Digitalisierung treibt den Wandel im Prüfungswesen voran
Mit dem schrittweisen Ausbau der elektronischen Steuerberaterprüfung schreitet die Digitalisierung innerhalb des steuerberatenden Berufs entscheidend voran. Künftige Prüflinge in Hamburg, Hessen, München, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Nürnberg können ab dem Jahr 2026 ihre Klausuren elektronisch ablegen. Nach Schleswig-Holstein, das bereits seit 2023 am Start ist, und Baden-Württemberg, das 2024 hinzukam, wird mit dieser Ausweitung ein deutliches Signal für mehr Modernität und Zukunftsfähigkeit gesetzt. Die elektronische Steuerberaterprüfung ist dabei mehr als nur ein organisatorisches Reformprojekt – sie steht für einen strukturellen Wandel in der Qualifizierung, der sich tief in die Ausbildung und das Selbstverständnis der steuerberatenden Berufe einprägt.
Die berufliche Ausbildung im Steuerwesen war lange Zeit analog geprägt. Papierklausuren, physische Prüfungsräume und handschriftliche Ausarbeitungen dominierten das Bild. Diese Form entsprach den traditionellen Lerngewohnheiten, geriet jedoch zunehmend in Widerspruch zu den heutigen Arbeitsbedingungen in Kanzleien, in denen digitale Buchhaltungssysteme, elektronische Belegverarbeitung und Cloudlösungen Standard sind. Indem die Bundessteuerberaterkammer nun den elektronischen Prüfungsmodus schrittweise flächendeckend einführt, reagiert sie auf die Notwendigkeit, die Ausbildung an reale Praxisanforderungen anzupassen.
Rechtliche und organisatorische Dimension der Umstellung
Die Einführung eines elektronischen Prüfungsformats erfordert nicht allein technische Anpassungen, sondern auch eine rechtssichere Ausgestaltung des Prüfungsverfahrens. Nach Maßgabe der Steuerberaterprüfungsverordnung müssen Prüfungsverfahren einheitlich, vergleichbar und fälschungssicher sein. Der elektronische Prüfungsmodus bringt neue Anforderungen an Datensicherheit, Authentifizierung und Prüfungstransparenz mit sich. Digitale Schreibsysteme müssen die Identität der Prüfungsteilnehmenden zuverlässig erfassen, gleichzeitig aber den Datenschutz gewährleisten. Auch die Speicherung und Auswertung der elektronischen Dateien muss gegen Manipulation geschützt sein.
Die zuständigen Steuerberaterkammern begleiten diese Umstellung sorgfältig, wobei insbesondere Fragen der Barrierefreiheit und Systemstabilität in den Vordergrund rücken. Das Ziel ist es, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass weder technische Hürden noch ungleiche Startbedingungen den Prüfungserfolg beeinflussen. Parallel werden die Anbieter von Vorbereitungskursen frühzeitig eingebunden, um ihre Kursmaterialien und Prüfungstrainings an das neue Format anpassen zu können. Damit entsteht ein Ökosystem aus digitaler Vorbereitung, digitaler Prüfungsleistung und digitaler Auswertung – ein geschlossener Prozess, der den Berufseinstieg modernisiert.
Chancen für die Berufsfelder Steuerberatung und Unternehmenspraxis
Das neue Prüfungsformat hat weitreichende Bedeutung über die Kammern hinaus. Denn die Digitalisierung der Prüfung bildet den realen Arbeitsalltag in Steuerkanzleien ab. Junge Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger, die ihre Klausuren am Laptop schreiben, erkennen früh, dass die Steuerberatung zu den Vorreitern in der digitalen Verwaltungspraxis zählt. Damit steigt die Attraktivität des Berufsstands, insbesondere für digital affine Nachwuchskräfte. In Zeiten, in denen der Fachkräftemangel auch Steuerberatungsunternehmen und Finanzdienstleister betrifft, ist diese Modernisierung ein unmittelbar spürbarer Wettbewerbsvorteil.
Für die Praxis kleiner und mittelständischer Unternehmen, die häufig in enger Zusammenarbeit mit Steuerberatern agieren, ergibt sich daraus ein weiterer Nutzen. Eine moderne, digital ausgebildete Beratungslandschaft kann Unternehmensprozesse effizienter begleiten. Ob in der Finanzbuchhaltung, der Lohnabrechnung oder der steuerlichen Compliance – digitale Kompetenzen der beratenden Berufsgruppen wirken unmittelbar in die Betriebe hinein. Dies betrifft insbesondere Branchen mit hohem Dokumentationsaufwand, wie etwa Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, aber auch Onlinehändler oder Dienstleistungsunternehmen, die zunehmend auf digitale Rechnungs- und Buchungssysteme angewiesen sind.
Die bundesweite Erweiterung der elektronischen Prüfung ist folglich ein Teil einer größeren Entwicklung: Sie trägt dazu bei, dass Digitalisierung nicht allein technische, sondern auch personelle Voraussetzungen erhält. Nur wenn der Nachwuchs digitale Routine im Berufsalltag entwickelt, kann die umfassende Automatisierung der Kanzleiorganisation und Buchführung erfolgreich verwirklicht werden.
Ausblick und Bedeutung für die Modernisierung der Steuerberatung
Die bereits angekündigten weiteren Ausbauschritte, die ab dem Jahr 2027 auch die Länder Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz und Thüringen einbeziehen, werden zu einem flächendeckenden elektronischen Prüfungsstandard führen. In absehbarer Zeit dürfte die elektronische Steuerberaterprüfung nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel darstellen. Darüber hinaus fungiert sie als Blaupause für ähnliche Vorhaben in anderen Berufsprüfungen, etwa im Bereich der Wirtschaftsprüfung oder Rechtsberatung.
Langfristig wird dies dazu beitragen, die digitale Kompetenz nicht nur bei Berufseinsteigern, sondern auch bei Institutionen und Prüfungsstellen zu stärken. Gleichzeitig spiegelt sich in dieser Entwicklung ein Paradigmenwechsel wider: Der Steuerberaterberuf wird zunehmend als digitaler Dienstleistungsberuf verstanden, der nicht allein steuerrechtliches Fachwissen, sondern auch technologische Kompetenz erfordert. Diese Offenheit für Innovation und Digitalisierung schafft die Grundlage dafür, dass Kanzleien, Arbeitgeber und Prüflinge gemeinsam von einem modernen, zukunftssicheren Ausbildungsrahmen profitieren können.
Die Digitalisierung verändert damit nicht nur Prüfungsprozesse, sondern auch Strukturen des Berufsalltags in Kanzleien, Unternehmen und öffentlichen Institutionen. Neue Softwarelösungen, Prozessautomatisierungen und datenschutzkonforme Cloudsysteme werden zu Selbstverständlichkeiten. Dabei unterstützen wir als Kanzlei kleine und mittelständische Unternehmen aktiv bei der Umsetzung solcher Digitalisierungsvorhaben, speziell in der Prozessoptimierung der Buchhaltung. Unsere Erfahrung zeigt, dass die fortlaufende Modernisierung nicht nur die Effizienz in der Finanzbuchhaltung erhöht, sondern auch erhebliche Kostenersparnisse ermöglicht. Wir begleiten unsere Mandanten umfassend auf diesem Weg, von der digitalen Strategie bis zur praktischen Umsetzung im Tagesgeschäft.
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