Hintergrund des neuen Doppelbesteuerungsabkommens
Die Bundesregierung hat Ende September 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz in den Bundestag eingebracht. Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der verhindern soll, dass ein Steuerpflichtiger sein Einkommen oder Vermögen in beiden Staaten zugleich versteuern muss. Ziel solcher Abkommen ist es, internationale wirtschaftliche Tätigkeit zu fördern, steuerliche Nachteile bei grenzüberschreitender Geschäftstätigkeit zu vermeiden und Planungssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmer zu schaffen.
Die nun vorgelegten Änderungen knüpfen an aktuelle Fragestellungen im internationalen Steuerrecht an. Sie betreffen insbesondere die Zuteilungsregeln, nach denen Einkünfte zwischen den Vertragsstaaten verteilt werden. Für Unternehmen, die enge Beziehungen zur Schweiz unterhalten – etwa über Tochtergesellschaften, Betriebsstätten oder durch Mitarbeitende, die grenzüberschreitend tätig sind – ergeben sich damit wichtige Implikationen.
Neue Regelungen und ihre Bedeutung für Unternehmen
Durch die vorgesehenen Anpassungen wird die steuerliche Zuordnung bestimmter Einkünfte präzisiert. Damit sollen Doppelbesteuerungen in größerem Umfang vermieden und zugleich Streitigkeiten bei der praktischen Anwendung entschärft werden. Besondere Bedeutung haben Änderungen in der Behandlung von Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren, da sie häufig innerbetrieblich im Konzernverbund oder zwischen nahestehenden Personen anfallen. Auch Betriebsstättenregelungen erfahren eine Präzisierung, sodass klarer wird, in welchem Staat die Besteuerung von Gewinnen einer Niederlassung vorzunehmen ist.
Für kleine und mittelständische Unternehmen eröffnet dies neue Chancen, ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten steuerlich effizienter zu gestalten. Gleichzeitig gewinnen Unternehmen, die im Onlinehandel tätig sind und grenznah agieren, dadurch mehr Sicherheit bei der steuerlichen Behandlung ihrer Einkünfte. Gerade für Pflegeeinrichtungen oder Kliniken, die auf Kooperationen mit schweizerischen Partnern angewiesen sind, können die Neuregelungen ebenfalls von großer Relevanz sein, insbesondere wenn es um Personalaustausch oder Dienstleistungen geht.
Praxisrelevante Aspekte und Umsetzungsherausforderungen
Für die Praxis ergeben sich aus der Ratifizierung dieses Abkommens mehrere zentrale Konsequenzen. Unternehmen müssen prüfen, ob bestehende Vertrags- und Konzernstrukturen im Hinblick auf die neuen Regeln steuerlich weiterhin optimal aufgestellt sind. Gerade bei Betriebsstätten kann es durch eine geänderte Definition dazu kommen, dass bislang in Deutschland besteuerte Gewinne künftig teilweise der Schweiz zugeordnet werden oder umgekehrt. Steuerpflichtige sollten deshalb bestehende Steuerplanungen rechtzeitig hinterfragen und mögliche Doppelbesteuerungen aktiv vermeiden.
Für die Umsetzung in der Unternehmenspraxis sind zudem Dokumentationspflichten zu berücksichtigen. Denn die Finanzverwaltungen beider Länder werden künftig verstärkt auf den Nachweis achten, wo tatsächlich die wirtschaftliche Tätigkeit stattfindet. Dazu gehört eine klare Abgrenzung von Geschäftsvorgängen und eine nachvollziehbare Dokumentation der grenzüberschreitenden Leistungen. Besonders betroffene Branchen wie der E-Commerce oder Industrieunternehmen mit internationalen Lieferketten sollten sich frühzeitig auf eine intensivere Prüfungspraxis einstellen.
Fazit und Handlungsempfehlung
Mit den Anpassungen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und der Schweiz trägt die Gesetzgebung den aktuellen Entwicklungen im internationalen Steuerrecht Rechnung. Für Unternehmen ist dies eine Chance, ihre grenzüberschreitenden Aktivitäten transparenter und steuerlich sicherer zu gestalten, zugleich aber auch ein Auftrag, bestehende Strukturen kritisch zu überprüfen. Zu den größten Vorteilen zählen die Reduzierung von steuerlichen Unwägbarkeiten und die bessere Planbarkeit von Investitionen in der Schweiz oder in Deutschland.
Wer als Unternehmer in grenznahen Bereichen tätig ist, sollte unbedingt die möglichen Auswirkungen prüfen, um unnötige Risiken zu vermeiden und zugleich steuerliche Potenziale zu nutzen. Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Optimierung ihrer Prozesse in der Buchhaltung und der Digitalisierung, wodurch sich erhebliche Kostenersparnisse erzielen lassen. Wir betreuen Mandanten unterschiedlichster Branchen und bringen umfassende Erfahrung in der Prozessoptimierung mit, sodass unsere Mandanten nicht nur steuerlich, sondern auch organisatorisch bestens aufgestellt sind.
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