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Internationales

DBA Ukraine 2026: Folgen für Unternehmen und Steuern

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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DBA Ukraine 2026: Was das neue Abkommen für Unternehmen bedeutet

Deutschland und die Ukraine haben am 19. Mai 2026 in Paris ein neues Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen sowie zur Verhinderung der Steuerverkürzung und -umgehung unterzeichnet. Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten, der regelt, welchem Staat bei grenzüberschreitenden Einkünften das Besteuerungsrecht zusteht und wie eine doppelte steuerliche Belastung vermieden wird. Für Unternehmen, Investoren und grenzüberschreitend tätige Arbeitnehmer schafft ein solches Abkommen vor allem mehr Rechtssicherheit.

Das neue Abkommen soll das bisher geltende Abkommen vom 3. Juli 1995 ersetzen und an moderne internationale Standards anpassen. Gerade bei internationalen Geschäftsbeziehungen sind steuerliche Unsicherheiten häufig ein praktisches Hemmnis. Das gilt für mittelständische Industrieunternehmen mit Lieferbeziehungen in die Ukraine ebenso wie für Onlinehändler, Dienstleistungsunternehmen oder Projektgeschäft mit grenzüberschreitenden Tätigkeiten. Auch für Unternehmensgruppen, die Mitarbeitende entsenden, Tochtergesellschaften aufbauen oder Lizenzmodelle nutzen, ist die abkommensrechtliche Einordnung von Einkünften ein zentraler Punkt der Steuerplanung und der Compliance.

Die Veröffentlichung des Abkommens ist daher ein wichtiges Signal für die wirtschaftliche Zusammenarbeit. Zugleich ist zu beachten, dass die Unterzeichnung noch nicht bedeutet, dass die Regelungen bereits angewendet werden können. Das Abkommen muss zunächst ratifiziert werden. Ratifikation bedeutet, dass die jeweils erforderlichen innerstaatlichen Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen und anschließend die Ratifikationsurkunden zwischen den Vertragsstaaten ausgetauscht werden. Erst danach tritt das Abkommen in Kraft.

Doppelbesteuerung vermeiden: Warum das Abkommen praktisch relevant ist

Doppelbesteuerung liegt vor, wenn ein und derselbe Sachverhalt in zwei Staaten steuerlich erfasst wird, ohne dass eine ausreichende Entlastung erfolgt. In der Praxis betrifft dies insbesondere Unternehmensgewinne, Dividenden, Zinsen, Lizenzvergütungen und Vergütungen für grenzüberschreitende Arbeitseinsätze. Ohne klare Zuteilungsregeln kann es dazu kommen, dass sowohl der Quellenstaat als auch der Ansässigkeitsstaat besteuern wollen. Für Unternehmen führt das nicht nur zu einer höheren steuerlichen Belastung, sondern auch zu höherem Verwaltungsaufwand, Dokumentationspflichten und einem erhöhten Risiko von Besteuerungskonflikten.

Das neue DBA zwischen Deutschland und der Ukraine soll diese steuerlichen Hindernisse besser abbauen, als es nach dem bisherigen Abkommen möglich war. Das ist insbesondere für Investitionen und langfristige Geschäftsbeziehungen relevant. Wer als deutsches Unternehmen Waren exportiert, Dienstleistungen vor Ort erbringt oder Geschäftsaktivitäten in der Ukraine ausbaut, benötigt verlässliche Regeln zur Abgrenzung der Besteuerungsrechte. Gleiches gilt für ukrainische Unternehmen mit wirtschaftlicher Präsenz in Deutschland.

Auch aus Sicht von Finanzinstitutionen und steuerlichen Beratern ist das neue Abkommen bedeutsam. Es schafft einen moderneren Rahmen für die steuerliche Beurteilung grenzüberschreitender Sachverhalte und kann bei Strukturierungen, Finanzierungslösungen und der steuerlichen Risikoanalyse eine wichtige Grundlage sein. Im Mittelstand ist dabei häufig nicht die hochkomplexe Konzernstruktur das Problem, sondern die richtige Einordnung einzelner Geschäftsvorfälle. Gerade hier entfaltet ein modernes Abkommen mit klaren Standards einen hohen praktischen Nutzen.

Informationsaustausch und Amtshilfe: Mehr Transparenz im internationalen Steuerrecht

Besonders hervorzuheben ist, dass das neue Abkommen sich am OECD-Musterabkommen 2017 orientiert. Dieses Musterabkommen ist ein international anerkanntes Regelwerk, das als Vorlage für viele Doppelbesteuerungsabkommen dient und moderne Standards für die Vermeidung der Doppelbesteuerung sowie die Bekämpfung von Steuerverkürzung und Steuerumgehung enthält. Steuerverkürzung meint die unzulässige Verminderung der gesetzlich geschuldeten Steuer. Steuerumgehung beschreibt Gestaltungen, die formal zulässig erscheinen, aber dem Zweck der Steuergesetze widersprechen können.

Nach den veröffentlichten Informationen wird die Zusammenarbeit der Finanzbehörden durch einen erweiterten Informationsaustausch verbessert. Informationsaustausch bedeutet, dass die Steuerbehörden beider Staaten steuerlich relevante Informationen übermitteln können, soweit dies für die Durchführung des Steuerrechts erforderlich ist. Für rechtstreue Unternehmen ist dies grundsätzlich kein Nachteil, sondern Teil eines zunehmend transparenten internationalen Steuerumfelds. Voraussetzung ist allerdings, dass grenzüberschreitende Sachverhalte sauber dokumentiert, Verträge konsistent ausgestaltet und steuerliche Erklärungen in beiden Staaten inhaltlich abgestimmt sind.

Zusätzlich schafft das Abkommen die Grundlage für Amtshilfe bei der Erhebung von Steuern. Amtshilfe bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Staat den anderen auch bei der Durchsetzung steuerlicher Ansprüche unterstützen kann. Für Unternehmen erhöht dies die Bedeutung eines belastbaren Tax Compliance Systems. Wer internationale Geschäftsbeziehungen unterhält, sollte interne Prozesse so aufstellen, dass steuerlich relevante Daten schnell, vollständig und nachvollziehbar verfügbar sind. Das betrifft insbesondere Rechnungswesen, Vertragsmanagement, Verrechnungspreisdokumentation und die Abstimmung mit ausländischen Beratern.

Für kleine und mittelständische Unternehmen wird damit noch deutlicher, dass internationales Steuerrecht nicht erst bei großen Konzernen beginnt. Schon ein grenzüberschreitender Dienstleistungsvertrag, eine Beteiligung, ein Projektstandort oder wiederkehrende Zahlungen an ausländische Geschäftspartner können abkommensrechtliche Fragen auslösen. Eine frühzeitige steuerliche Einordnung reduziert spätere Korrekturen, Nachfragen der Finanzverwaltung und unnötige Kosten.

Inkrafttreten und Handlungsbedarf: So bereiten sich Unternehmen richtig vor

Das neue DBA ist noch nicht unmittelbar anwendbar. Es bedarf vor seinem Inkrafttreten der Ratifikation in beiden Staaten. Nach Abschluss der nationalen Gesetzgebungsverfahren und dem Austausch der Ratifikationsurkunden wird es in Kraft treten. Anzuwenden ist es dann ab dem 1. Januar des Kalenderjahres, das dem Jahr des Inkrafttretens folgt. Für die Praxis bedeutet das, dass Unternehmen bereits jetzt prüfen sollten, welche grenzüberschreitenden Sachverhalte vom neuen Rechtsrahmen künftig betroffen sein können, auch wenn bis zur tatsächlichen Anwendung noch Zeit verbleibt.

Empfehlenswert ist insbesondere eine Bestandsaufnahme bestehender Geschäftsbeziehungen mit Bezug zur Ukraine. Dabei sollten Unternehmen analysieren, welche Einkunftsarten anfallen, in welchen Staaten steuerliche Registrierungspflichten bestehen und welche Entlastungsmechanismen bislang genutzt werden. Ebenso wichtig ist die Überprüfung interner Abläufe. Denn ein modernes Doppelbesteuerungsabkommen wirkt nur dann entlastend, wenn die für die steuerliche Anwendung erforderlichen Nachweise, Bescheinigungen und Unterlagen rechtzeitig vorliegen.

Für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung ist das neue Abkommen daher nicht nur ein rechtlicher Text, sondern ein Anlass, Prozesse im Rechnungswesen und in der Steuerfunktion zu schärfen. Wer Datenflüsse, Belegwesen und Zuständigkeiten digital sauber organisiert, kann auf neue abkommensrechtliche Anforderungen deutlich schneller reagieren. Gerade im Mittelstand lassen sich damit steuerliche Risiken reduzieren und gleichzeitig Bearbeitungszeiten verkürzen. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei der steuerlichen Einordnung internationaler Sachverhalte ebenso wie bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung. Unsere Erfahrung zeigt, dass gerade strukturierte digitale Prozesse erhebliche Kostenersparungen ermöglichen und die steuerliche Compliance nachhaltig verbessern.

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