Hintergrund der CSRD-Richtlinie und ihre Bedeutung
Die sogenannte Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD-Richtlinie, ist ein zentraler Bestandteil des europäischen Green Deal und zielt auf eine umfassendere und vergleichbare Berichterstattung über Nachhaltigkeit ab. Mit ihr soll die Transparenz in Bezug auf ökologische, soziale und unternehmerische Faktoren gesteigert werden. Der deutsche Gesetzgeber hat mit dem Gesetzesentwurf vom 03. September 2025 die Umsetzung beschlossen und damit die Pflicht für bestimmte Unternehmen eingeführt, ihren Jahresabschluss künftig um einen Nachhaltigkeitsbericht zu ergänzen.
Die Richtlinie erweitert die bisherige Pflicht zur nichtfinanziellen Berichterstattung erheblich. Mussten bislang nur große kapitalmarktorientierte Gesellschaften mit mehr als 500 Beschäftigten solche Angaben machen, wird der Kreis nun deutlich ausgeweitet. Damit sollen Investoren, Kreditinstitute und die breite Öffentlichkeit verlässliche Informationen über Risiken, Chancen und Auswirkungen unternehmerischen Handelns im Bereich Umwelt, Soziales und Governance erhalten.
Wer ist betroffen und ab wann greifen die neuen Anforderungen?
Ab dem Geschäftsjahr 2025 betrifft die Berichtspflicht zunächst Unternehmen, die nach dem Handelsrecht als groß gelten. Dazu zählen insbesondere kapitalmarktorientierte Gesellschaften, Banken und Versicherungen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Jahresdurchschnitt. Sie sind verpflichtet, zusammen mit ihrem Jahresabschluss einen Nachhaltigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen. Dieser Bericht wird zukünftig den gleichen Stellenwert einnehmen wie der reine Jahresabschluss und muss daher inhaltlich konsistent und rechtlich belastbar sein.
Mittelständische Unternehmen sowie kleinere Gesellschaften sind zwar vorerst nicht unmittelbar von der Verpflichtung erfasst, dennoch sollten auch sie sich mit der Thematik befassen. Der Druck von Geschäftspartnern, Kreditinstituten oder Kunden, relevante Nachhaltigkeitskennzahlen darzulegen, wird unabhängig von der gesetzlichen Schwelle steigen. Für Onlinehändler etwa kann die Offenlegung der Lieferketten und deren ökologische Bilanz zu einem entscheidenden Wettbewerbsfaktor werden, während Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser eine besondere Verantwortung bei sozialen Kriterien tragen.
Prüfungspflicht und rechtliche Konsequenzen
Eine zentrale Neuerung des Gesetzesentwurfs ist die verpflichtende Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts durch Wirtschaftsprüfer. Damit wird gewährleistet, dass die offengelegten Informationen sachlich richtig, nachvollziehbar und überprüfbar sind. Wirtschaftsprüfer unterliegen bereits hohen Qualitätsstandards und einer strengen Berufsaufsicht, deren Anforderungen mit Blick auf die CSRD nochmals angepasst werden. Für betroffene Unternehmen bedeutet dies, dass sie ihre internen Berichts- und Kontrollsysteme deutlich professionalisieren müssen. Unzureichende Berichte oder fehlende Prüfungen können nicht nur rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Vertrauen von Investoren, Banken oder Geschäftspartnern erheblich beeinträchtigen.
Für Unternehmen wird daher entscheidend, die Datenerhebung und -aufbereitung im Vorfeld systematisch zu gestalten. Wichtige Kennzahlen zu CO₂-Emissionen, Ressourcennutzung oder Arbeitsbedingungen dürfen nicht erst zum Bilanzstichtag gesammelt werden, sondern müssen kontinuierlich erfasst und dokumentiert werden.
Praktische Auswirkungen und Handlungsempfehlungen
Die neuen Berichtspflichten führen zwangsläufig zu einer höheren administrativen Belastung. Daher war es Ziel der Bundesregierung, die Richtlinie im Sinne einer 1:1-Umsetzung auf das unionsrechtlich unverzichtbare Minimum zu beschränken. Künftig sollen bis zu 3.900 deutsche Unternehmen erfasst werden, was gegenüber den ursprünglichen Planungen einer deutlichen Entlastung gleichkommt. Dennoch erfordert die Einführung der Nachhaltigkeitsberichterstattung erhebliche interne Anpassungen. Unternehmen müssen Systeme zur Erfassung relevanter Nachhaltigkeitsdaten implementieren und Verantwortlichkeiten klar definieren. Für kleine und mittelständische Betriebe lohnt es sich, bereits heute mit der schrittweisen Integration digitaler Werkzeuge zur Berichterstellung zu beginnen, da sich so langfristig Aufwand und Kosten erheblich reduzieren lassen.
Ein strukturierter Prozess kann dabei helfen, die Anforderungen effizient zu erfüllen. Dazu gehört es, zunächst die relevanten Informationsquellen im Unternehmen zu identifizieren, etwa Energieverbräuche, Lieferketten oder Personalstrukturen. Anschließend sollten die Verantwortlichkeiten für die Erhebung und Validierung der Daten eindeutig verteilt werden. Moderne digitale Systeme unterstützen dabei, Daten automatisiert zu erfassen, zu konsolidieren und revisionssicher aufzubereiten.
Fazit und Ausblick
Die Umsetzung der CSRD-Richtlinie markiert einen wesentlichen Schritt in Richtung einer transparenten und nachhaltigen Unternehmensführung. Sie wird nicht nur zu einer gesteigerten Belastung durch zusätzliche Berichtspflichten führen, sondern eröffnet Unternehmen auch die Möglichkeit, ihre Wettbewerbsfähigkeit durch glaubwürdige Nachhaltigkeitsstrategien zu stärken. Da sich die Erwartungshaltung von Investoren und Kunden gleichermaßen verändert, kann es für Unternehmen zum entscheidenden Erfolgsfaktor werden, die neuen Verpflichtungen proaktiv in ihre Prozesse zu integrieren. Unsere Kanzlei berät kleine und mittelständische Unternehmen dabei, wie sich die Digitalisierung der Buchhaltung und eine konsequente Prozessoptimierung zur Erfüllung solcher Berichtspflichten nutzen lassen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, durch effiziente Strukturen nicht nur rechtssicher aufzustellen, sondern zugleich erhebliche Kostenersparnisse zu realisieren.
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