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Wirtschaftsprüfung

CSRD-Umsetzungsgesetz und Nachhaltigkeitsprüfung: Grenzen des Prüferkreises

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der CSRD-Umsetzung und aktuelle politische Diskussion

Mit dem Regierungsentwurf zum Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2022/2464 der Europäischen Union über die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich die Berichterstattungspflicht deutscher Unternehmen in eine neue Phase. Ziel dieser Richtlinie ist es, die Transparenz über ökologische, soziale und ethische Aspekte der Unternehmensführung zu erhöhen. Damit soll eine Grundlage geschaffen werden, anhand der Investoren, Kreditinstitute und andere Stakeholder Nachhaltigkeitsleistungen gleichermaßen wie wirtschaftliche Kennzahlen bewerten können. Die Anpassungen betreffen vor allem größere und kapitalmarktorientierte Unternehmen, doch auch mittelständische Betriebe sollten die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, da die Berichtspflichten perspektivisch weiter ausgeweitet werden können.

Besonders im Fokus der aktuellen politischen Diskussion steht die Frage, wer künftig befugt sein soll, Nachhaltigkeitsberichte zu prüfen. Während der Bundestag den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen hat, fordern einige Bundesratsausschüsse eine Öffnung des Prüferkreises. Demnach sollen neben Wirtschaftsprüfern auch sogenannte unabhängige Erbringer von Bestätigungsleistungen zur Prüfung berechtigt sein, sofern sie nachweislich denselben fachlichen und rechtlichen Standards unterliegen.

Argumente für und gegen eine Öffnung des Prüfermarktes

Die Befürworter einer Öffnung betonen die potenziellen Vorteile einer erweiterten Prüferlandschaft. Durch mehr Auswahl unter den Dienstleistern soll der Wettbewerb gestärkt und drohenden Engpässen im Prüfungsmarkt vorgebeugt werden. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, die künftig Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen, könnten von einer größeren Wettbewerbsbreite profitieren. Gleichzeitig erhoffen sich die politischen Befürworter eine Kostenreduzierung bei der Durchführung der Prüfungen.

Die Wirtschaftsprüferkammer argumentiert jedoch überzeugend gegen diesen Ansatz. Zum einen sei der Kreis der zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichteten Unternehmen infolge der sogenannten „Stop the clock“-Entscheidung auf europäischer Ebene deutlich reduziert worden. In der Folge müssten deutlich weniger Berichte geprüft werden, sodass keine Engpässe zu erwarten seien. Zum anderen existieren derzeit keine anderen Berufsgruppen oder Organisationen, die über ein vergleichbares rechtliches und fachliches Qualifikationsniveau wie Wirtschaftsprüfer verfügen. Die Qualitätssicherung und Haftungsverantwortung, die für geprüfte Nachhaltigkeitsberichte zentral sind, könne nur durch eine einheitlich regulierte Berufsaufsicht gewährleistet werden.

Auch im Hinblick auf das sogenannte Level-Playing-Field, also die Sicherstellung gleicher Wettbewerbsbedingungen, unterstreicht die Wirtschaftsprüferkammer, dass eine Gleichbehandlung nur dann gewährleistet ist, wenn alle Prüfer denselben gesetzlichen Anforderungen unterliegen. Unterschiede in Zulassung, Ausbildung oder Berufsaufsicht könnten die Glaubwürdigkeit der Berichte gefährden und somit das Ziel der Richtlinie, nämlich Vertrauen in nachhaltige Unternehmensführung zu schaffen, konterkarieren.

Praktische Auswirkungen auf Unternehmen und Berater

Für Unternehmen, die künftig zur Nachhaltigkeitsberichterstattung verpflichtet sind, ist die derzeitige politische Unsicherheit von erheblicher Bedeutung. Einerseits müssen sie sicherstellen, dass die internen Prozesse zur Datenerhebung und Berichtserstellung abgestimmt sind, andererseits ist noch nicht abschließend geklärt, welchen Prüfern sie ihre Berichte anvertrauen dürfen. Die derzeitige Rechtslage lässt im Ergebnis nur staatlich bestellte Wirtschaftsprüfer zu, bis gesetzliche Änderungen in Kraft treten. Diese Situation schafft für beratende Steuerkanzleien, Wirtschaftsprüfer und deren Mandanten eine gewisse Planungsunsicherheit, die insbesondere in der Übergangsphase aktiv begleitet werden sollte.

Besonders mittelständische Betriebe und kommunale Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut machen. Nachhaltigkeitsberichte umfassen weit mehr als Umweltkennzahlen. Sie betreffen auch soziale Faktoren wie Mitarbeiterbelange und Governance-Themen, also die verantwortungsvolle Unternehmensführung. Diese Aspekte sollten schrittweise in das bestehende interne Kontrollsystem integriert werden, um bei Inkrafttreten der neuen Berichtspflichten effizient handeln zu können. Steuerberatende und Wirtschaftsprüfende stehen hier in einer zunehmend beratenden Funktion, da sie nicht nur prüfen, sondern auch bei der Implementierung geeigneter Berichtsstrukturen unterstützen können.

Fazit und Ausblick

Die Diskussion um die Öffnung des Prüferkreises bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung zeigt exemplarisch, wie stark wirtschaftspolitische und rechtliche Fragen miteinander verwoben sind. Während der Wunsch nach Vielfalt und Wettbewerb nachvollziehbar erscheint, dürfen Qualitätssicherung und Rechtsverbindlichkeit nicht zugunsten kurzfristiger Effizienzgewinne geopfert werden. Eine konsistente, rechtssichere und qualitativ hochwertige Prüfung nachhaltigkeitsbezogener Daten ist im Interesse aller Akteure – insbesondere der Unternehmen selbst –, da nur so Vertrauen in ihre Angaben entstehen kann.

Auch wenn der Gesetzgebungsprozess derzeit noch nicht abgeschlossen ist, wird klar, dass der Weg in Richtung verpflichtender Nachhaltigkeitsprüfungen unumkehrbar ist. Unternehmen sollten daher bereits heute ihre internen Berichtsprozesse professionalisieren, um die rechtlichen Anforderungen und den Erwartungshorizont von Investoren und Öffentlichkeit gleichermaßen erfüllen zu können. Als Kanzlei, die sich auf die Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung spezialisiert hat, begleiten wir unsere Mandanten – vom kleinen Unternehmen bis zum Mittelständler – auf dem Weg zu effizienten, transparenten und nachhaltigkeitsorientierten Abläufen, die langfristig nicht nur gesetzeskonform, sondern auch wirtschaftlich vorteilhaft sind.

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