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Wirtschaftsprüfung

CSRD-Umsetzungsgesetz bringt zusätzliche Prüfung für Nachhaltigkeitsberichte

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neue Anforderungen an Wirtschaftsprüfer durch die CSRD

Mit dem geplanten Gesetz zur Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD-Umsetzungsgesetz, werden die bestehenden Regelungen für Wirtschaftsprüfer entscheidend erweitert. Die Richtlinie verfolgt das Ziel, Nachhaltigkeitsinformationen in den Jahresberichten von Unternehmen verbindlich und geprüfter Bestandteil der Finanzkommunikation zu machen. Damit soll die Transparenz in Bezug auf ökologische, soziale und unternehmerische Verantwortung gestärkt werden. Für die Berufsgruppe der Wirtschaftsprüfer bedeutet das, dass sie künftig über eine zusätzliche Qualifikation verfügen müssen, wenn sie Nachhaltigkeitsberichte gesetzlich prüfen möchten.

Vorgesehen ist eine besondere Zusatzprüfung, die über das bestehende Wirtschaftsprüferexamen hinausgeht. Diese Prüfung soll sich sowohl aus einem schriftlichen als auch aus einem mündlichen Teil zusammensetzen und Prüfungsinhalte abbilden, die auf die besonderen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung eingehen. Für die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer bleibt die Zusatzprüfung hingegen keine zwingende Voraussetzung, erforderlich ist sie jedoch, wenn eine gesetzliche Nachhaltigkeitsprüfung übernommen werden soll.

Organisatorische Umsetzung und gesetzlicher Rahmen

Juristisch gesehen basiert die Neuerung auf einer Ergänzung der Wirtschaftsprüferordnung, die als Rechtsgrundlage für die Organisation und Durchführung der Prüfung dient. Die Zusatzprüfung soll als freiwilliges Modul parallel zum Wirtschaftsprüferexamen oder nach dessen Abschluss als gesonderte Prüfung abgelegt werden können. Damit schafft der Gesetzgeber Flexibilität für Examenskandidaten und Berufsträger, die ihre Qualifikation gezielt erweitern möchten.

Relevanz erhält die geplante Änderung ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des CSRD-Umsetzungsgesetzes. Erst dann existiert die rechtliche Basis zur Durchführung der neuen Prüfungen. Es wird angestrebt, das Verfahren so zu gestalten, dass eine Anmeldung zur Zusatzprüfung ab Februar 2026 möglich wird, sofern das Gesetz bis dahin rechtskräftig in Kraft getreten ist. Bereits für den Prüfungstermin II/2026 sollen die ersten schriftlichen Prüfungen stattfinden können, die nach jetzigem Stand aus zwei Klausuren bestehen werden. Dies signalisiert, dass der Gesetzgeber zwar ambitionierte Zeitpläne verfolgt, gleichzeitig aber eine effektive Umsetzung im Berufsstand sicherstellen möchte.

Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Berater

Die Einführung der erweiterten Qualifikation betrifft nicht nur den Berufsstand der Wirtschaftsprüfer, sondern auch Unternehmen unterschiedlicher Größenklassen. Für kapitalmarktorientierte Konzerne wird die Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten bereits in naher Zukunft zu einem festen Bestandteil des Reporting-Prozesses. Aber auch mittelständische Unternehmen, etwa größere Familienunternehmen oder spezialisierte Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser, können mittelbar betroffen sein, wenn sie aufgrund von Lieferkettenregulierungen oder Finanzierungsvorschriften Nachhaltigkeitsberichte erstellen müssen. Auch Onlinehändler oder technologieorientierte Mittelständler sehen sich zunehmend Forderungen ihrer Geschäftspartner ausgesetzt, transparente Nachhaltigkeitsinformationen vorzulegen.

Für die Unternehmen bedeutet dies, dass sie verstärkt auf die Zusammenarbeit mit entsprechend qualifizierten Prüfern angewiesen sein werden. Die Prüfbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen erfordert konsistente Daten, nachvollziehbare Dokumentationen sowie die Integration von ESG-Kennzahlen (Environmental, Social, Governance) in die Berichterstattung. Hier kann die frühzeitige Abstimmung mit Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern sicherstellen, dass interne Prozesse rechtzeitig angepasst werden und keine Überraschungen bei der späteren Prüfung entstehen.

Fazit: Neue Chancen und klare Handlungsfelder

Die Erweiterung der Wirtschaftsprüferordnung um eine zusätzliche Qualifikation zum Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte markiert einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen. Unternehmen sollten dies nicht als reine regulatorische Belastung verstehen, sondern vielmehr als Chance, ihre Berichterstattung zukunftssicher aufzustellen und Vertrauen bei Investoren, Geschäftspartnern und Kunden aufzubauen. Besonders mittelständische Unternehmen, die bisher kaum Erfahrung mit der systematischen Nachhaltigkeitsberichterstattung haben, sind gut beraten, sich zeitnah mit den neuen Anforderungen auseinanderzusetzen. Hierbei kann eine enge Zusammenarbeit mit steuerlichen und prüfenden Beratern helfen, die Strukturen für ein rechtssicheres Reporting aufzubauen und zu optimieren. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen seit vielen Jahren bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltungsprozesse. Wir unterstützen unsere Mandanten gezielt bei der Prozessoptimierung, um Aufwand und Kosten zu reduzieren und gleichzeitig die Anforderungen der neuen Regulatorik effizient umzusetzen.

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