Data Act Umsetzungsgesetz: Was der Bundestagsbeschluss bedeutet
Der Deutsche Bundestag hat am 26. März 2026 Gesetzentwürfe der Bundesregierung verabschiedet, die europäische Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung in deutsches Recht überführen. Im Kern geht es um zwei Regelungsbereiche: zum einen um ein Data Act-Durchführungsgesetz, das die praktische Durchsetzung und Flankierung einer europäischen Verordnung zum fairen Datenzugang und zur fairen Datennutzung sicherstellen soll, und zum anderen um ein Daten-Governance-Gesetz, das ebenfalls europäische Vorgaben adressiert. Beide Vorlagen waren zuvor im zuständigen Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung noch in Teilen geändert worden, bevor sie in der zweiten und dritten Lesung beschlossen wurden.
Für Unternehmen, Steuerberatende und Finanzinstitutionen ist das weniger ein abstraktes Digitalthema als eine Frage der künftigen Datenverfügbarkeit und der rechtssicheren Datennutzung entlang von Prozessen. Datenzugang meint dabei im rechtlichen Kontext nicht bloß die technische Möglichkeit, an Informationen zu gelangen, sondern die geregelte Berechtigung, Daten unter bestimmten Voraussetzungen zu erhalten. Datennutzung beschreibt spiegelbildlich den zulässigen Umgang mit erhaltenen Daten, also insbesondere, ob, wofür und unter welchen Bedingungen diese Daten verarbeitet, weitergegeben oder kommerziell genutzt werden dürfen. Gerade für mittelständische Betriebe, die stark von Software, vernetzten Geräten oder Plattformen abhängen, kann ein klarerer Rechtsrahmen dabei helfen, die eigene Datenlage zu verbessern und Abhängigkeiten zu reduzieren. Für Steuerkanzleien und Finanzabteilungen ist entscheidend, dass sich daraus mittelfristig neue Standards für Datenflüsse ergeben können, etwa wenn Datenquellen breiter werden, der Zugriff strukturierter erfolgt oder Datentransfers stärker formalisiert werden müssen.
Wichtig ist zudem der zeitliche Kontext: Die zugrundeliegende europäische Verordnung zum Data Act ist in weiten Teilen bereits direkt anwendbar geworden. Direkt anwendbar bedeutet, dass europäisches Recht ohne weitere nationale Umsetzung grundsätzlich gilt und von Gerichten und Behörden zu beachten ist. Nationale Durchführungsgesetze setzen dann typischerweise den Rahmen für Zuständigkeiten, Verfahren, Aufsicht und Sanktionen oder ergänzende Detailfragen, damit die Regelungen in der Praxis vollziehbar und durchsetzbar werden.
Regelungsziel: Fairer Datenzugang und verantwortliche Datennutzung
Die verabschiedeten Gesetze knüpfen an das politische Ziel an, Daten in unterschiedlichen Lebensbereichen besser nutzbar zu machen und gleichzeitig einen fairen Ausgleich zwischen den Beteiligten zu schaffen. In der betrieblichen Praxis ist das besonders relevant dort, wo Daten bislang zwar entstehen, aber faktisch nicht oder nur eingeschränkt verfügbar sind, etwa weil sie in proprietären Systemen gebunden sind oder von Dienstleistern kontrolliert werden. Ein fairer Datenzugang zielt typischerweise darauf, dass die Partei, bei der Daten anfallen oder die ein legitimes Interesse an der Nutzung hat, nicht ohne sachlichen Grund vom Zugriff ausgeschlossen wird.
Für kleine und mittelständische Unternehmen kann sich daraus ein Hebel ergeben, um datenbasierte Entscheidungen zu verbessern, beispielsweise im Controlling, in der Instandhaltung oder in der Lieferkette. Onlinehändler könnten profitieren, wenn sie Daten aus angebundenen Systemen konsistenter ausleiten und für Analysen oder Forecasting nutzen können. In spezialisierten Branchen wie Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern ist der Nutzen oft prozessual, etwa wenn Daten in unterschiedlichen Systemen entstehen und für Abrechnung, Dokumentation und Steuerung benötigt werden. Gleichzeitig sind diese Sektoren besonders sensibel, weil neben allgemeinen Anforderungen an Datenschutz und Informationssicherheit häufig zusätzliche, branchenspezifische Vorgaben gelten. Der Mehrwert eines geregelten Datenzugangs entsteht daher nur dann, wenn Verantwortlichkeiten, Berechtigungen und Zweckbindungen sauber dokumentiert und technisch umgesetzt werden.
Der verabschiedete nationale Rechtsrahmen ist damit auch ein Signal an Organisationen, ihre Datenstrategie stärker als Governance-Thema zu verstehen. Governance meint hierbei die Gesamtheit der Regeln, Rollen und Kontrollen, mit denen Daten im Unternehmen gesteuert werden. Wer darf welche Daten aus welchen Quellen nutzen, für welchen Zweck, mit welcher Protokollierung und wie wird die Weitergabe an Dritte gesteuert. Aus Sicht der Finanzfunktion ist das besonders relevant, weil steuerrelevante Informationen häufig aus Vorsystemen stammen, die nicht primär für die Finanzbuchhaltung entwickelt wurden, und weil Datenqualität und Nachvollziehbarkeit zentrale Anforderungen der ordnungsgemäßen Buchführung bleiben.
Praxisfolgen für Mittelstand, Steuerberatung und Finanzprozesse
Auch wenn sich die verabschiedeten Gesetze nicht als klassisches Steuerrecht lesen, wirken sie in die steuerliche Praxis hinein. Je mehr Datenquellen nutzbar werden, desto wichtiger wird ein durchgängiger, revisionssicherer Prozess von der Entstehung der Daten bis zur Buchung und Auswertung. Revisionssicher bedeutet, dass Daten und Dokumente so verarbeitet und aufbewahrt werden, dass sie vollständig, richtig, zeitgerecht, geordnet und unveränderbar im Sinne nachvollziehbarer Protokollierung sind. Für Steuerberatende steigt damit die Bedeutung sauberer Schnittstellen und klarer Mandantenprozesse, denn ein breiterer Datenzugang nützt wenig, wenn Datenformate heterogen sind, Stammdatenpflege fehlt oder Freigabeprozesse nicht definiert sind.
Für Finanzinstitutionen kann das Thema ebenfalls an Bedeutung gewinnen, wenn Datenzugang und Datennutzung die Qualität von Bonitätsinformationen, Reporting oder Monitoring indirekt beeinflussen. In der Unternehmensfinanzierung sind verlässliche Zahlen, schnell verfügbare Auswertungen und nachvollziehbare Datenherkünfte wesentliche Faktoren. Wenn sich Unternehmen künftig leichter Zugang zu ihren operativen Daten verschaffen und diese standardisierter bereitstellen können, kann das die Geschwindigkeit und Qualität von Finanzierungsentscheidungen verbessern. Das setzt jedoch voraus, dass Unternehmen intern klare Verantwortlichkeiten etablieren und die Datenverarbeitung konsistent aufsetzen.
Besonders praxisrelevant ist die Frage, wie Unternehmen und Kanzleien jetzt sinnvoll reagieren, ohne vorschnell in Aktionismus zu verfallen. Entscheidend ist, die eigenen Datenflüsse zu kennen und die wirtschaftlich wichtigsten Use Cases zu identifizieren. In vielen mittelständischen Betrieben liegen die größten Potenziale in der automatisierten Belegverarbeitung, in sauberen Stammdatenprozessen, in der systematischen Ausleitung von Bewegungsdaten aus Vorsystemen und in der Vermeidung manueller Nacharbeiten. In Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäusern steht häufig die saubere Verknüpfung von Leistungsdaten, Abrechnungsdaten und Finanzbuchhaltung im Vordergrund, weil hier Fehlerkosten und Zeitdruck besonders hoch sind. Im Onlinehandel sind es oft die durchgängige Abbildung von Zahlungsströmen, Plattformabrechnungen und Retourenprozessen, bei denen Datenzugang und Datenqualität über Effizienz und Transparenz entscheiden.
Da die Gesetzgebungsvorhaben zuvor noch im Ausschuss angepasst wurden, ist für die Praxis zudem wichtig, die finalen Fassungen und die konkret geregelten Zuständigkeiten im Blick zu behalten. Zuständigkeiten entscheiden darüber, wer Anforderungen prüft, wer bei Konflikten angesprochen wird und welche Verfahren gelten. Gerade bei datenbezogenen Rechten und Pflichten ist die praktische Durchsetzung häufig der Punkt, an dem aus abstrakten Vorgaben konkrete Pflichten, Fristen und Risiken werden.
Umsetzung im Unternehmen: Governance, Prozesse und digitale Buchhaltung
Ein belastbarer Umgang mit neuen Vorgaben zum Datenzugang und zur Datennutzung beginnt nicht mit Technik, sondern mit Ordnung im Prozess. Unternehmen sollten zunächst sicherstellen, dass Datenverantwortlichkeiten klar definiert sind und dass Datenflüsse dokumentiert werden, insbesondere dort, wo steuerrelevante Informationen entstehen. In der digitalen Buchhaltung zeigt sich schnell, ob ein Unternehmen seine Daten beherrscht: Wenn Eingangsrechnungen, Kassenumsätze, Banktransaktionen und Vorsystemdaten ohne Medienbrüche in die Buchführung laufen, steigen Transparenz und Auswertbarkeit, während Fehler- und Abstimmaufwände sinken. Wo hingegen Belege per E-Mail, PDF-Ablage und manueller Erfassung verstreut sind, werden zusätzliche Datenrechte oder Zugriffsmöglichkeiten kaum zu einer spürbaren Verbesserung führen.
Ebenso wichtig ist das Verständnis, dass Datennutzung immer auch Grenzen hat. Sobald Daten verarbeitet oder weitergegeben werden, müssen Zweck, Berechtigung und Schutzmaßnahmen geklärt sein. Für viele Unternehmen liegt hier ein Risiko, weil operative Teams Daten pragmatisch nutzen möchten, während Compliance-Anforderungen, Vertragslagen und Sicherheitsvorgaben nicht Schritt halten. Gerade in regulierten oder besonders sensiblen Umfeldern, etwa im Gesundheitswesen, sind deshalb klare Freigabeprozesse und eine saubere Dokumentation zentral, um Effizienzgewinne zu realisieren, ohne neue Haftungs- oder Reputationsrisiken zu erzeugen.
Im Ergebnis lässt sich der Bundestagsbeschluss als weiterer Schritt hin zu einer stärker datengetriebenen Wirtschaft einordnen, in der Rechte und Pflichten rund um Datenzugang und Datennutzung klarer gefasst werden. Wer das Thema frühzeitig in seine Prozess- und Systemlandschaft integriert, kann nicht nur Compliance-Risiken reduzieren, sondern auch die Qualität der Finanzdaten und die Steuerungsfähigkeit des Unternehmens verbessern. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungsprozesse digital, effizient und belastbar aufzusetzen und dadurch spürbare Kostenersparnisse zu erzielen, insbesondere durch Prozessoptimierung und Automatisierung entlang der gesamten Beleg- und Datenkette.
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