Personenbezogene Daten und die Verantwortung digitaler Plattformen
Der Umgang mit personenbezogenen Daten ist für Unternehmen jeder Größe zu einer zentralen Compliance-Frage geworden. Aktuell verdeutlicht ein Urteil des Landgerichts Berlin, Az. 15 O 271/23, wie streng Gerichte den Schutz Minderjähriger nach der Datenschutzgrundverordnung auslegen. Im Kern ging es um die Nutzung personenbezogener Daten von Kindern für personalisierte Werbung ohne elterliche Einwilligung. Die Entscheidung betrifft nicht nur internationale Plattformbetreiber, sondern ist auch für inländische Unternehmen relevant, die digitale Angebote oder Online-Marketingmaßnahmen betreiben.
Gemäß der Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, ist die Verarbeitung personenbezogener Daten nur dann zulässig, wenn eine rechtmäßige Grundlage besteht. Bei Kindern unter 16 Jahren fordert Artikel 8 DSGVO ausdrücklich die Zustimmung der Eltern, wenn die Verarbeitung auf einer Einwilligung beruht. Das Gericht sah in der bloßen Selbstauskunft des Alters bei der Registrierung keine ausreichende Kontrolle. Minderjährige können so problemlos falsche Altersangaben machen, was dazu führt, dass ihre Daten rechtlich unzulässig für Werbezwecke verwendet werden.
Diese Feststellung hat weitreichende Konsequenzen für alle Anbieter, die mit personalisierten Inhalten oder Nutzungsprofilen arbeiten. Ob Onlinehändler, Betreiber von Gesundheitsplattformen oder digitale Dienstleister: Eine nicht verifizierte Altersabfrage genügt nicht, um die gesetzlichen Anforderungen an den Datenschutz zu erfüllen. Das Risiko hoher Bußgelder und Reputationsschäden ist erheblich, wenn Minderjährige ohne rechtmäßige Zustimmung erfasst oder ausgewertet werden.
Rechtliche Maßstäbe für Altersverifikation und elterliche Einwilligung
Das Berliner Gericht stellte klar, dass technische Lösungen zur Altersüberprüfung dem Grundsatz der Datenminimierung entsprechen müssen, also nur so viele Daten wie nötig erfassen dürfen. Eine schlichte Eingabe des Geburtsdatums bei der Registrierung erfüllt diesen Maßstab nicht, wenn sie nicht verifiziert wird. Unternehmen, die Online-Angebote bereitstellen, haben somit die Pflicht, geeignete Verfahren zur Alterskontrolle einzusetzen. Diese müssen sicherstellen, dass Minderjährige nur in dafür vorgesehenem Umfang Zugang zu personalisierten Funktionen oder Werbung erhalten.
Der Digital Services Act, kurz DSA, hat diese Linie weiter verschärft. Seit seinem Inkrafttreten dürfen Anbieter keine werblichen Inhalte mehr auf Basis von Profilbildung für potenziell minderjährige Nutzer ausspielen. Das bedeutet praktisch, dass auch Unternehmen mit geringem Onlineanteil, wie stationäre Betriebe mit ergänzendem Webshop, ihre Marketingstrukturen prüfen müssen. Eine fehlende Prüfung, ob personalisierte Werbung auf Jugendliche zielt, kann künftig zu Abmahnungen und aufsichtsbehördlichen Verfahren führen.
Für Unternehmen, die Newsletter-Marketing, Social-Media-Kampagnen oder Kundenbindungsprogramme betreiben, ist die Einholung wirksamer Einwilligungen essenziell. Juristisch wirksam ist eine Einwilligung dann, wenn sie freiwillig, informiert und ausdrücklich erfolgt. Bei minderjährigen Nutzenden unter 16 Jahren ist zusätzlich die elterliche Zustimmung einzuholen. Dieser Nachweis muss dokumentiert werden, etwa durch Bestätigungsmechanismen oder sichere Authentifizierungsverfahren. Hier setzt sich zunehmend die elektronische Überprüfung durch, etwa über Identitätsdienstleister oder digitale Elternfreigaben. Solche Verfahren müssen wiederum datenschutzkonform ausgestaltet sein, um nicht selbst neue Datenschutzrisiken zu schaffen.
Auswirkungen auf Unternehmen und praktische Handlungsempfehlungen
Für kleine und mittelständische Betriebe bedeutet dieser Fall eine konkrete Aufforderung, ihre Datenschutzprozesse zu überprüfen. Selbst wenn sie keine globalen Plattformen betreiben, sind die rechtlichen Vorgaben der DSGVO in allen digitalen Geschäftsprozessen bindend. Das betrifft etwa Webanalyse-Tools, personalisierte Newsletter oder Chatbots. Wer personenbezogene Daten verarbeitet, muss im Vorfeld prüfen, ob eine Einwilligung erforderlich ist und ob Minderjährige potenziell betroffen sein können. In Branchen wie Bildung, Gesundheitswesen oder Pflege, in denen digitale Dienstleistungen zunehmend verbreitet sind, gilt besondere Vorsicht. Denn dort werden häufig sensible Daten verarbeitet, deren Schutz oberste Priorität hat. Gleichzeitig müssen unternehmerische Ziele, insbesondere Marketing und Kundennähe, mit den rechtlichen Grenzen des Datenschutzrechts in Einklang gebracht werden.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass viele kleinere Anbieter die Komplexität der DSGVO unterschätzen. Oft existieren zwar Datenschutzerklärungen, aber keine wirksamen internen Kontrollprozesse, die die Rechtmäßigkeit von Datenverarbeitungen regelmäßig prüfen. Eine ausreichende Altersverifikation, klare Zuständigkeitsregelung sowie technische Dokumentation sind jedoch unabdingbar, um den Nachweis der Rechtskonformität gegenüber Aufsichtsbehörden führen zu können. Fehlende Strukturen in diesem Bereich führen nicht nur zu rechtlichen Risiken, sondern auch zu einem Vertrauensverlust in der Kundschaft, was langfristig den Unternehmenserfolg beeinträchtigen kann.
Fazit: Datenschutz als Wettbewerbsvorteil durch strukturierte Prozessoptimierung
Das Urteil des Landgerichts Berlin verdeutlicht, dass Datenschutz kein reines Compliance-Thema ist, sondern einen zentralen Bestandteil nachhaltiger Unternehmensführung darstellt. Digitale Angebote müssen so ausgestaltet werden, dass die Rechte Minderjähriger effektiv geschützt sind. Unternehmen, die frühzeitig in transparente Kontrollprozesse und sichere Datenstrukturen investieren, erhöhen nicht nur ihre Rechtssicherheit, sondern stärken auch das Vertrauen ihrer Kundinnen und Kunden. Die konsequente Umsetzung datenschutzkonformer Verfahren führt somit langfristig zu einem Wettbewerbsvorteil.
Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Implementierung digitaler und rechtssicherer Buchhaltungs- und Verwaltungsprozesse. Durch gezielte Prozessoptimierung und Digitalisierung in der Finanz- und Datenorganisation unterstützen wir unsere Mandanten dabei, effiziente und zugleich datenschutzkonforme Strukturen aufzubauen, die nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch erhebliche Kostenvorteile schaffen.
Gerichtsentscheidung lesen