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Internationales

Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Niederlande: Änderungen ab 2025

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund zum Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Niederlande

Das Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der verhindern soll, dass natürliche Personen und Unternehmen in zwei Staaten gleichzeitig auf das gleiche Einkommen oder Vermögen Steuern entrichten müssen. Solche Abkommen legen verbindlich fest, welchem Staat das Besteuerungsrecht in bestimmten Fällen zusteht. Sie haben daher eine erhebliche praktische Bedeutung für Unternehmen, die grenzüberschreitend tätig sind, sowie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in einem der beiden Länder wohnen und im jeweils anderen Einkünfte erzielen. Auch mittelständische Unternehmen und Onlinehändler, die über die Grenze hinweg Lieferungen und Dienstleistungen anbieten, sind direkt von den Regelungen betroffen.

Deutschland und die Niederlande sind seit Jahrzehnten durch ein solches Abkommen verbunden. Dieses soll nun durch ein Vertragsgesetz angepasst und modernisiert werden. Am 30. September 2025 hat die Bundesregierung den Entwurf zur Änderung des Abkommens in den Bundestag eingebracht. Der Bundesrat hat keine Einwände erhoben, sodass die Umsetzung absehbar ist. Damit erhalten Unternehmen Planungssicherheit und können ihre Geschäftsprozesse rechtzeitig an die neuen steuerlichen Vorgaben anpassen.

Ziele der Neuregelung und rechtliche Auswirkungen

Die Anpassungen im Doppelbesteuerungsabkommen verfolgen mehrere Ziele. Erstens sollen steuerliche Doppelbelastungen vermieden und zugleich bestehende Steuerschlupflöcher geschlossen werden. Zweitens geht es um die Angleichung an internationale OECD-Standards, die sich insbesondere aus dem sogenannten BEPS-Projekt (Base Erosion and Profit Shifting, zu Deutsch Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) ergeben. Diese Standards zielen darauf ab, durch Gestaltungsmissbrauch verursachte Gewinnverlagerungen multinationaler Konzerne einzudämmen. Drittens erweitern die Änderungen die Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen beider Länder durch eine intensivere Informationspflicht und ein vereinfachtes Verständigungsverfahren zur Streitbeilegung.

Für deutsche Unternehmen, die in den Niederlanden Betriebsstätten unterhalten, sowie für niederländische Kapitalgesellschaften mit Aktivitäten in Deutschland kann sich eine Verschiebung der Besteuerungsrechte ergeben. Das bedeutet konkret, dass in Zukunft klarer geregelt sein wird, welcher Staat Einkünfte aus Unternehmensgewinnen oder aus Immobilien besteuern darf. Dadurch verringern sich Rechtsunsicherheiten, die bisher in der Praxis häufig zu Doppelprüfungen und langwierigen Verfahren geführt haben. Mittelständische Betriebe, die mit kleineren Tochtergesellschaften im Nachbarland vertreten sind, können dadurch deutlich einfacher ihre Steuer- und Finanzplanung gestalten.

Praktische Bedeutung für kleine und mittelständische Unternehmen

Die Änderungen betreffen viele praxisnahe Bereiche des Unternehmensalltags. Für kleine Onlinehändler, die regelmäßig Ware in die Niederlande liefern, ist vor allem die Frage der Gewinnzurechnung interessant. Je nachdem, ob hierdurch eine Betriebsstätte begründet wird, kann das Besteuerungsrecht in einem der beiden Staaten liegen. Auch für Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, die grenzüberschreitende Kooperationen in der medizinischen Versorgung pflegen, sind die Regelungen zur Zuordnung von Einkünften von Bedeutung, gerade in Hinblick auf ärztliche oder pflegerische Dienstleistungen.

Darüber hinaus erhalten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Deutschland wohnen, aber in den Niederlanden arbeiten, eine verbesserte rechtliche Absicherung gegen doppelte Steuerbelastung. Besonders mittelständische Unternehmen, die internationale Fachkräfte rekrutieren, profitieren von dieser Klarheit, da sie Bewerberinnen und Bewerbern verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen zusichern können.

Für steuerberatende Kanzleien ist entscheidend, ihre Mandantinnen und Mandanten frühzeitig auf diese Änderungen hinzuweisen. Wer bereits länderübergreifend agiert oder entsprechende Investitionen plant, sollte jetzt prüfen, ob Umstrukturierungen oder eine Anpassung der internen Steuerprozesse sinnvoll sind. Dies gilt insbesondere auch deshalb, weil viele Doppelbesteuerungsabkommen Regelungen enthalten, die noch Jahre später steuerlich nachwirken können.

Fazit und Handlungsempfehlung

Die geplante Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Deutschland und den Niederlanden stellt einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einem klaren und gerechten Steuerrahmen dar. Sie stärkt die internationale Zusammenarbeit, bringt Rechtssicherheit für Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und setzt gleichzeitig internationale Standards im Kampf gegen Gewinnverlagerungen um. Für kleine und mittelständische Unternehmen, die zunehmend auf internationale Märkte angewiesen sind, bedeutet dies mehr Transparenz und die Möglichkeit einer verlässlicheren Liquiditätsplanung.

Es empfiehlt sich daher, bestehende Gesellschafts- und Beschäftigungsverhältnisse rechtzeitig vor Inkrafttreten der Änderungen zu überprüfen. Wer grenzüberschreitend tätig ist, sollte sich frühzeitig beraten lassen, um Risiken wie unerwartete Steuerbelastungen oder Nachforderungen der Finanzverwaltungen zu vermeiden. Gerade bei komplexen Strukturen oder in Branchen mit besonderem Dokumentationsaufwand, etwa dem Gesundheitswesen oder dem internationalen E-Commerce, ist eine frühzeitige Abstimmung unerlässlich.

Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Umsetzung der neuen Vorgaben und hat sich auf die Prozessoptimierung in der Buchhaltung sowie die Digitalisierung spezialisiert. Durch unsere Erfahrung in der Betreuung von Mandanten aller Größenordnungen konnten wir erhebliche Effizienzgewinne erzielen und Kostenpotenziale heben. Diese Expertise stellen wir gerne auch Ihrem Unternehmen zur Verfügung.

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