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Digitalisierung

Elektronischer Rechtsverkehr: De-Mail abgeschafft, eBO wird Pflicht

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Reform des elektronischen Rechtsverkehrs

Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Entwicklung und Erprobung eines Online-Verfahrens in der Zivilgerichtsbarkeit am 23. Dezember 2025 wurde ein neuer Meilenstein in der Digitalisierung der Justiz gesetzt. Ziel dieser Reform ist die Schaffung praktikabler und rechtssicherer digitaler Kommunikationswege zwischen Gerichten, Parteien und weiteren Verfahrensbeteiligten. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den fortschreitenden digitalen Wandel und die Notwendigkeit, den Rechtsverkehr effizienter und moderner zu gestalten. Von besonderer Bedeutung ist, dass die bisherige Möglichkeit der Übermittlung von Dokumenten über die De-Mail in sämtlichen Verfahrensordnungen aufgehoben wurde. Stattdessen soll der elektronische Bürger- und Organisationenpostfach-Dienst, kurz eBO, künftig als hauptsächlicher Kommunikationsweg dienen.

Diese Anpassung betrifft insbesondere Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer sowie vereidigte Buchprüferinnen und Buchprüfer, sofern sie nicht zugleich als Steuerberaterinnen, Rechtsanwälte oder Notare zugelassen sind. Für sie stellt das eBO künftig das zentrale Instrument zur sicheren und rechtsverbindlichen Kommunikation mit den Gerichten dar. Grundlage hierfür bilden unter anderem § 130a Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 der Zivilprozessordnung sowie die Parallelvorschriften in der Strafprozessordnung, Verwaltungsgerichtsordnung und Finanzgerichtsordnung. Der Gesetzgeber hat damit einheitlich und klar geregelt, welche technischen Standards für die elektronische Übermittlung von Dokumenten zu gelten haben.

Hintergrund und Zielsetzung der gesetzlichen Änderungen

Die Modernisierung des elektronischen Rechtsverkehrs ist Teil eines umfassenden Digitalprogramms, das mit dem genannten Gesetzespaket eingeleitet wurde. Neben der Zivilprozessordnung wurden auch zahlreiche weitere Gesetze wie die Bundesrechtsanwaltsordnung, das Arbeitsgerichtsgesetz, die Sozialgerichtsbarkeit, die Verwaltungsgerichtsbarkeit und die Finanzgerichtsbarkeit angepasst. Ziel ist es, digitale Eingabesysteme für Klagen, Schriftsätze und Beweismittel zu erproben und die bisherigen, oft papierbasierten Kommunikationswege vollständig abzulösen. Das Pilotprojekt soll eine Grundlage schaffen, um künftige Online-Gerichtsverfahren flächendeckend einzuführen.

Die Abschaffung der De-Mail ist dabei mehr als ein technisches Detail. Sie signalisiert einen Paradigmenwechsel in der Kommunikation zwischen Wirtschaft und Justiz. Während die De-Mail zunächst als sicherer Übermittlungsweg konzipiert war, entsprach sie langfristig nicht mehr den aktuellen Sicherheits- und Praktikabilitätsanforderungen. In der Praxis führte sie häufig zu Kompatibilitätsproblemen mit anderen Systemen und erfüllte nicht die Erwartungen hinsichtlich einer voll integrierten digitalen Justizinfrastruktur. Mit dem eBO wird erstmals ein universelles, öffentlich bereitgestelltes System geschaffen, das allen Berufsgruppen offensteht und zugleich eine verlässliche Authentifizierung und Nachweisführung ermöglicht.

Praktische Auswirkungen auf Unternehmen und Berufsangehörige

Für Wirtschaftsprüferkanzleien, Steuerberatungs- und Buchprüfungsgesellschaften bedeutet die Umstellung auf das eBO eine klare Verpflichtung zur technischen Anpassung. Nur wer über ein eingerichtetes und aktiv genutztes eBO verfügt, kann künftig wirksam mit den Gerichten kommunizieren. Gleiches gilt für Unternehmen, die selbst als Partei in gerichtlichen Verfahren auftreten. Diese Änderung ist daher nicht nur ein Thema für juristische Berufsgruppen, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen, die über interne Rechtsabteilungen verfügen oder regelmäßig in Verwaltungs- oder Finanzgerichtsverfahren involviert sind. Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere Einrichtungen mit Prüfpflichten sollten ebenfalls frühzeitig sicherstellen, dass sie technisch und organisatorisch auf die neuen Anforderungen vorbereitet sind.

In der Praxis erfordert dies eine sorgfältige Abstimmung der internen Abläufe, insbesondere im Bereich der Dokumentenverwaltung und der elektronischen Arbeitsprozesse. Das eBO-System bietet hierbei zwar hohe Sicherheitsstandards, doch ist seine Integration in bestehende Buchhaltungs- und Kommunikationsprozesse eine Herausforderung. Unternehmen sollten prüfen, ob ihre aktuelle IT-Infrastruktur kompatibel ist und ob Mitarbeitende in der Lage sind, elektronische Eingaben rechtssicher vorzunehmen. Der elektronische Versand von Schriftsätzen über das eBO ist nur dann wirksam, wenn technische Protokolle ordnungsgemäß erzeugt und archiviert werden. Ein wirksames Compliance-Management kann hier Risiken mindern und Nachweise bei technischen Problemen erleichtern.

Ausblick und Handlungsempfehlung für die Praxis

Die Einführung des eBO markiert nicht nur eine technische Umstellung, sondern einen langfristigen Wandel in der Interaktion mit Behörden und Gerichten. Perspektivisch ist davon auszugehen, dass weitere Schnittstellen zu Fachverfahren und Plattformen geschaffen werden, um Medienbrüche konsequent zu vermeiden. Damit wird der elektronische Rechtsverkehr zu einem zentralen Bestandteil professioneller Kommunikation in der Wirtschaft. Unternehmen, die frühzeitig in den Aufbau sicherer digitaler Prozesse investieren, können nicht nur rechtlich sicher agieren, sondern zugleich Effizienzvorteile erzielen. Der Einsatz digitaler Systeme vermeidet Medienbrüche, beschleunigt Abläufe und senkt die administrativen Kosten erheblich.

Für kleine und mittelständische Unternehmen bietet die aktuelle Gesetzeslage damit zugleich eine Chance zur Optimierung ihrer internen Abläufe. Die Anbindung an den elektronischen Rechtsverkehr lässt sich ideal mit einer weitergehenden Digitalisierung der Buchhaltungs- und Kommunikationsprozesse verbinden. Gerade in Zeiten zunehmender gesetzlicher Transparenzanforderungen und wachsender Datenmengen ist eine stabile und sichere digitale Infrastruktur von zentraler Bedeutung. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten dabei, diese Umstellung nicht nur gesetzeskonform, sondern auch wirtschaftlich sinnvoll zu gestalten. Durch unsere Spezialisierung auf Prozessoptimierung in der Buchhaltung und die Digitalisierung im Mittelstand helfen wir unseren Mandanten, Abläufe effizienter zu gestalten und so langfristig von erheblichen Kostenersparnissen zu profitieren.

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