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Digitalisierung

Digitales Geschäftsmodell und DSA-Konformität: Pflichten für Plattformbetreiber

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neue regulatorische Anforderungen und ihre Tragweite

Die Europäische Kommission hat in einer vorläufigen Bewertung festgestellt, dass bestimmte Gestaltungsmerkmale digitaler Plattformen – allen voran die dauerhafte Verfügbarkeit neuer Inhalte und der personalisierte Empfehlungskreislauf – gegen das Gesetz über digitale Dienste verstoßen könnten. Dieses Gesetz über digitale Dienste stellt den zentralen Rechtsrahmen der Europäischen Union zur Regulierung digitaler Plattformen dar. Ziel ist, ein sicheres Online-Umfeld zu gewährleisten und bestimmte Risiken wie Manipulation, Desinformation oder Suchtverhalten zu begrenzen. Für Unternehmen bedeutet dies einen erheblichen Anpassungsbedarf, da die inhaltliche und technische Ausgestaltung digitaler Dienste zunehmend rechtlich überprüfbar wird. Die EU stellt bei dieser Bewertung nicht auf technische Details allein ab, sondern auf die Auswirkungen auf die Nutzer, insbesondere Minderjährige und schutzbedürftige Personen, deren Wohlbefinden durch bestimmte Designmechanismen beeinträchtigt werden kann.

Im Zentrum der Kritik stehen Mechanismen wie das unendliche Scrollen, automatisches Abspielen von Inhalten, Push-Benachrichtigungen und algorithmische Empfehlungssysteme. Diese Elemente, häufig zur Steigerung der Verweildauer gedacht, können nach Einschätzung der Aufsichtsbehörden psychologische Abhängigkeiten fördern. Aus rechtlicher Sicht geht es hier nicht nur um Datenschutz, sondern um die Pflicht zur systematischen Risikoanalyse und Risikominderung, die das Gesetz über digitale Dienste von Anbietern verlangt. Diese Verpflichtung gilt für alle Plattformen, die in der EU tätig sind, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz in einem Mitgliedstaat haben oder nicht.

Risikobewertung und Compliance-Pflichten

Die Kommission sieht die essenzielle Pflicht der Plattformbetreiber darin, eine umfassende Risikobewertung durchzuführen. Diese umfasst insbesondere die Auswirkungen des eigenen Angebots auf die psychische Gesundheit der Nutzerinnen und Nutzer, auf den Jugendschutz sowie auf gesellschaftliche Prozesse. Juristisch handelt es sich dabei um eine Konkretisierung der Sorgfaltspflichten großer Online-Dienste. Die Risikobewertung darf sich nicht auf statistische Daten beschränken, sondern soll wissenschaftliche Erkenntnisse berücksichtigen, etwa über das Verhalten von Jugendlichen im Zusammenhang mit Belohnungssystemen oder automatisierten Vorschlägen. Insbesondere wird erwartet, dass Unternehmen Indikatoren wie nächtliche Nutzungszeiten, Häufigkeit der App-Öffnungen und Reaktionsmuster auf algorithmische Empfehlungen auswerten. Daraus ergibt sich für die Anbieter die Verpflichtung, technische und organisatorische Maßnahmen zu implementieren, die das Risiko zwanghafter Nutzung reduzieren.

In der Praxis bedeutet dies, dass digitale Unternehmen ihre Nutzeroberflächen rechtlich prüfen und gegebenenfalls neu gestalten müssen. Funktionen, die unmittelbar auf die Verstärkung von Nutzungsmustern ausgelegt sind, können als Verstoß gegen die Anforderungen einer verantwortungsvollen Plattformführung gewertet werden. Damit ändert sich der Blick der Aufsichtsbehörden: Es geht nicht mehr primär um Datenschutzverletzungen, sondern um die Gesamtwirkung einer Plattform auf das Nutzerverhalten. Auch mittelständische Unternehmen, die eigene Apps oder Plattformen betreiben, sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da der gesetzliche Standard zur Bewertung digitaler Risiken perspektivisch auf weitere Geschäftsmodelle übertragen werden könnte.

Konsequenzen für Betreiber und Unternehmen

Die vorläufige Einschätzung der Kommission lässt erkennen, dass aus der Missachtung der Sorgfaltspflichten erhebliche finanzielle Sanktionen resultieren können. Eine Nichteinhaltung kann mit Geldbußen belegt werden, die sich prozentual am weltweiten Jahresumsatz orientieren. Juristisch ist dies Teil des abgestuften Sanktionssystems, das vergleichbar mit der Datenschutz-Grundverordnung eine hohe Durchschlagskraft entfalten soll. Für Unternehmen stellt sich die Herausforderung, dass interne Compliance-Prozesse zunehmend technisches und juristisches Know-how verbinden müssen. Rechtsabteilungen und IT-Sicherheitsverantwortliche müssen prüfen, ob das Design eigener digitaler Produkte den Vorgaben entspricht und welche Kontrollmechanismen eingeführt werden müssen, um mögliche Verstöße frühzeitig zu erkennen.

Besonders relevant ist die Frage der Verhältnismäßigkeit der getroffenen Gegenmaßnahmen. Nach Auffassung der Kommission reichen einfache Bildschirmzeitfunktionen oder optionale Warnhinweise nicht aus, wenn diese leicht umgangen werden können oder keine echte Nutzungsbegrenzung bewirken. Vielmehr sollen Plattformen Mechanismen etablieren, die den Nutzer aktiv unterbrechen und eigenständige Entscheidungen fördern. Diese Entwicklung könnte langfristig auch Geschäftsmodelle verändern, die bislang stark auf personalisierte Inhalte und Interaktionshäufigkeit ausgerichtet waren. Der Druck auf Plattformbetreiber, Transparenz über ihre Empfehlungssysteme herzustellen und die algorithmische Steuerung nachvollziehbar zu dokumentieren, wird zunehmen. Unternehmen müssen damit rechnen, dass die Aufsicht künftig tiefere Einblicke in die Funktionsweise digitaler Prozesse verlangt.

Ausblick und Handlungsempfehlung

Die rechtliche Bewertung durch die Europäische Kommission ist zwar noch nicht abgeschlossen, sie markiert aber eine Trendwende im europäischen Digitalrecht. Es ist absehbar, dass Plattformen künftig strengere Auflagen im Hinblick auf die Nutzerführung und den Schutz vulnerabler Gruppen erfüllen müssen. Auch Unternehmen außerhalb klassischer Social-Media-Umfelder sollten prüfen, ob ihre digitalen Angebote indirekt unter diese Vorschriften fallen können. Das betrifft etwa Onlinehändler mit Kundenbindungs-Apps, Gesundheitsdienstleister mit PatientInnenportalen oder Bildungsanbieter mit Lernplattformen. Jede Form digitaler Interaktion, die algorithmisch verstärktes Nutzungsverhalten auslöst, kann in Zukunft regulatorisch relevant werden. Strategisch empfiehlt es sich, frühzeitig eine interne Risikoanalyse nach Maßgabe des Gesetzes über digitale Dienste zu etablieren, um technische Architektur, Nutzerkommunikation und Datenschutzkonzepte integrativ zu bewerten.

Abschließend lässt sich festhalten, dass die europäische Digitalregulierung zu einem neuen Leitbild verantwortungsvoller digitalen Produktgestaltung führt. Betreiber müssen nicht nur gesetzliche Mindeststandards erfüllen, sondern aktiv beweisen können, dass sie ihre Plattformen im Sinne des Nutzerwohls gestalten. Für kleine und mittelständische Unternehmen eröffnet sich hier zugleich ein Chancenfeld: Wer transparente und nutzerorientierte digitale Prozesse implementiert, stärkt das Vertrauen seiner Kundschaft und reduziert langfristig Compliance-Risiken. Unsere Kanzlei begleitet Unternehmen in diesem Wandel, insbesondere bei der digitalen Prozessoptimierung und der Implementierung effizienter Buchhaltungs- und Datenmanagementsysteme. Als auf Digitalisierung spezialisierte Partnerin unterstützen wir kleine und mittelständische Betriebe dabei, rechtssicher und wirtschaftlich effizient in das digitale Zeitalter zu starten.

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