Hintergrund und Bedeutung der aktuellen Entwicklungen
Die Wirtschaftsprüferkammer hat in einer aktuellen Sitzung zentrale Entwicklungen aufgegriffen, die sowohl für Prüfer selbst als auch für die Mandantschaft von hoher praktischer Bedeutung sind. Einschneidend sind die Diskussionen rund um die Modernisierung des Berufsrechts sowie die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive. Letztere verpflichtet künftig mehr Unternehmen, Nachhaltigkeitsinformationen transparent und prüfbar offenzulegen. Kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere jene mit Kapitalmarktorientierung oder hoher Vernetzung in Lieferketten, sollten daher frühzeitig die Tragweite kennen.
Unter Berufsrecht versteht man die Summe der gesetzlichen und standesrechtlichen Normen, die den Zugang, die Ausübung und die Pflichten eines Berufs regeln. Für Wirtschaftsprüfer bedeutet die geplante Reform eine strategische Weichenstellung, da sie nicht nur die Zulassung, sondern auch die künftige Weiterbildungspflicht in den Mittelpunkt rückt.
CSRD-Umsetzungsgesetz und Fortbildungspflichten
Die Corporate Sustainability Reporting Directive verpflichtet Unternehmen, über nichtfinanzielle Aspekte ihrer Geschäftstätigkeit, insbesondere ökologische und soziale Wirkungen, zu berichten. Der deutsche Gesetzgeber arbeitet hierzu am CSRD-Umsetzungsgesetz, das die Anforderungen in nationales Recht überträgt. Dieser Entwurf stellt sicher, dass Nachhaltigkeitsberichte künftig prüfungspflichtig werden und damit auch besondere Qualifikationen bei den Prüfenden vorausgesetzt werden.
Eine zentrale Rolle spielt die sogenannte Grandfather-Regelung. Dieser juristische Begriff bezeichnet den Bestandsschutz, der es bereits tätigen Berufsträgern ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen ohne erneute Prüfung oder zusätzliche formale Zulassung ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben. Für Wirtschaftsprüfer bedeutet dies, dass absolvierte Weiterbildungen im Bereich Nachhaltigkeitsberichterstattung anerkannt werden und nicht doppelt nachgewiesen werden müssen. Dennoch bleibt offen, wie großzügig die Anrechnungen ausgestaltet werden und ob bestehende Kompetenzen durch zusätzliche Programme ergänzt werden müssen.
Praktische Auswirkungen für Unternehmen und Kanzleien
Für Unternehmen, die künftig unter die verschärften Berichtspflichten der CSRD fallen, ergeben sich neue Anforderungen an die interne Struktur, die Datenerhebung und die Dokumentationspflichten. Mittelständische Betriebe, etwa Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder produzierende Unternehmen mit komplexen Lieferketten, stehen vor der Herausforderung, valide Daten zu ökologischen und sozialen Faktoren vorzuhalten. Wirtschaftsprüfer wiederum benötigen spezifisches Fachwissen, um diese Berichte ordnungsgemäß prüfen zu können.
Die Fortbildungsanforderungen betreffen nicht nur große Prüfungsgesellschaften, sondern auch kleinere Kanzleien. Gerade im Mittelstand eröffnet sich hier ein neues Geschäftsfeld, da Unternehmen externe Expertise benötigen, um ihre Nachhaltigkeitsberichte regelkonform aufzubereiten. Kanzleien, die frühzeitig in die Qualifikation investieren, können ihre Mandanten hier umfassend unterstützen und eine Brücke zwischen rechtlichen Anforderungen und praxisnaher Umsetzung schlagen. Gleichzeitig bedeutet die Modernisierung des Berufsrechts, dass Berufszugänge flexibler, aber auch klarer reguliert werden sollen, was langfristig die Qualität der Prüfung stärkt.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die anstehenden Reformen rund um die Modernisierung des Berufsrechts und die Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive markieren einen bedeutenden Schritt für die Zukunft der Wirtschaftsprüfung. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass Nachhaltigkeitsaspekte integraler Bestandteil der finanziellen Berichterstattung werden. Für Wirtschaftsprüfer ergibt sich die Notwendigkeit, ihre Qualifikationen kontinuierlich zu erweitern und neue Prüfungsfelder professionell zu erschließen. Insbesondere mittelständische Unternehmen, die bislang nur am Rande mit regulatorischen Nachhaltigkeitsfragen befasst waren, sollten den Austausch mit ihrer Prüfungs- oder Steuerberatungskanzlei suchen, um frühzeitig Klarheit über ihre Pflichten zu gewinnen.
Unsere Kanzlei unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Buchhaltungsprozesse und optimiert die Abläufe, sodass erhebliche Kostenersparnisse realisiert werden können. Durch unsere Spezialisierung auf Prozessoptimierung und die enge Betreuung verschiedener Branchen verfügen wir über langjährige Erfahrung darin, Unternehmen im Mittelstand praxisnah und nachhaltig auf kommende regulatorische Veränderungen vorzubereiten.
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