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Digitalisierung

Digitale juristische Staatsprüfung in Rheinland-Pfalz

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Digitale juristische Staatsprüfung als Signal für die Praxis

Rheinland-Pfalz erprobt als erstes Bundesland eine volldigitalisierte juristische Staatsprüfung und setzt damit ein deutliches Zeichen für die weitere Digitalisierung rechtsnaher Arbeitsprozesse. Im Mittelpunkt des Pilotprojekts steht die Frage, wie sich Prüfungsabläufe moderner, anwenderfreundlicher und zugleich verlässlich gestalten lassen. Rund 180 Referendarinnen und Referendare konnten am 19. und 20. Mai 2026 in einem Probeexamen zur Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung erstmals digitale Gesetzestexte und Kommentare zur Bearbeitung der Klausuren einsetzen. Die bisher üblichen Papierwerke mussten damit nicht mehr zur Prüfung mitgebracht werden.

Für die berufliche Praxis ist diese Entwicklung weit mehr als eine organisatorische Modernisierung des Examens. Sie zeigt, dass digitale Arbeitsmittel im juristischen Umfeld nicht nur akzeptiert, sondern systematisch in geregelte Verfahren integriert werden. Gerade für Steuerberatende, Rechtsabteilungen, Finanzinstitutionen und Unternehmen mit stark dokumentationsgetriebenen Prozessen ist dies ein wichtiger Hinweis darauf, dass digitale Recherche, strukturierter Datenzugriff und medienbruchfreie Bearbeitung inzwischen zum Standard der professionellen Arbeitswelt werden. Besonders mittelständische Unternehmen und spezialisierte Organisationen wie Krankenhäuser oder Pflegeeinrichtungen profitieren von dieser Entwicklung, weil dort rechtliche, regulatorische und betriebswirtschaftliche Informationen häufig parallel verfügbar sein müssen.

Die Zweite Juristische Staatsprüfung ist der abschließende staatliche Teil der praktischen Juristenausbildung und dient dem Nachweis, dass juristische Sachverhalte eigenständig und praxisgerecht bearbeitet werden können. Wenn in diesem Prüfungsformat digitale Hilfsmittel zugelassen und technisch eingebunden werden, ist das auch ein Signal für die spätere Berufsausübung. Der Schritt stärkt die Praxisnähe, weil in Kanzleien, Unternehmen und Behörden schon heute überwiegend digital gearbeitet wird.

Elektronische Klausuren und digitale Hilfsmittel im Zusammenspiel

Neu an der Erprobung in Rheinland-Pfalz ist die Verbindung aus elektronischer Klausurbearbeitung und digitalem Zugriff auf Hilfsmittel. Bereits seit Oktober 2021 können Aufsichtsarbeiten der Zweiten Juristischen Staatsprüfung elektronisch angefertigt werden. Seit August 2023 gilt dies auch für die Klausuren der staatlichen Pflichtfachprüfung im Ersten Examen. Mit dem jetzigen Probedurchlauf wird diese Entwicklung konsequent fortgeführt, indem neben der eigentlichen Bearbeitung auch die Arbeitsgrundlage digital zur Verfügung steht.

Für die Teilnehmenden wurden neben den für die elektronische Bearbeitung erforderlichen Laptops zusätzliche Bildschirme bereitgestellt, auf denen die digitalen Hilfsmittel angezeigt wurden. Genutzt wurde eine sogenannte eExamensbibliothek des Beck-Verlags, die den Referendarinnen und Referendaren bereits seit Mai 2025 zur Verfügung steht und damit schon über einen längeren Zeitraum in der Ausbildungspraxis getestet werden konnte. Diese Vorlaufzeit ist aus organisatorischer und rechtlicher Sicht bedeutsam, weil neue digitale Prüfungsumgebungen nur dann Akzeptanz finden, wenn sie vor dem Echtbetrieb ausreichend erprobt worden sind.

Bemerkenswert ist zudem, dass die Nutzung digitaler Hilfsmittel ebenso wie die elektronische Anfertigung der Klausuren freiwillig bleibt. Diese Freiwilligkeit ist ein wichtiger Aspekt der Chancengleichheit. Chancengleichheit bedeutet im Prüfungsrecht, dass alle Prüflinge unter vergleichbaren Bedingungen am Verfahren teilnehmen können und keine Person durch die Ausgestaltung des Prüfungsformats unangemessen benachteiligt wird. Wer weiterhin mit gedruckten Gesetzessammlungen und Kommentaren arbeiten möchte, kann dies also tun. Die parallele Zulassung analoger und digitaler Hilfsmittel erleichtert den Übergang und reduziert Umstellungsrisiken.

Aus Sicht professioneller Anwender ist genau dieses Nebeneinander der Systeme besonders praxisnah. In vielen Unternehmen verläuft die Digitalisierung nicht abrupt, sondern schrittweise. Digitale Fachinformationen, elektronische Akten und strukturierte Arbeitsabläufe werden eingeführt, ohne dass bewährte analoge Routinen sofort vollständig entfallen. Das Modell aus Rheinland-Pfalz entspricht damit sehr genau der Realität in Kanzleien und im Mittelstand.

Was Unternehmen und Kanzleien aus dem Modell lernen können

Die Einführung volldigitaler Prüfungsprozesse in einem rechtsstaatlich sensiblen Bereich zeigt, welche Voraussetzungen für erfolgreiche Digitalisierung erfüllt sein müssen. Erstens braucht es eine verlässliche technische Infrastruktur. Grundlage der weiteren Digitalisierung in Rheinland-Pfalz ist eine europaweite Ausschreibung, aus der die IQUL GmbH als technischer Dienstleister hervorgegangen ist. Das Unternehmen stellt die technische Infrastruktur für die elektronischen Prüfungen bereit und begleitet die weiteren Umsetzungsschritte. Zweitens ist entscheidend, dass digitale Werkzeuge nicht isoliert eingeführt, sondern in bestehende Abläufe integriert werden. Drittens erhöht eine Erprobungsphase mit freiwilliger Nutzung die Akzeptanz erheblich.

Für Unternehmen lassen sich daraus konkrete Handlungsschlüsse ziehen. Wer Dokumentations, Freigabe und Prüfprozesse digitalisieren möchte, sollte nicht nur die Software beschaffen, sondern vor allem die tatsächliche Nutzung im Alltag mitdenken. Das gilt für die Finanzbuchhaltung ebenso wie für Vertragsprüfung, internes Kontrollsystem oder Compliance. Ein internes Kontrollsystem ist die Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen, mit denen Unternehmen ordnungsgemäße Abläufe, verlässliche Informationen und die Einhaltung von Regeln sicherstellen. Gerade in stark regulierten Branchen wie dem Gesundheitswesen oder bei Onlinehändlern mit hohem Transaktionsvolumen sind digitale Hilfsmittel nur dann ein Vorteil, wenn sie sicher, nachvollziehbar und anwenderfreundlich eingebettet sind.

Auch Steuerkanzleien können aus dem Projekt wichtige Impulse mitnehmen. Die Zukunft liegt nicht allein in der digitalen Erfassung von Daten, sondern in der intelligenten Verbindung von Recherche, Bearbeitung, Dokumentation und Kommunikation. Wenn juristische Prüfungen zeigen, dass selbst komplexe und sensible Arbeitsumgebungen digital organisiert werden können, stärkt das auch die Argumente für digitale Mandatsprozesse, digitale Belegflüsse und standardisierte Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Unternehmen.

Digitalisierung mit Augenmaß verbessert Qualität und Effizienz

Die Erprobung in Rheinland-Pfalz macht deutlich, dass Digitalisierung kein Selbstzweck ist. Ihr Mehrwert liegt in besserer Nutzbarkeit, höherer Praxisnähe und effizienteren Abläufen. Das Ministerium hebt hervor, dass Digitalisierung und rechtsstaatlich verlässliche Prüfungsverfahren erfolgreich miteinander verbunden werden können. Genau darin liegt die eigentliche Aussagekraft des Projekts. Digitale Systeme werden nicht als Ersatz für Qualität verstanden, sondern als Mittel, Qualität unter zeitgemäßen Bedingungen sicherzustellen.

Nach Abschluss der Erprobungsphase soll die volldigitalisierte Lösung bereits ab der nächsten Prüfungskampagne im Oktober in den regulären Prüfungsbetrieb überführt werden. Das ist ein bemerkenswert kurzer Übergang vom Test in die Fläche und spricht für einen gelungenen Probedurchlauf sowie für positive Rückmeldungen der Teilnehmenden. Für die betriebliche Praxis ist dies ein Hinweis, dass gut vorbereitete Digitalisierungsprojekte auch in sensiblen Umgebungen zügig skalierbar sein können.

Unternehmen, Kanzleien und Finanzinstitutionen sollten diese Entwicklung deshalb nicht nur als Nachricht aus dem Ausbildungsbereich lesen, sondern als praktisches Beispiel für gelungene Transformation. Wo Arbeitsmittel digital verfügbar sind, Medienbrüche reduziert werden und Anwender zwischen bewährten und neuen Formaten wählen können, entstehen belastbare Prozesse mit echtem Effizienzgewinn. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltung und bei der Prozessoptimierung mit klarem Fokus auf praktikable Abläufe und messbare Kostenersparnisse. Durch unsere Erfahrung mit Mandanten unterschiedlicher Größen und Branchen unterstützen wir dabei, digitale Strukturen so einzuführen, dass sie im Tagesgeschäft nachhaltig funktionieren und wirtschaftlich spürbare Vorteile schaffen.

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