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Wirtschaftsprüfung

CSRD-Umsetzungsgesetz und neue Herausforderungen für Wirtschaftsprüfer

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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CSRD-Umsetzungsgesetz als Wegweiser für nachhaltige Unternehmensberichterstattung

Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes gewinnt das Thema Nachhaltigkeitsberichterstattung weiter an Bedeutung. Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet Unternehmen dazu, detaillierte Informationen zu ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten offenzulegen. Dieser Transparenzanspruch soll auf europäischer Ebene zu einer vergleichbaren und überprüfbaren Nachhaltigkeitskommunikation führen. Für Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, aber auch für kleine und mittelständische Unternehmen ergibt sich daraus die Herausforderung, Prozesse zur Datenerhebung, Aufbereitung und Prüfung neu zu definieren. Bereits jetzt werden die erforderlichen satzungsrechtlichen Anpassungen auf Ebene der Berufssatzung für Wirtschaftsprüferinnen, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer vorbereitet, um eine rechtssichere Grundlage für die künftigen Prüfpflichten zu schaffen.

Der Gesetzgeber plant, die Umsetzung in der bestehenden Systematik der Bilanzprüfungen zu verankern, wodurch Nachhaltigkeitsinformationen künftig einen integralen Bestandteil des Lageberichts bilden sollen. Diese Entwicklung verlangt von allen Beteiligten ein tiefes Verständnis der europäischen Zielsetzungen und eine starke Fokussierung auf unternehmensinterne Kontrollmechanismen. Gerade mittelständische Betriebe, die bisher nur begrenzt mit Nachhaltigkeitsberichten zu tun hatten, sollten rechtzeitig mit der Etablierung von Prozessen und Werkzeugen beginnen, um systematisch ESG-Daten erfassen zu können.

Europäische Geldwäscheaufsicht und das sechste Geldwäschepaket

Parallel zur Einführung der neuen Nachhaltigkeitsberichtspflichten schreitet die Reform der europäischen Geldwäscheprävention voran. Mit dem sechsten Geldwäschepaket und der Einrichtung der zentralen Anti-Geldwäschebehörde AMLA mit Sitz in Frankfurt am Main werden die Aufsichtsstrukturen grundlegend neu geordnet. Die AMLA soll künftig die Koordination nationaler Behörden übernehmen und eine direkte Aufsicht über besonders risikobehaftete Finanzinstitute ausüben. Für die deutsche Geldwäscheaufsicht, die bisher auf verschiedene Ebenen verteilt war, bedeutet dies eine einschneidende Veränderung. Auch der Berufsstand der Wirtschaftsprüferinnen und vereidigten Buchprüfer wird in die Neuregelungen einbezogen, da sie als Verpflichtete nach dem Geldwäschegesetz eine zentrale Rolle bei der Prävention spielen.

Für Unternehmen jeder Größe ergeben sich daraus strengere Anforderungen an die Identifizierung von Geschäftspartnern, die Dokumentation von Zahlungsflüssen sowie die interne Risikoanalyse. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollten prüfen, ob ihre Compliance-Systeme die neuen europäischen Mindeststandards erfüllen und ausreichende Kontrollmechanismen zur Erkennung verdächtiger Transaktionen vorsehen. Die AMLA wird künftig europaweit einheitliche Auslegungen und Formate der Verdachtsmeldungen fördern, um die Effektivität der Geldwäscheprävention zu steigern.

Harmonisierung der Abschlussprüferaufsicht in Europa

Eine weitere zentrale Diskussion betrifft die Zukunft der europäischen Abschlussprüferaufsicht. Die EU-Kommission erwägt eine stärkere Zentralisierung insbesondere für grenzüberschreitend tätige Prüfungsgesellschaften und für Unternehmen von öffentlichem Interesse. Ziel ist es, eine europaweit einheitliche Qualitätssicherung zu gewährleisten und die Rechtssicherheit für prüfungspflichtige Unternehmen zu erhöhen. Für Prüfungsgesellschaften könnten sich damit neue Melde- und Dokumentationspflichten auf europäischer Ebene ergeben, während nationale Aufsichtsstrukturen teilweise ihre Zuständigkeiten abgeben.

Für international agierende Unternehmen, etwa aus dem produzierenden Gewerbe oder der Gesundheitswirtschaft, erhöht sich dadurch die Planbarkeit bei Prüfungsprozessen und die Vergleichbarkeit von Berichtergebnissen zwischen den Mitgliedstaaten. Gleichzeitig wird von den Prüferinnen und Prüfern erwartet, dass sie sich über Entwicklungen der europäischen Standardsetzung informieren und die Anforderungen in ihre Qualitätssicherungssysteme integrieren. Besonders wichtig wird in diesem Zusammenhang die Abstimmung zwischen dem International Auditing and Assurance Standards Board und den europäischen Normgebern sein, um Standardkonflikte zu vermeiden und Rechtssicherheit zu schaffen.

Digitale Kammerversammlung und Zukunft des Berufsrechts

Der zunehmende Digitalisierungsgrad prägt nicht nur den Berufsalltag, sondern auch die interne Organisation der berufsständischen Institutionen. Die für Mai 2026 vorgesehene Kammerversammlung wird erstmals vollständig online durchgeführt. Dies ist ein deutliches Signal für die Modernisierung der Selbstverwaltung und für die Bereitschaft, digitale Prozesse als Standardverfahren zu etablieren. Neben organisatorischen Vorteilen eröffnet die virtuelle Versammlung neue Möglichkeiten der Partizipation, insbesondere für Mitglieder kleinerer Kanzleien, die bisher aus zeitlichen oder örtlichen Gründen nicht teilnehmen konnten. Damit setzt der Berufsstand ein Zeichen für mehr Transparenz und Effizienz in der Kommunikation.

Das Jahr 2026 könnte sich somit als ein Wendepunkt für die Wirtschaftsprüfung entwickeln. Die Verzahnung von Nachhaltigkeitsberichterstattung, Geldwäscheprävention und digitaler Aufsicht verlangt von Unternehmen ein Umdenken hin zu stärker vernetzten und digital gestützten Compliance-Strukturen. Der bürokratische Aufwand mag zunächst steigen, doch die langfristigen Vorteile liegen klar auf der Hand: verbesserte Reputation, geringere Rechtsrisiken und ein stabileres Vertrauen von Investoren und Öffentlichkeit.

Fazit: Für Wirtschaftsprüferinnen, Steuerberaterinnen und deren Mandanten zeichnen sich bedeutsame Veränderungen ab, die sowohl strategische Weitsicht als auch technologische Anpassungsfähigkeit erfordern. Wer frühzeitig digitale Werkzeuge einsetzt und interne Abläufe überprüft, kann aus den regulatorischen Vorgaben Wettbewerbsvorteile generieren. Unsere Kanzlei begleitet insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung und Prozessoptimierung ihrer Finanz- und Buchhaltungsstrukturen. Durch langjährige Erfahrung und moderne Lösungen tragen wir dazu bei, nachhaltige Effizienzgewinne und deutliche Kosteneinsparungen zu realisieren.

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