Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Digitalisierung

Digitalisierung der Zwangsvollstreckung bringt Entlastung für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Effiziente Zwangsvollstreckung durch digitale Prozesse

Die Zwangsvollstreckung, also die gerichtliche Durchsetzung von Ansprüchen aus vollstreckbaren Titeln wie Urteilen oder öffentlichen Urkunden, war bislang mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden. Zahlreiche Verfahrensschritte erforderten den Austausch von Papierdokumenten, Beglaubigungen und manuelle Übertragungen. Mit dem aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Digitalisierung dieses zentralen Verfahrensabschnitts wird ein entscheidender Schritt hin zu einer vollständig digitalen Abwicklung vollzogen. Ziel ist eine deutliche Beschleunigung, Entlastung der Gerichte und Behörden sowie eine signifikante Reduktion der Verwaltungskosten.

Nach den Plänen des Bundesministeriums der Justiz soll die Einleitung der Zwangsvollstreckung künftig vollständig elektronisch erfolgen. Bereits seit 2022 sind Teilbereiche des Verfahrens digital abbildbar, doch insbesondere das vollstreckbare Dokument – häufig ein Urteil oder ein notarielles Schuldanerkenntnis – musste bisher noch in Papierform eingereicht werden. Dieses Nebeneinander von elektronischen und analogen Vorgängen führte zu Verzögerungen und Fehlerrisiken, die nun durch die vollständige elektronische Übermittlung beseitigt werden sollen.

Rechtliche Grundlagen und praktische Neuerungen

Die Zwangsvollstreckung basiert auf den Regelungen der Zivilprozessordnung, die festlegt, wie ein Gläubiger seine titulierten Ansprüche rechtlich durchsetzen kann. Bisher erforderte die Vollstreckung eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels, also eine Kopie mit Vollstreckungsklausel. Im Rahmen der Digitalisierung soll auch diese Ausfertigung als elektronisches Dokument übermittelt werden können. Damit wird die sogenannte elektronische Vollstreckungsklausel zum neuen Standard werden. Die verfahrensrechtlichen Anpassungen betreffen alle Akteure: Gerichte, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher, Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sowie Behörden, die künftig verpflichtet sein sollen, sämtliche Verfahrensdokumente elektronisch auszutauschen.

Auch Inkassounternehmen, die eine wichtige Rolle bei der Forderungsdurchsetzung insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen spielen, sollen schrittweise in das neue digitale Verfahren eingebunden werden. Das bedeutet, dass künftig alle wesentlichen Schritte – von der Antragstellung bis zur Zustellung der Vollstreckungsnachweise – digital und medienbruchfrei erfolgen. Dies reduziert Kommunikationsfehler, sorgt für Nachvollziehbarkeit und erhöht die Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Ökonomische Vorteile und Auswirkungen auf Unternehmen

Die Bundesregierung rechnet mit jährlichen Entlastungen in Höhe von rund sieben Millionen Euro. Diese entstehen durch den Wegfall manueller Prozesse, die Vereinheitlichung der Kommunikationswege und die Minimierung von Bearbeitungszeiten. Besonders profitieren werden öffentliche Verwaltungen sowie Sozialversicherungsträger, für die allein Einsparungen von über zwei Millionen Euro pro Jahr erwartet werden. Für Unternehmen, vor allem im Mittelstand, ergeben sich aus der Digitalisierung der Zwangsvollstreckung gleich mehrere Vorteile. Die häufig langwierigen und bürokratischen Abläufe bei der Forderungsdurchsetzung werden vereinfacht, wodurch Liquidität schneller gesichert werden kann. Dies stärkt das Forderungsmanagement innerhalb der Unternehmen und trägt zu einer verbesserten Planbarkeit der Zahlungsströme bei.

Onlinehändler, Handwerksbetriebe und Dienstleistungsunternehmen, die regelmäßig mit säumigen Zahlungen konfrontiert sind, profitieren zudem von der verringerten Komplexität des Verfahrens. Durch die Möglichkeit, Vollstreckungsunterlagen digital einzureichen und Verfahrensstände online nachzuverfolgen, lassen sich Mahn- und Vollstreckungsprozesse effizient in bestehende ERP-Systeme oder Buchhaltungslösungen integrieren. Für Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, die offene Forderungen gegenüber Kostenträgern oder privatversicherten Patienten geltend machen müssen, kann die Gesetzesänderung ebenfalls zu spürbaren Entlastungen führen.

Ausblick und Bedeutung für die Praxis

Die Verlagerung der Zwangsvollstreckung in digitale Strukturen ist ein konsequenter Schritt im Gesamtprozess der Justizmodernisierung. Sie fügt sich in die bisherigen Reformen der elektronischen Gerichtsakte und des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs ein, die die Kommunikation zwischen professionellen Parteien des Rechtsverkehrs bereits erheblich beschleunigt haben. Perspektivisch ist anzunehmen, dass auch Schnittstellen zu Buchhaltungssoftware und Dokumentenmanagementsystemen bereitgestellt werden, um den Datenaustausch ohne Medienbruch zu gewährleisten. Dies eröffnet insbesondere Steuerberatungskanzleien und Rechtsanwaltskanzleien neue Gestaltungsmöglichkeiten bei der Prozessautomatisierung im Mandantenservice.

Die vollständige Digitalisierung der Zwangsvollstreckung ist somit mehr als eine technische Reform. Sie stärkt die Rechtssicherheit, reduziert Kosten und verbessert die Nachvollziehbarkeit gerichtlicher Verfahren. Gleichzeitig fordert sie jedoch alle Beteiligten dazu auf, ihre internen Abläufe zu überdenken und anzupassen. Unternehmen sollten frühzeitig prüfen, ob ihre aktuellen Systeme den elektronischen Anforderungen genügen und wie sich die Einbindung in die digitalen Kommunikationswege gestalten lässt. In der Praxis werden fortgeschrittene elektronische Signaturverfahren, automatisierte Vollstreckungsanträge und revisionssichere Datenarchivierungen zum Standard werden.

Für kleine und mittelständische Unternehmen bedeutet dies eine Gelegenheit, die eigenen Prozesse der Forderungsbearbeitung zu modernisieren und in einheitliche digitale Abläufe zu überführen. Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmen dabei, diese Veränderungen strategisch zu nutzen. Wir begleiten Selbstständige, kleine Betriebe und den Mittelstand in allen Fragen der Prozessoptimierung in der Buchhaltung sowie bei der digitalen Transformation administrativer Abläufe. Durch den gezielten Einsatz digitaler Systeme lassen sich nicht nur Kosten senken, sondern auch langfristige Effizienzgewinne im gesamten Finanz- und Rechnungswesen erzielen.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.