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Steuerrecht

Doppelte Rechtshängigkeit und Verlustfeststellung im Steuerverfahren

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Rechtssicherheit im Steuerprozess: Hintergründe der Entscheidung zur doppelten Rechtshängigkeit

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 10. Dezember 2020 (Az. IX B 114/19) lenkt den Blick auf ein zentrales verfahrensrechtliches Problem in der Finanzgerichtsbarkeit: die sogenannte doppelte Rechtshängigkeit. Darunter versteht man das gleichzeitige Anhängigsein derselben Streitfrage bei zwei Gerichten oder innerhalb verschiedener Verfahren. Nach § 66 der Finanzgerichtsordnung ist eine erneute Sachentscheidung in einer anderweitig rechtshängigen Sache unzulässig. Mit diesem Beschluss präzisierte der Bundesfinanzhof seine Linie zur Unzulässigkeit von Sachentscheidungen in bereits bei einem anderen Gericht anhängigen Verfahren und stellte klar, dass eine solche Entscheidung von Amts wegen als Verfahrensverstoß zu beachten ist.

Im konkreten Fall hatte das Finanzgericht Berlin-Brandenburg über eine Klage entschieden, die ursprünglich nur gegen bestimmte Einkommensteuerbescheide gerichtet war. Das Gericht nahm zusätzlich, ohne formelle Verbindung der Verfahren, auch über einen Antrag auf Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zum 31. Dezember 2008 eine inhaltliche Entscheidung vor. Damit befasste es sich mit einem Gegenstand, über den bereits ein anderes Verfahren anhängig war. Der Bundesfinanzhof sah hierin eine Verletzung der Verfahrensordnung, hob die Entscheidung teilweise auf und verwies die Sache zurück. Im Übrigen blieb die Beschwerde des Steuerpflichtigen ohne Erfolg, weil keine Zulassungsgründe nach § 115 Absatz 2 Finanzgerichtsordnung vorlagen.

Diese Entscheidung mag auf den ersten Blick rein prozessual wirken, hat jedoch weitreichende Bedeutung für die Verfahrensführung und Rechtssicherheit im Besteuerungsverfahren. Sie betrifft nicht nur Einzelpersonen, sondern auch kleine Unternehmen, Onlinehändler oder Pflegeeinrichtungen, die regelmäßig steuerliche Fragen zu Verlustvorträgen und deren Feststellung bewegen.

Verfahrensrechtliche Konsequenzen und inhaltliche Begründung der Entscheidung

Für die Praxis besonders relevant ist die juristische Begründung des Bundesfinanzhofs. Der Senat stellte fest, dass die Durchführung zweier paralleler Verfahren über denselben Streitgegenstand die prozessuale Ordnung verletzt, da damit das Risiko widersprüchlicher Entscheidungen entsteht. Diese Gefahr widerspricht dem Gebot der Rechtssicherheit und der Einheit der Rechtsordnung. Nach der Finanzgerichtsordnung darf ein Gericht nur über Streitgegenstände entscheiden, die nicht bereits in einem anderen Verfahren rechtshängig sind. Wird dennoch entschieden, liegt ein von Amts wegen zu beachtender Verfahrensfehler vor.

Der Bundesfinanzhof setzte sich zudem mit der Frage auseinander, inwieweit eine Verbindung von Verfahren hätte erfolgen können. Das untergeordnete Gericht hatte eine solche Verbindung jedoch unterlassen, was zur Unzulässigkeit der Sachentscheidung führte. Auch die Begründung des Finanzgerichts, die Entscheidung sei aus Gründen der Prozessökonomie sinnvoll gewesen, hielt der Bundesfinanzhof für unbeachtlich, da Verfahrensgrundsätze Vorrang haben müssen. Die zentrale dogmatische Grundlage bleibt der Schutz des rechtlichen Gehörs und des gesetzmäßigen Richters, beides Ausprägungen des Rechtsstaatsprinzips aus Artikel 20 des Grundgesetzes.

Bemerkenswert ist außerdem, dass der Bundesfinanzhof den Fehler des Finanzgerichts von Amts wegen korrigierte. Dies unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen prozessualen Prüfung bereits vor jedem Antrag auf Erweiterung oder Verbindung eines Verfahrens. Steuerberatende und Finanzabteilungen mittelständischer Unternehmen sollten diesen Aspekt besonders beachten, da unzulässige Verfahrensverbindungen im Nachhinein langwierige und kostspielige Verzögerungen nach sich ziehen können.

Relevanz der Entscheidung für kleine und mittlere Unternehmen

Für kleine Unternehmen, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder Onlinehändler ergeben sich aus dieser Entscheidung mehrere praxisrelevante Folgerungen. Insbesondere bei komplexen steuerlichen Sachverhalten, die mehrere Steuerjahre oder verschiedene Bescheidarten betreffen, ist die klare Trennung der Verfahren unerlässlich. Kleine Betriebe lassen häufig mehrere Anträge gleichzeitig prüfen – etwa die Einkommensteuerbescheide einerseits und die Verlustfeststellung andererseits. Wird hier ohne Abstimmung erneut über denselben Sachverhalt entschieden, kann dies die gesamte Prozessführung gefährden.

Der Bundesfinanzhof verdeutlicht damit einmal mehr die Bedeutung einer sauberen Verfahrensstrategie. Unternehmen sollten im Rahmen ihrer steuerlichen Compliance prüfen, ob identische Streitfragen bereits anhängig sind. Dies gilt besonders, wenn mehrere juristische oder steuerliche Vertreter parallel für verschiedene Verfahren beauftragt sind. Steuerberaterinnen und Steuerberater sollten ihre Mandanten darauf hinweisen, dass eine rechtshängige Sache weder inhaltlich noch formal erneut geltend gemacht werden darf, solange keine Verbindung der Verfahren erfolgt ist.

Für Pflegeeinrichtungen und andere im Sozialsektor tätige Träger hat die Entscheidung zudem einen mittelbaren Nutzen. Häufig sind dort Verlustvorträge aufgrund öffentlicher Zuwendungen oder unterschiedlicher Rechnungslegungsregeln von Bedeutung. Eine klare Trennung der Verfahren gewährleistet, dass die steuerliche Anerkennung von Verlustvorträgen nicht aufgrund formaler Mängel gefährdet wird. Onlinehändler sollten ebenfalls darauf achten, dass bei Betriebsprüfungen oder nachträglichen Bescheidänderungen keine parallelen Verfahren entstehen, die dieselben Themen betreffen.

Gerade im digitalen Zeitalter, in dem Steuerdaten über Schnittstellen automatisiert an Finanzbehörden übertragen werden, ist die Gefahr unbeabsichtigter Mehrfachverfahren real. Moderne Buchhaltungssysteme, die Verfahrensstände zentral dokumentieren, können hier entscheidende Unterstützung leisten. Digitale Compliance-Tools helfen, Überschneidungen zu erkennen, bevor sie zu einem Verfahrenshindernis führen. So kann die im Beschluss des Bundesfinanzhofs gerügte Situation in der Praxis vermieden werden.

Effizientes Prozessmanagement und digitale Optimierung im Steuerwesen

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs betont, dass verfahrensrechtliche Ordnung nicht nur eine juristische Notwendigkeit, sondern auch ein Element effizienter Unternehmensführung ist. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon, wenn sie ihre steuerlichen Verfahren strukturiert und digital organisiert führen. Die Erfahrung zeigt, dass klare Prozessdokumentationen, einheitliche Bevollmächtigungen und ein abgestimmtes Aktenmanagement die Grundlage bilden, um Doppelverhängungen und unzulässige Sachentscheidungen zu vermeiden.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine, mittlere und spezialisierte Unternehmen dabei, ihre steuerlichen Abläufe effizient und digital aufzubauen. Durch intelligente Prozessoptimierung in der Buchhaltung lassen sich nicht nur Fehlerquellen minimieren, sondern auch erhebliche Kosteneinsparungen realisieren. Gerade in Zeiten zunehmender Digitalisierung ermöglicht dies nachhaltige steuerliche Sicherheit und eine arbeitsteilige Entlastung innerhalb des Unternehmens.

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