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Recht

Drohnenflug und Persönlichkeitsrecht: Rechtssichere Nutzung im Unternehmensalltag

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Rechtlicher Hintergrund des Drohneneinsatzes bei Bau- und Sanierungsprojekten

Der vermehrte Einsatz von Drohnen im gewerblichen Umfeld hat in den letzten Jahren auch juristisch an Bedeutung gewonnen. Unternehmen im Bau-, Handwerks- oder Immobiliensektor nutzen zunehmend ferngesteuerte Fluggeräte zur Vermessung von Gebäuden, zur Dokumentation von Baufortschritten oder zur energetischen Beurteilung von Dachflächen. Diese effiziente und kostengünstige Methode wirft jedoch regelmäßig Fragen nach dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und datenschutzrechtlichen Grenzen auf. Das Amtsgericht München hat mit Beschluss vom 5. Januar 2026 (Az. 222 C 2/26) hierzu eine praxisrelevante Entscheidung getroffen. In dem Verfahren ging es darum, ob der geplante Einsatz einer Drohne zur Dachvermessung im Rahmen einer energetischen Sanierung einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Wohnungseigentümers darstellt. Der Antragsteller hatte versucht, den Flug per einstweiliger Verfügung zu untersagen.

Das Gericht stellte klar, dass allein die Möglichkeit, dass durch den Drohnenflug personenbezogene Daten erfasst werden könnten, nicht automatisch zu einem rechtswidrigen Eingriff führt. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht, das als Rahmenrecht im deutschen Zivilrecht verstanden wird, schützt zwar die engere persönliche und private Lebenssphäre, doch ist die Rechtswidrigkeit immer durch eine konkrete Interessenabwägung im Einzelfall zu bestimmen.

Abwägung zwischen Eigentümerinteressen und berechtigtem Unternehmenszweck

Im vorliegenden Fall erfolgte die Abwägung zwischen dem Interesse des Wohnungseigentümers am Schutz seiner Privatsphäre und dem berechtigten Unternehmensinteresse an einer effizienten und sicheren Durchführung der Baumaßnahmen. Die Bauunternehmung hatte die Bewohner des Hauses mit Aushang auf den geplanten Drohneneinsatz hingewiesen und zugesichert, erkennbare personenbezogene Informationen auf den Aufnahmen unkenntlich zu machen. Das Amtsgericht München bewertete diese Vorgehensweise als ausreichend, um die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen zu wahren.

Maßgeblich war aus Sicht des Gerichts außerdem, dass der Drohnenflug nur von kurzer Dauer war, auf einen konkreten Tag terminiert und damit vorhersehbar geplant worden ist. Für die Bewohner bestand somit die Möglichkeit, einfache Vorkehrungen zu treffen, etwa Vorhänge zu schließen oder sich während der Aufnahmen nicht im Sichtbereich der Fenster aufzuhalten. Hinzu kam, dass ohne den Drohneneinsatz ein Gerüst erforderlich gewesen wäre, um das Dach zu begehen – was sowohl sicherheitsrelevante als auch deutlich stärkere Eingriffe in die Privatsphäre der Bewohner bedeutet hätte. Folglich stellte der Drohnenflug für die Vermessung das mildere Mittel dar, mit geringerem Eingriffscharakter in das geschützte Persönlichkeitsrecht.

Datenschutz und Verantwortlichkeit beim Drohneneinsatz

Für Betriebe, die Drohnen gewerblich einsetzen, bleibt die datenschutzkonforme Durchführung weiterhin ein zentraler Punkt. Sobald eine Kamera Aufnahmen von Personen oder deren Lebensräumen ermöglicht, greift die Datenschutz-Grundverordnung. Verantwortliche Unternehmen müssen deshalb technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um eine unzulässige Datenerhebung zu vermeiden. Dazu gehört die vorherige Information der Betroffenen, eine klare Zweckbindung der Aufnahmen sowie die anschließende Anonymisierung personenbezogener Elemente.

In der Argumentation des Amtsgerichts München zeigt sich, dass die proaktive Kommunikation und transparente Vorbereitung eines solchen Einsatzes erheblich zur rechtlichen Absicherung beiträgt. Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob der Drohneneinsatz wirklich alternativlos ist und wie er rechtssicher gestaltet werden kann. Eine Dokumentation der geplanten Maßnahme, der Ankündigung an Betroffene und der Löschung oder Unkenntlichmachung von Aufnahmen bietet eine wertvolle Verteidigungslinie im Falle späterer Beschwerden.

Insbesondere für Dienstleister und Bauunternehmen, die regelmäßig mit sensiblen Grundstücks- oder Gebäudedaten arbeiten, empfiehlt sich die Entwicklung standardisierter Abläufe. Diese sollten sowohl datenschutzrechtliche als auch zivilrechtliche Anforderungen berücksichtigen. Auch für kleinere Handwerksbetriebe oder Energieberater kann die sorgfältige Planung solcher Prozesse ein wesentlicher Wettbewerbsfaktor sein, da sich rechtlich einwandfreie Abläufe positiv auf Vertrauen und Geschäftsbeziehungen auswirken.

Praktische Bedeutung und Ausblick für Unternehmen

Die Entscheidung des Amtsgerichts München verdeutlicht, dass moderne technische Verfahren wie Drohnenvermessungen rechtlich zulässig sind, wenn sie mit Augenmaß eingesetzt werden. Kernpunkt bleibt immer die Verhältnismäßigkeit im Einzelfall. Entscheidend ist nicht das bloße Vorhandensein einer Kamera, sondern ob und wie die legitimen Interessen Dritter gewahrt werden. Unternehmen sollten daher interne Richtlinien zum Umgang mit bildgebenden Systemen formulieren und Verantwortlichkeiten klar zuordnen. Dies gilt insbesondere dort, wo Aufträge in dicht besiedelten Gebieten oder in der Nähe privater Wohnräume ausgeführt werden.

Für die Praxis lässt sich festhalten, dass Gerichte zunehmend eine differenzierte Betrachtung zwischen technologischem Fortschritt und Persönlichkeitsrecht vornehmen. Die Nutzung von Drohnen wird in Wirtschaft und Verwaltung weiter zunehmen, etwa bei Energieaudits, Zustandsprüfungen oder Bestandsaufnahmen. Gerade im Mittelstand ergeben sich dadurch neue Chancen, Kosten zu reduzieren und Prozesse effizienter zu gestalten, sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen beachtet werden. Im Ergebnis stärkt das Urteil die Position verantwortungsvoll handelnder Unternehmen und signalisiert, dass rechtssichere Innovationen im Sinne der Allgemeinheit genutzt werden dürfen.

Unternehmen, die den Einsatz digitaler Technologien vorausschauend planen und zugleich die rechtlichen Grenzen respektieren, können dadurch nicht nur Haftungsrisiken vermeiden, sondern langfristig ihre Wettbewerbsfähigkeit sichern. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Einführung digitaler Prozesse und der rechtssicheren Gestaltung ihrer betrieblichen Abläufe. Mit unserer Erfahrung in den Bereichen Prozessoptimierung und Digitalisierung helfen wir, Buchhaltung und Verwaltung effizienter zu gestalten und so nachhaltige Kostenvorteile zu realisieren.

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