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Digitalisierung

Elektronischer Rechtsverkehr beim DPMA modernisiert digitale Prozesse

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Digitale Transformation im Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt

Die rechtssichere elektronische Kommunikation zwischen Unternehmen, Anwaltschaft und öffentlichen Institutionen steht seit Jahren im Fokus der Digitalisierungsstrategie der Justiz. Mit der geplanten Neuregelung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr beim Deutschen Patent- und Markenamt soll nun ein weiterer Schritt in Richtung einer vollständig digitalen Verwaltungsprozesse gelingen. Damit wird eine Modernisierung angestoßen, die insbesondere für Kanzleien, Unternehmen mit intensivem Schutzrechtsmanagement und für beratende Berufe praktische Relevanz entfalten dürfte. Ziel ist der Aufbau eines webbasierten Nutzerportals, das sämtliche Verfahren im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes digital abbildet – von der Anmeldung über die Verwaltung bis zur Zustellung amtlicher Schriftstücke.

Diese Initiative des Bundesministeriums der Justiz zielt darauf ab, den elektronischen Zugang für Nutzer zu erleichtern und zugleich die rechtlichen Grundlagen für die Nutzung moderner Authentifizierungsverfahren zu schaffen. Der Begriff des elektronischen Rechtsverkehrs bezeichnet im juristischen Kontext die Gesamtheit der Kommunikationswege, über die Anträge, Schriftsätze oder amtliche Mitteilungen in elektronischer Form rechtssicher ausgetauscht werden. Durch den flächendeckenden Ausbau solcher Prozesse im Umfeld des Deutschen Patent- und Markenamtes sollen vor allem Effizienzsteigerungen und eine medienbruchfreie Bearbeitung erzielt werden.

Webbasiertes Portal und neue Authentifizierungsverfahren

Kern des Entwurfs für die Neufassung der Verordnung ist die Einführung eines zentralen, webbasierten Zugangs zum Patent- und Markenamt. Dieser soll es den Nutzern ermöglichen, Schutzrechte wie Patente, Marken oder Designs vollständig digital zu beantragen, zu verwalten und entsprechende Mitteilungen elektronisch entgegenzunehmen. Die bestehenden Systeme „DPMA direkt Pro“ und „DPMA direktWeb“, die bisher für die elektronische Einreichung von Schutzrechtsanmeldungen genutzt werden, sollen übergangsweise beibehalten werden. Parallel ist geplant, den Zugang zu europäischen und internationalen Diensten zu erweitern, unter anderem durch eine intensivere Einbindung des WIPO Digital Access Service, der elektronische Prioritätsbelege im internationalen Schutzrechtsverkehr ermöglicht.

Eine verlässlichere Authentifizierung von Antragstellenden ist ein zentrales Element der Neuregelung. Dazu sollen moderne Identifizierungs- und Anmeldesysteme eingesetzt werden, die den Anforderungen an Datenschutz, Nachvollziehbarkeit und Sicherheit entsprechen. Für Unternehmen, die regelmäßig mit Schutzrechtsanmeldungen betraut sind, zum Beispiel Maschinenbauunternehmen, Technologieanbieter oder auch spezialisierte Kliniken mit hohem Innovationsgrad, bietet diese Entwicklung die Chance, Verfahrensabläufe erheblich zu vereinfachen und Bearbeitungszeiten zu verkürzen.

Einbindung bestehender Anwaltsidentitäten im Mittelpunkt der Diskussion

Aus berufspraktischer Sicht steht insbesondere die Frage im Fokus, wie sich die Anwaltschaft künftig in die digitalen Systeme des Amts authentifizieren kann. Die Bundesrechtsanwaltskammer spricht sich dafür aus, keine eigenständigen neuen Registrierungsprozesse einzuführen. Sie verweist auf die bereits etablierten technischen Lösungen des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs, kurz beA, und die eindeutige Identifikation über die SAFE-ID. Diese Kennung ist ein digitales Identifikationsmerkmal, das jeder zugelassenen Rechtsanwältin und jedem Rechtsanwalt zugewiesen wird und rechtssicher elektronisch überprüfbar ist.

Die Einführung eines separaten Identifikationsverfahrens birgt nach Ansicht der Fachvertreter die Gefahr von Mehrfachregistrierungen und erhöhtem Verwaltungsaufwand, während gleichzeitig bestehende, erprobte Strukturen ungenutzt blieben. Die Authentifizierung über den bestehenden Identity-Provider der Bundesrechtsanwaltskammer erfüllt bereits heute hohe technische Standards und wird in zahlreichen Fachanwendungen im justiziellen Umfeld verwendet. Es erscheint daher folgerichtig, diesen Zugang auch beim Deutschen Patent- und Markenamt anzuerkennen, um nachhaltige Synergien zwischen verschiedenen digitalen Infrastrukturen der Justiz zu schaffen.

Aus der Perspektive kleiner und mittlerer Kanzleien spricht zudem vieles dafür, Doppelstrukturen zu vermeiden. Zusätzliche Registrierungs- und Anmeldeprozesse bedeuten personellen und organisatorischen Aufwand, der insbesondere für beratende Tätigkeiten mit hohen Fristenrisiken problematisch sein kann. Der Vorschlag, die beA-Identifizierung ausdrücklich als zulässige Authentifizierungsmethode in die Verordnung aufzunehmen, verdient daher Unterstützung, zumal er der bisherigen gesetzgeberischen Linie zur Harmonisierung der elektronischen Kommunikation entspricht.

Praktische Auswirkungen und strategischer Ausblick für Unternehmen

Die geplanten Änderungen gehen weit über eine bloße Anpassung an technische Entwicklungen hinaus. Für Unternehmen und Institutionen, die Schutzrechte anmelden oder verwalten, eröffnet die Digitalisierung des Rechtsverkehrs neue Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung. Künftig können Prozesse standardisiert, Fristen automatisiert überwacht und Zustellungen rechtssicher dokumentiert werden. Für die interne Organisation bedeutet das eine erhebliche Entlastung, da bislang papiergebundene Verfahrensschritte überflüssig werden und Kommunikationswege konsolidiert werden können. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist die vollständige Integration digitaler Behördenzugänge ein Meilenstein auf dem Weg zur schlanken und ressourceneffizienten Verwaltung.

Juristisch bedeutsam ist auch, dass der elektronische Rechtsverkehr nicht nur auf den Austausch zwischen Antragstellern und Amt abzielt, sondern zunehmend auch auf verfahrensbezogene Prozesse wie Anhörungen oder mündliche Verhandlungen im digitalen Raum. Videokonferenzen, elektronische Dokumentenübermittlung und strukturierte Datenformate werden künftig zur gelebten Praxis gehören. Dies stärkt die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Verfahren und ermöglicht gerade international agierenden Unternehmen, ihre Schutzrechtsstrategien ortsunabhängig umzusetzen.

Im Ergebnis wird deutlich, dass die Modernisierung des elektronischen Rechtsverkehrs am Deutschen Patent- und Markenamt ein entscheidender Schritt zu einer durchgängig digitalen Verwaltung ist. Für Unternehmen eröffnet sich die Chance, ihre eigenen Prozesse anzupassen und die Digitalisierung als Wettbewerbsvorteil zu nutzen. Als Kanzlei, die kleine und mittelständische Unternehmen auf ihrem Weg zur digitalen Transformation begleitet, unterstützen wir unsere Mandanten umfassend bei der Optimierung ihrer Buchhaltungsprozesse, der Einführung effizienter digitaler Strukturen und der Nutzung moderner Kommunikationstechnologien. Die dadurch erzielten Prozessvereinfachungen und Kostenersparnisse leisten einen wesentlichen Beitrag zu einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung.

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