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Recht

E-Scooter Haftung im Straßenverkehr: Risiken für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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E-Scooter Haftung im Straßenverkehr: Warum der Fall für Unternehmen relevant ist

E-Scooter sind im urbanen Alltag angekommen und betreffen Unternehmen inzwischen weit über den privaten Bereich hinaus. Das gilt für Taxiunternehmen, Kurierdienste, ambulante Dienste, Pflegeeinrichtungen mit Fahrdiensten, Krankenhäuser im Umfeld stark frequentierter Innenstädte sowie für kleine und mittelständische Unternehmen mit betrieblicher Fahrzeugflotte. Kommt es zu einem Unfall, stellt sich regelmäßig die Frage, wer den Schaden tragen muss und ob die typische Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs anspruchsmindernd zu berücksichtigen ist. Mit Betriebsgefahr ist das allgemeine Risiko gemeint, das bereits vom bloßen Betrieb eines Fahrzeugs ausgeht, auch wenn dem Fahrer kein konkreter Fahrfehler nachgewiesen werden kann.

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 16.03.2026 zum Aktenzeichen 331 C 25435/24 klargestellt, dass diese Betriebsgefahr vollständig zurücktreten kann, wenn der Fahrer eines E-Scooters in besonders schwerwiegender Weise gegen Verkehrsvorschriften verstößt. Im entschiedenen Fall kollidierte ein E-Scooter mit einem Taxi beim Abbiegen in der Münchner Innenstadt. Der E-Scooter wurde auf einem parallel zur Fahrbahn verlaufenden Radweg in entgegengesetzter Fahrtrichtung geführt, war mit zwei Personen besetzt und der Fahrer war alkoholisiert. Das Gericht bewertete dieses Verhalten als grob verkehrswidrig und schuldhaft. Die Folge war eine vollständige Haftung des E-Scooter-Fahrers und seines Haftpflichtversicherers für den am Taxi entstandenen Schaden.

Für Unternehmen ist diese Entscheidung deshalb bedeutsam, weil sie zeigt, dass Haftungsquoten nicht schematisch verteilt werden. Gerade bei Unfällen mit E-Scootern, Fahrrädern oder anderen Verkehrsteilnehmern ohne klassische Fahrzeugkarosserie wird oft vorschnell angenommen, das motorisierte Unternehmenstransportmittel trage stets zumindest einen Teil des Schadens. Genau das ist rechtlich nicht zwingend. Entscheidend ist vielmehr, welche Verkehrsverstöße nachweisbar sind und wie schwer diese wiegen.

Grobe Verkehrswidrigkeit bei E-Scootern: Was das rechtlich bedeutet

Das Gericht sah mehrere erhebliche Pflichtverletzungen des E-Scooter-Fahrers als unfallursächlich an. Er nutzte den Radweg entgegen der zulässigen Fahrtrichtung. Zudem beförderte er verbotswidrig eine weitere Person auf dem E-Scooter. Hinzu kam eine Alkoholisierung von 0,34 mg/l. Auch wenn damit im konkreten Fall keine nachweisliche Fahruntüchtigkeit festgestellt wurde, erhöhte dieser Umstand nach Auffassung des Gerichts die Sorgfaltsanforderungen zusätzlich.

Der Begriff grob verkehrswidrig beschreibt ein Verhalten, das in besonders deutlicher Weise von den Regeln sicherer Verkehrsteilnahme abweicht. Es geht also nicht um einen bloßen Augenblicksfehler oder einen geringfügigen Verstoß, sondern um ein Verhalten, das für andere Verkehrsteilnehmer erkennbar gefährlich ist und das Unfallrisiko erheblich steigert. Genau das hat das Gericht hier angenommen, weil mehrere Pflichtverstöße zusammentrafen und sich in ihrer Gefährlichkeit gegenseitig verstärkten.

Wesentlich ist außerdem, dass das Gericht keinen unfallursächlichen Verkehrsverstoß des Taxifahrers feststellen konnte. Das ist für die Haftungsverteilung zentral. Im Zivilrecht bedeutet Haftung, dass jemand rechtlich verpflichtet ist, einen entstandenen Schaden zu ersetzen. Für die Frage, in welchem Umfang gehaftet wird, sind die jeweiligen Verursachungsbeiträge gegeneinander abzuwägen. Wenn aber das Fehlverhalten einer Seite derart überwiegt, dass die allgemeine Betriebsgefahr des anderen Fahrzeugs im Hintergrund verschwindet, kann es zu einer Alleinhaftung kommen. Genau dies hat das Amtsgericht München angenommen.

Für die Praxis ist wichtig, die Entscheidung nicht misszuverstehen. Sie bedeutet nicht, dass Unternehmen mit Fahrzeugen bei Kollisionen mit E-Scootern regelmäßig von jeder Mithaftung befreit sind. Sie zeigt aber deutlich, dass auch gegen vermeintlich schwächere Verkehrsteilnehmer eine vollständige Ersatzpflicht durchsetzbar sein kann, wenn deren Verkehrsverstöße substantiiert feststehen und den Unfall maßgeblich verursacht haben.

Unfallschäden mit Taxi, Dienstwagen und Flotte: Praxisfolgen für Betriebe

Besonders relevant ist der Fall für Unternehmen mit hoher Verkehrsteilnahme. Taxiunternehmen, Lieferdienste, Handwerksbetriebe mit Servicefahrzeugen oder mobile Pflegedienste sind typischerweise häufiger in komplexen innerstädtischen Verkehrssituationen unterwegs. Dort treffen Kraftfahrzeuge oft auf E-Scooter, Fahrräder und Fußverkehr. Gerade an Kreuzungen, Radwegen und Einmündungen entstehen schnell Beweisprobleme. Umso wichtiger ist eine saubere Dokumentation des Unfallgeschehens.

Wenn ein Unternehmensfahrzeug in einen Unfall verwickelt ist, sollte frühzeitig gesichert werden, wie sich die Beteiligten bewegt haben, aus welcher Richtung sie kamen und ob besondere Umstände vorlagen. Dazu gehören insbesondere die Fahrtrichtung auf einem Radweg, die Nutzung des E-Scooters mit einer zweiten Person und erkennbare Ausfallerscheinungen oder polizeiliche Feststellungen zur Alkoholisierung. Solche Tatsachen sind nicht nur für die Versicherung relevant, sondern oft entscheidend für die spätere gerichtliche Bewertung. Denn ohne belastbare Tatsachengrundlage bleibt es häufig bei einer bloßen Quotierung, obwohl tatsächlich ein deutliches Alleinverschulden der Gegenseite vorliegen kann.

Für Finanzinstitutionen und Versicherungsbeteiligte ist der Fall ebenfalls von Bedeutung. Er verdeutlicht, dass bei der Regulierung von Sachschäden die pauschale Annahme einer verbleibenden Betriebsgefahr des Unternehmensfahrzeugs zu kurz greifen kann. Wo mehrere grobe Verkehrsverstöße des E-Scooter-Fahrers zusammenkommen und ein eigenes Fehlverhalten des Kraftfahrers nicht nachweisbar ist, kann eine vollständige Inanspruchnahme des E-Scooter-Fahrers beziehungsweise seines Haftpflichtversicherers rechtlich tragfähig sein.

Auch intern hat das Urteil Konsequenzen. Unternehmen sollten Fahrerinnen und Fahrer von Taxis, Dienstwagen oder Poolfahrzeugen für typische Konfliktlagen mit Mikromobilität sensibilisieren. Das betrifft vor allem Abbiegevorgänge, die Beobachtung parallel verlaufender Radwege und die unmittelbare Nachbereitung von Unfällen. Je standardisierter diese Abläufe sind, desto geringer ist das Risiko von Beweislücken und unnötigen Kosten.

Haftungsrisiken bei E-Scooter-Unfällen: So sollten Unternehmen handeln

Aus rechtlicher Sicht lässt sich aus der Entscheidung ein klarer Grundsatz ableiten: Maßgeblich ist nicht die Fahrzeugart, sondern die konkrete Verursachung und das Gewicht des jeweiligen Verkehrsverstoßes. Unternehmen sollten deshalb weder Ansprüche vorschnell anerkennen noch sich auf die Annahme verlassen, ein Kraftfahrzeug hafte automatisch mit. Gerade im dichten Stadtverkehr kann ein grob verkehrswidriges Verhalten eines E-Scooter-Fahrers die Haftung vollständig auf dessen Seite verlagern.

Ebenso wichtig ist die Einordnung der noch fehlenden Rechtskraft. Das Urteil ist nach den vorliegenden Informationen nicht rechtskräftig. Für die praktische Beratung bleibt die Entscheidung dennoch ein starkes Signal, weil sie die bestehenden haftungsrechtlichen Grundsätze konsequent auf E-Scooter-Unfälle anwendet. Unternehmen erhalten damit eine belastbare Orientierung, wie Gerichte Mehrfachverstöße wie Fahren in falscher Richtung, unzulässige Doppelbesetzung und Alkoholisierung bewerten können.

Wer betriebliche Mobilität organisiert, sollte solche Risiken nicht nur versicherungsrechtlich, sondern auch organisatorisch steuern. Einheitliche Meldeprozesse, digitale Erfassung von Unfalldaten und eine enge Verzahnung von Fuhrpark, Buchhaltung und Schadenmanagement helfen, Ansprüche schneller zu prüfen und Kosten sauber zuzuordnen. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen dabei, genau diese Prozesse in Buchhaltung und Verwaltung digital aufzustellen und zu optimieren. Unsere Kanzlei unterstützt Mandanten verschiedenster Branchen mit besonderem Fokus auf Digitalisierung, Prozessoptimierung im Mittelstand und den damit verbundenen erheblichen Kostenersparnissen.

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