Hintergrund der Tarifermäßigung nach § 32c Einkommensteuergesetz
Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vom 23. Oktober 2024 eine für viele Betriebe bedeutende Regelung erweitert. Die Tarifermäßigung nach § 32c Einkommensteuergesetz gewährt eine steuerliche Entlastung, die auf dem Prinzip der Durchschnittsbesteuerung basiert. Ziel dieser Vorschrift ist es, die besonderen Ertragsschwankungen auszugleichen, die in der Land- und Forstwirtschaft typisch sind. Während Gewerbetreibende ihre Erträge oft gleichmäßiger erzielen, unterliegen Landwirte und Forstbetriebe erheblichen jährlichen Schwankungen, bedingt durch Witterung, Marktpreise oder Ernteausfälle. Dadurch wäre ohne Sonderregelung die einmalig höhere Besteuerung von Spitzenjahren ein Nachteil. Die Tarifermäßigung wirkt dem entgegen, indem sie eine steuerliche Glättung über einen längeren Zeitraum ermöglicht.
Neue Anwendungszeiträume und Zeitpunkt des Inkrafttretens
Nach dem aktuellen Erlass des Bundesministeriums der Finanzen, veröffentlicht im Bundessteuerblatt Teil I unter dem Aktenzeichen IV D 4 - S 2230/00036/003/151, ist die neue Anwendung auf zwei Betrachtungszeiträume erweitert worden. Die Verlängerung umfasst die Jahre 2023 bis 2025 sowie 2026 bis 2028, sodass die Steuervergünstigung in den Veranlagungszeiträumen 2025 und 2028 in Anspruch genommen werden kann. Praktisch bedeutet dies, dass Landwirtinnen und Landwirte, aber auch andere Unternehmerinnen und Unternehmer mit vergleichbaren Einkünften aus § 13 Einkommensteuergesetz, in diesen Jahren von der Durchschnittsbesteuerung profitieren. Bemerkenswert ist zudem, dass die Europäische Kommission am 17. Februar 2025 entschieden hat, dass es sich bei der Regelung zwar um eine staatliche Beihilfe handelt, diese jedoch mit dem Binnenmarkt vereinbar ist. Dadurch konnte eine endgültige und rechtssichere Anwendung der Vorschrift sichergestellt werden.
Praktische Auswirkungen für Land- und Forstbetriebe
Die neue Regelung bewirkt, dass die Einkünfte nicht mehr ausschließlich auf Jahresbasis beurteilt werden. Vielmehr erfolgt eine Durchschnittsberechnung über drei Jahre. Für die Praxis bedeutet das, dass auch kleinere landwirtschaftliche Betriebe, Familienbetriebe und genossenschaftlich organisierte Strukturen eine bessere Planbarkeit ihrer steuerlichen Belastung erreichen. Diese Glättung bietet gerade in Zeiten hoher Volatilität, etwa durch Preissteigerungen bei Betriebsmitteln oder globale Marktverschiebungen, eine wichtige finanzielle Stabilität. Zudem erleichtert sie Investitionsentscheidungen, da die steuerlichen Ausgaben planbarer werden. Eine Besonderheit liegt darin, dass die Entlastung nicht Jahr für Jahr gewährt wird, sondern jeweils erst zum Ende des Dreijahreszeitraums. Unternehmer in der Landwirtschaft müssen dies in ihrer Liquiditäts- und Investitionsplanung zwingend berücksichtigen, um Fehlentwicklungen zu vermeiden.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die Verlängerung der Tarifermäßigung für Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft ist ein deutliches Signal an eine Branche, die stärker als viele andere von externen Faktoren abhängig ist. Sie schafft mehr Steuerfairness, reduziert Schwankungen und gibt kleineren Unternehmen genauso wie größeren Betrieben ein Instrument zur Entlastung in wirtschaftlich schwierigen Jahren. Dennoch ist der Nutzen an gewisse Bedingungen geknüpft, und die optimale Anwendung setzt präzise steuerliche Planung voraus. Eine professionelle Begleitung ist deshalb unabdingbar, um die Vorteile dieser Regelung bestmöglich auszuschöpfen. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungsprozesse zu digitalisieren und steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten effizient zu nutzen. Unsere Kanzlei hat sich insbesondere auf die Prozessoptimierung spezialisiert und erzielt dadurch erhebliche Kostenersparnisse für unsere Mandanten.
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