregierung plant, sowohl die Einkommensgrenze als auch den Mindest- und Höchstbetrag des Elterngeldes deutlich zu erhöhen. Diese Anpassung soll sicherstellen, dass das Elterngeld als zentrale Einkommensersatzleistung seine ursprüngliche Funktion behält: nämlich Eltern während der Elternzeit eine finanzielle Absicherung zu bieten, ohne dass sie den Kontakt zum Arbeitsmarkt vollständig verlieren müssen.

Das Elterngeld basiert auf dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und soll den Einkommensausfall kompensieren, der entsteht, wenn Eltern ihr Erwerbseinkommen reduzieren, um sich in den ersten Lebensmonaten intensiv um ihr Kind zu kümmern. Seit beinahe zwei Jahrzehnten sind die Einkommensgrenzen und Anspruchshöhen weitgehend unverändert geblieben, obwohl die Lebenshaltungskosten in dieser Zeit erheblich gestiegen sind. Insbesondere für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Ballungsgebieten, aber auch für Selbstständige und kleine Unternehmen, stellt dies zunehmend eine finanzielle Herausforderung dar, da Preissteigerungen direkt auf familiäre Haushalte durchschlagen.

Anhebung der Elterngeldbeträge als Anpassung an die Preisentwicklung

Der Bundesrat folgte in seiner Mitteilung der Einschätzung vieler Fachverbände, dass eine Anpassung an die allgemeine Preisentwicklung überfällig ist. Die Entschließung fordert daher, dass die Elterngeldbeträge künftig in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls inflationsbezogen angehoben werden sollen. Der rechtliche Hintergrund dieser Forderung knüpft an den sozialstaatlichen Grundsatz der Gleichbehandlung und an das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit an. Diese gebieten es, dass staatliche Transferleistungen nicht durch schleichende Preissteigerungen an Wert verlieren.

Eine solche dynamische Anpassung wäre nicht nur ein Signal an junge Familien, sondern auch ein Beitrag zu einer nachhaltigen Familienförderung. Für Unternehmen – insbesondere kleinere Betriebe und mittelständische Arbeitgeber – bedeutet eine solche Entwicklung eine planbarere Ausgestaltung von Elternzeiten und Wiedereinstiegen. Eine verbesserte finanzielle Absicherung kann die Motivation steigern, nach der Elternzeit zeitnah und mit gesteigerter Zufriedenheit in den Beruf zurückzukehren. Für Arbeitgeber eröffnet sich dadurch die Chance, Personalflüsse strukturierter zu gestalten und die Verfügbarkeit qualifizierter Fachkräfte langfristig zu sichern.

Gleichstellung von Eltern und Pflegeeltern als gesellschaftliches Signal

Besondere Aufmerksamkeit verdient der Vorschlag, künftig auch Pflegeeltern in die Regelungen des Elterngeldes einzubeziehen. Bislang waren diese von der Förderung ausgeschlossen, obwohl sie vergleichbare Verantwortung und Betreuungsleistungen übernehmen wie leibliche Eltern. Pflegeeltern nehmen Kinder zeitweise oder dauerhaft in ihren Haushalt auf und tragen damit zur Stabilisierung des kindlichen Umfeldes und zur gesellschaftlichen Integration bei. Der Ausschluss dieser Personengruppe vom Anspruch auf Elterngeld wurde seit Jahren kritisch betrachtet. Eine Einbeziehung bedeutet nicht nur finanzielle Gleichstellung, sondern auch gesellschaftliche Anerkennung einer essenziellen erzieherischen Leistung.

Pflegeeltern leisten häufig unentgeltlich und unter hohem persönlichen Einsatz einen Beitrag zur Jugendhilfe, der staatliche Strukturen entlastet. Angesichts der rückläufigen Bereitschaft, Pflegeverhältnisse zu übernehmen, könnte das Elterngeld künftig ein wichtiges Anreizinstrument sein. Durch eine gleiche Behandlung mit leiblichen Eltern würde ein deutliches Zeichen gesetzt, dass das Gesetz den tatsächlichen Betreuungsaufwand und die gesellschaftliche Verantwortung der Pflegeeltern anerkennt. Gerade für kommunale Einrichtungen, Träger der Jugendhilfe und Pflegeeinrichtungen kann diese Gleichstellung zusätzliche Stabilität im System der Kinder- und Jugendhilfe schaffen.

Verwaltungsvereinfachung als nächste Herausforderung

Ein weiteres Kernelement der aktuellen Pläne betrifft die dringend erforderliche Vereinfachung des Antragsverfahrens. Derzeit sind Antragstellung und Bearbeitung so komplex, dass sie häufig zu Verzögerungen führen. Sowohl Eltern als auch Behörden bemängeln den hohen bürokratischen Aufwand. Der Bundesrat fordert daher Bund und Länder auf, gemeinsam eine Reform des bestehenden Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes auf den Weg zu bringen, die digitale Prozesse konsequent integriert und standardisierte Verfahren schafft. Ziel ist es, Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Bearbeitungsschritte zu beschleunigen. Dies ist auch ein zentrales Anliegen vieler Kommunen, die in der Antragsbearbeitung bislang erhebliche personelle Ressourcen binden.

Für kleine und mittelständische Unternehmen eröffnet diese Entwicklung ebenfalls Chancen. Eine effizientere und digital abgebildete Verwaltung kann Meldeprozesse vereinfachen, insbesondere dort, wo Unternehmen in die Nachweis- oder Bescheinigungsverfahren eingebunden sind. Der Trend zur Digitalisierung öffentlicher Verfahren hat in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen, und die Vereinfachung des Elterngeldantrags reiht sich hier folgerichtig ein. Unternehmen, die ihre internen Personalprozesse bereits digital abbilden, sind klar im Vorteil, wenn sie entsprechende Schnittstellen implementieren oder Daten standardisiert bereitstellen können.

Ausblick und Fazit

Ob und in welchem Umfang die Bundesregierung die in der Entschließung enthaltenen Empfehlungen aufgreift, bleibt abzuwarten. Fest steht jedoch, dass durch die geplante Reform eine strukturelle Modernisierung des Elterngeldsystems angestoßen wird. Dies betrifft nicht nur die finanziellen Rahmenbedingungen, sondern auch die Anerkennung unterschiedlicher Familienformen und die Digitalisierung staatlicher Leistungen. Für Unternehmen lohnt es sich, die Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und interne HR- und Lohnprozesse frühzeitig auf mögliche Anpassungen vorzubereiten. Gerade bei familienfreundlichen Arbeitgebern kann eine vorausschauende Planung dazu beitragen, von den künftig erleichterten Regelungen zu profitieren.

Abschließend lässt sich sagen, dass die Reform des Elterngeldes mehr ist als eine bloße Erhöhung finanzieller Grenzen. Sie steht für ein modernes Verständnis von Familienpolitik und staatlicher Verantwortung. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen seit vielen Jahren bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der Digitalisierung administrativer Abläufe. Mit gezielten Lösungen schaffen wir Kosteneffizienz und Entlastung – damit unsere Mandanten sich auf das konzentrieren können, was ihre Unternehmen stark macht.

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