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Recht

Elektronischer Widerrufsbutton: Neue Pflichten für Online-Unternehmen ab 2025

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der geplanten Neuregelung

Mit dem Gesetzentwurf zum elektronischen Widerrufsbutton verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Verbraucherrechte im digitalen Geschäftsverkehr weiter zu stärken. Wer einen Vertrag im Internet abschließt, besitzt nach deutschem und europäischem Recht ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Dieses gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Bislang war die Ausübung dieses Rechts häufig umständlich, weil sich die Informationen dazu in Geschäftsbedingungen oder schwer auffindbaren Formularen versteckten. Künftig sollen Unternehmen verpflichtet werden, eine gut erkennbare Schaltfläche bereitzustellen, über die der Widerruf durch einen Klick erklärt werden kann. Damit wird die Vorgabe der geänderten europäischen Verbraucherrechterichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Unternehmen im Onlinehandel, Anbieter von Dienstleistungen und auch Finanzdienstleister müssen daher ihre Plattformen und digitalen Prozesse überprüfen und im Zweifel anpassen. Der neue Standard soll spätestens zum 19. Dezember 2025 umgesetzt sein und damit in allen EU-Mitgliedstaaten für ein einheitliches Verbraucherschutzniveau sorgen.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen

Für Unternehmen, die ihre Leistungen digital anbieten, entsteht in erster Linie eine Pflicht zur technischen Anpassung der Kundenoberflächen. Ein elektronischer Widerrufsbutton muss klar erkennbar und jederzeit zugänglich sein. Wesentlich ist dabei, dass der Button nicht in langen Untermenüs versteckt werden darf, sondern für Verbraucherinnen und Verbraucher ohne langes Suchen verfügbar ist. Gerade für kleine und mittelständische Onlinehändler stellt dies eine Herausforderung dar, weil häufig externe Dienstleister mit der Gestaltung von Webshops beauftragt werden. Hier sollte frühzeitig überprüft werden, ob vorhandene Systeme die geplante Änderung technisch und rechtlich abbilden können.

Neben der Umstellung für klassische Warenverkäufer im Internet betrifft die Neuerung insbesondere Finanzdienstleister. Für Verträge wie Versicherungen, Kredite oder Anlageprodukte, die über Onlineplattformen oder telefonisch abgeschlossen werden, kommen weitere Pflichten hinzu. Unternehmen müssen sicherstellen, dass die wichtigsten Vertragsinhalte transparent erläutert werden. Zudem können Verbraucherinnen und Verbraucher verlangen, dass ein persönlicher Kontakt hergestellt wird, bevor sie eine endgültige Entscheidung treffen. Dies bedeutet, dass die rein digitale Beratung ohne menschliche Interaktion in vielen Fällen nicht mehr ausreichen wird.

Rechtliche Klarstellungen bei Finanzdienstleistungen

Von besonderer Bedeutung für Banken, Versicherer und andere Finanzinstitute ist die Einschränkung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts. Dieses trat bislang ein, wenn ein Unternehmen seine Informationspflichten nicht vollständig erfüllt hatte. In solchen Fällen bestand das Widerrufsrecht potenziell unbegrenzt, was in der Praxis zu erheblichen Risiken für Unternehmen führte. Künftig wird diese Möglichkeit zeitlich begrenzt: Ein Widerruf ist nur noch bis zwölf Monate und 14 Tage nach Vertragsschluss möglich, sofern auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Bei Lebensversicherungen gilt eine verlängerte Frist von 24 Monaten und 30 Tagen. Damit erhalten Unternehmen mehr Rechtssicherheit, während Verbraucher dennoch ausreichend Zeit für eine Rückabwicklung behalten.

Darüber hinaus ist vorgesehen, dass Unternehmer nicht länger verpflichtet sind, Vertragsbedingungen auf Papier bereitzustellen. Erforderliche Informationen können künftig vollständig digital, etwa per E-Mail oder Download, übermittelt werden. Dieser Schritt trägt der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung und verschafft allen Beteiligten organisatorische Erleichterungen. Gerade für kleinere Unternehmen und Start-ups bedeutet dies eine Reduzierung von Kosten und administrativem Aufwand.

Neue Rechte im Gesundheitswesen und Fazit

Neben den Änderungen für Handel und Finanzwirtschaft soll auch ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Auskunft von Patientendaten in deutsches Recht einfließen. Patientinnen und Patienten haben künftig Anspruch auf eine kostenlose erste Kopie ihrer Behandlungsakte. Dafür wird die bisherige Bezeichnung Patientenakte in Behandlungsakte überführt. Während dies für Arztpraxen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen eine organisatorische Umstellung darstellt, bedeutet es für Patientinnen und Patienten eine deutliche Verbesserung der Transparenz über ihre medizinischen Unterlagen.

Insgesamt bringt der Gesetzentwurf eine Vielzahl praxisrelevanter Änderungen, die Unternehmen in unterschiedlichen Branchen betreffen. Für den Onlinehandel sind die Anpassungen an den elektronischen Widerrufsbutton unausweichlich, für Finanzdienstleister stehen erweiterte Informationspflichten und eine Begrenzung des Widerrufsrisikos im Vordergrund, während das Gesundheitswesen stärker in Richtung Patiententransparenz bewegt wird. Auch wenn der Anpassungsaufwand zunächst Investitionen in Systeme und Arbeitsabläufe erfordert, ergeben sich langfristig Chancen für mehr Rechtssicherheit und eine Reduzierung unnötiger Verwaltungskosten. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung solcher gesetzlichen Neuerungen, wobei wir besonderen Fokus auf die Digitalisierung und die Optimierung der Buchhaltungsprozesse legen, um nachhaltige Kostenersparnisse und Effizienzsteigerungen zu ermöglichen.

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