Verantwortung des Maklers im Lichte des Datenschutzrechts
Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken hat am 9. Dezember 2025 mit dem Aktenzeichen 5 U 82/24 eine Entscheidung gefällt, die den Schutz personenbezogener Daten im Rahmen von Immobilienverkäufen deutlich stärkt. Für Maklerinnen und Makler, aber auch für Eigentümer und gewerbliche Vermieter, markiert das Urteil eine wichtige Leitlinie im Umgang mit sensiblen Mieterinformationen. Im Kern geht es darum, in welchem Umfang personenbezogene Daten und insbesondere Lichtbilder von Innenräumen datenschutzrechtlich zu behandeln sind und welche Auskunftspflichten gegenüber den betroffenen Personen bestehen.
Nach der rechtlichen Definition des Art. 4 der Datenschutz-Grundverordnung sind personenbezogene Daten sämtliche Informationen, die sich auf eine identifizierbare Person beziehen. Dazu können schon Lichtbilder von Wohnräumen gehören, wenn diese Rückschlüsse auf konkrete Personen zulassen. Der vom Gericht entschiedene Fall machte deutlich, dass selbst dann, wenn Mieter der Aufnahme von Fotos einverstanden sind, der Umgang mit diesen Daten der strengen Kontrolle der Datenschutzvorgaben unterliegt. Der Makler wurde verpflichtet, umfassend Auskunft darüber zu erteilen, welche personenbezogenen Daten er erhoben, wie er diese verarbeitet und gespeichert hat und ob eine automatische Datenverarbeitung oder Profilbildung erfolgte. Unternehmen im Immobilien- und Vermittlungswesen sehen sich damit einem erhöhten Dokumentationsbedarf gegenüber.
Rechte der betroffenen Personen und Pflichten des Datenverantwortlichen
Das Gericht knüpft seine Argumentation an das Auskunftsrecht aus Art. 15 der Datenschutz-Grundverordnung an. Dieses gewährt jeder betroffenen Person das Recht, von dem Verantwortlichen — also in diesem Fall dem Makler — eine Bestätigung über die Verarbeitung ihrer Daten einzuholen und umfassende Informationen über Art, Zweck und Umfang der Verarbeitung zu erhalten. Besonders wichtig ist, dass die betroffenen Personen eine kostenfreie Kopie der gespeicherten Daten verlangen dürfen. Eine Verletzung dieser Pflicht kann zur Haftung nach Art. 82 führen, sofern der betroffenen Person durch den Verstoß ein materieller oder immaterieller Schaden entstanden ist. Zwar verweigerte das Gericht im vorliegenden Fall einen Anspruch auf Schadensersatz, weil eine stillschweigende Einwilligung in die Anfertigung der Fotos angenommen wurde, doch zeigt das Urteil, wie schnell datenschutzrechtliche Pflichten ausgelöst werden können.
Für beruflich tätige Maklerbüros, aber ebenso für kleinere Wohnungsunternehmen und Eigentümergemeinschaften, wird die klare Abgrenzung zwischen berechtigter Datenverarbeitung und rechtswidrigem Datengebrauch entscheidend. Die Entscheidung verdeutlicht, dass Transparenz das zentrale Kriterium ist. Schon die Bereitschaft, eine Auskunft richtig und vollständig zu erteilen, kann den Unterschied zwischen rechtmäßiger und fehlerhafter Verarbeitung ausmachen. Der Nachweis der Richtigkeit der Auskunft ist nach Auffassung des Gerichts allerdings nicht zwingend erforderlich, sofern der Wille zur vollständigen Offenlegung besteht. Dennoch empfiehlt es sich für Unternehmen, die lückenlose Nachvollziehbarkeit durch geeignete interne Verfahren sicherzustellen, um Streitigkeiten vorzubeugen.
Implikationen für Unternehmen und Immobilienprofis
Das Urteil hat weitreichende Bedeutung für Unternehmen, die personenbezogene Daten im Rahmen von Geschäftsvorgängen verarbeiten. Bei Immobilienverkäufen, Vermietungen und ähnlichen Transaktionen werden häufig Fotos, Grundrisse, Namen, Kommunikationsverläufe oder Bonitätsunterlagen ausgetauscht. Diese Informationen bilden zusammen oft einen datenschutzrechtlich relevanten Verarbeitungsprozess. Auch bei Onlinehändlern, Pflegeeinrichtungen oder anderen Branchen mit personenbezogenen Datenanwendungen zeigt sich eine Parallele: sobald personenbezogene Informationen erhoben, gespeichert oder weitergegeben werden, greifen dieselben Grundsätze der Transparenz und Zweckbindung.
Für die Praxis bedeutet dies, dass klare Einwilligungserklärungen, dokumentierte Abläufe und sichere Löschkonzepte unverzichtbar sind. Besonders in digitalisierten Arbeitsumgebungen, in denen Datenflüsse zunehmend automatisiert ablaufen, müssen Verantwortliche sicherstellen, dass ihre Systeme jederzeit nachvollziehbar arbeiten und ein Auskunftsersuchen nach Art. 15 zeitnah bearbeitet werden kann. Dies gilt gleichermaßen für Maklerbüros, Wohnungsverwalter wie auch für Dienstleistungsunternehmen anderer Branchen, die im Auftrag personenbezogene Informationen verarbeiten.
Die klare Informationspflicht über die Art und Dauer der Datenspeicherung stärkt zugleich das Vertrauen der betroffenen Personen und reduziert das Risiko juristischer Auseinandersetzungen. Aus wirtschaftlicher Sicht kann die konsequente Anwendung der Datenschutzvorgaben zudem einen Wettbewerbsvorteil darstellen, da sie die Compliance-Struktur des Unternehmens insgesamt verbessert.
Fazit: Transparente Prozesse und digitale Compliance als Zukunftsfaktor
Die Entscheidung des Pfälzischen Oberlandesgerichts zeigt deutlich, dass Unternehmen und Makler datenschutzrechtliche Anforderungen in ihre täglichen Abläufe integrieren müssen. Die Pflicht zur Auskunftserteilung ist nicht nur ein gesetzlicher Anspruch, sondern auch Ausdruck eines modernen, verantwortungsvollen Umgangs mit Kundendaten. Der Fall unterstreicht, dass selbst vermeintlich unkritische Daten, wie Fotos von Innenräumen, datenschutzrechtlich relevant sind und eine sorgfältige Behandlung erfordern.
Für kleine und mittlere Unternehmen liegt die Herausforderung darin, Datenschutzkonformität mit effizienter Prozessgestaltung zu verbinden. Wer interne Prozesse digitalisiert, strukturiert dokumentiert und standardisierte Abläufe etabliert, kann Auskunftsrechte problemlos erfüllen, ohne erhebliche Ressourcen zu binden. Unsere Kanzlei begleitet mittelständische Unternehmen und kleinere Mandanten bei der nachhaltigen Prozessoptimierung in der Buchhaltung und beim Aufbau digitaler Systeme, die nicht nur rechtssicher, sondern auch wirtschaftlich effizient sind. Die Kombination aus Datenschutzkonformität und digitaler Effizienz führt langfristig zu Kostenvorteilen und stabilen Geschäftsprozessen.
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