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Einkommensteuer

Doppelte Haushaltsführung im Ausland: Unterkunftskosten voll absetzbar

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Rechtliche Grundlagen der doppelten Haushaltsführung

Die doppelte Haushaltsführung ist ein steuerlicher Begriff, der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern erlaubt, zusätzliche Aufwendungen für einen zweiten Haushalt von der Einkommensteuer abzusetzen. Voraussetzung ist, dass der Lebensmittelpunkt – also der Ort, an dem die Familie oder die eigentliche Wohnung besteht – von der ersten Tätigkeitsstätte entfernt liegt und deshalb eine zusätzliche Unterkunft notwendig wird. Für Unternehmen und deren Beschäftigte, die international tätig sind, spielt diese steuerliche Möglichkeit eine wichtige Rolle, da sie erhebliche steuerliche Entlastungen schafft und damit die Attraktivität von Auslandseinsätzen erhöht.

Nach dem Einkommensteuergesetz sind insbesondere die Kosten für die Unterkunft, Mehraufwendungen für Verpflegung innerhalb der ersten drei Monate sowie die wöchentliche Heimfahrt steuerlich berücksichtigungsfähig. Allerdings war lange umstritten, in welchem Umfang Unterkunftskosten im Ausland anzusetzen sind, insbesondere wenn der Dienstherr diese bei der Bemessung von Zulagen berücksichtigt.

Das aktuelle BFH-Urteil und seine Bedeutung

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17. Juni 2025 (Az. VI R 21/23) entschieden, dass Kosten für eine Dienstwohnung im Ausland, die der Dienstherr für Zwecke des Mietzuschusses nach § 54 Bundesbesoldungsgesetz als notwendig anerkennt, in der tatsächlichen Höhe als Unterkunftskosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung abzugsfähig sind. Diese Entscheidung konkretisiert frühere Unsicherheiten, denn bislang war nicht abschließend geklärt, ob sich die steuerliche Anerkennung an den durch Verwaltungsvorschriften gedeckelten Beträgen orientiert oder ob die realen, vom Dienstherrn anerkannten Kosten maßgebend sind.

Mit diesem Urteil stärkt der Bundesfinanzhof die Position von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Ausland eingesetzt werden und dort eine zweite Wohnung unterhalten. Gerade für Beamtinnen und Beamte, deren Wohnsituation aufgrund dienstrechtlicher Vorgaben durch den Arbeitgeber bestimmt wird, schafft die Entscheidung ein klares Signal: die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Unterkunftskosten richtet sich nach den faktischen Gegebenheiten und nicht nach abstrakten Begrenzungen.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Beschäftigte

Die Entscheidung entfaltet eine erhebliche praktische Bedeutung. Für kleine und mittlere Unternehmen, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ins Ausland entsenden, ist die steuerliche Abzugsfähigkeit von Kosten ein entscheidender Faktor. Werden die tatsächlichen Kosten anerkannt, reduziert sich die steuerliche Belastung deutlich, was die Planungssicherheit erhöht und die Attraktivität von Auslandseinsätzen steigert. Für international tätige Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser und andere spezialisierte Betriebe bedeutet dies, dass die Entsendung von Fachpersonal steuerlich abgesichert werden kann, auch wenn die Unterkunftskosten in manchen Regionen sehr hoch sind.

Bei Onlinehändlern und mittelständischen Betrieben, die in neue Märkte expandieren, zeigt das Urteil, dass Geschäftsführungen und Arbeitnehmer auf eine solide steuerliche Grundlage setzen können, wenn ausländische Niederlassungen mit lokaler Personalpräsenz betrieben werden. Der Abzug der vollen Kosten schont nicht nur die Liquidität der Beschäftigten, sondern kann auch als Argument in Gehaltsverhandlungen herangezogen werden, da die steuerliche Entlastung nachweislich zu einem höheren verfügbaren Einkommen führt.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Das Urteil des Bundesfinanzhofs zur doppelten Haushaltsführung im Ausland zeigt, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit konsequent an den tatsächlichen Lebensumständen orientiert sein muss. Für die Praxis bedeutet dies, dass Unternehmen bei der Planung und Gestaltung von Auslandseinsätzen die vom Dienstherrn anerkannten Unterkunftskosten vollständig berücksichtigen können. Gerade für mittelständische Unternehmen mit internationaler Ausrichtung eröffnet dies neue Spielräume, da Steuerlasten besser kalkulierbar werden und die Attraktivität von Entsendungen steigt. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten darauf achten, die tatsächlichen Kosten sorgfältig zu dokumentieren, um eine vollständige Anerkennung durch das Finanzamt zu ermöglichen.

Unsere Kanzlei betreut kleine und mittelständische Unternehmen bei diesen Fragestellungen umfassend. Wir haben uns auf die Prozessoptimierung in der Buchhaltung und die Digitalisierung spezialisiert, wodurch wir nicht nur die steuerliche Beratung, sondern auch erhebliche Kostenersparnisse in den Abläufen unserer Mandanten ermöglichen. Durch unsere Erfahrung begleiten wir Unternehmen aller Größen bei der erfolgreichen Umsetzung dieser steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.

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