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Internationales

CRS-Ausdehnungsverordnung 2026: neue Staaten im Fokus

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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CRS-Ausdehnungsverordnung 2026: worum es jetzt geht

Das Bundesministerium der Finanzen hat mit Mitteilung vom 8. April 2026 den Entwurf für eine siebte Verordnung zur Änderung der CRS-Ausdehnungsverordnung veröffentlicht. Im Kern geht es darum, den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten auf weitere Staaten zu erstrecken. Konkret sollen Ruanda, Senegal sowie Trinidad und Tobago in die bestehende CRS-Ausdehnungsverordnung aufgenommen werden.

CRS steht für den Common Reporting Standard, also einen internationalen Standard zum automatischen Austausch von Finanzkontendaten zwischen Steuerbehörden. Ziel ist es, grenzüberschreitende Kapitalanlagen steuerlich transparenter zu machen und Steuerverkürzungen zu erschweren. Die rechtliche Grundlage für die Einbeziehung weiterer Staaten beruht auf dem deutschen Zustimmungsgesetz zur mehrseitigen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten. Dieses Gesetz ermächtigt das Bundesministerium der Finanzen, die Vereinbarung gegenüber solchen Staaten per Rechtsverordnung in Kraft zu setzen, die der mehrseitigen Vereinbarung erst nach Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes beigetreten sind.

Die CRS-Ausdehnungsverordnung selbst besteht bereits seit dem Jahr 2018 und wurde seither mehrfach erweitert. Der aktuelle Entwurf knüpft an diese Systematik an. Nachdem Ruanda, Senegal sowie Trinidad und Tobago die maßgebliche multilaterale Vereinbarung unterzeichnet haben und die gesetzlichen Voraussetzungen geprüft worden sind, soll der Informationsaustausch künftig auch mit diesen Staaten ermöglicht werden.

Für Unternehmen, Steuerberatende und Finanzinstitute ist diese Änderung nicht deshalb relevant, weil sie neue nationale Steuerpflichten schafft. Relevant ist sie vielmehr, weil der Kreis der am Datenaustausch beteiligten Staaten größer wird und damit die Anforderungen an internationale Steuertransparenz weiter steigen. Gerade bei ausländischen Kontoverbindungen, Beteiligungsstrukturen oder Zahlungsströmen kann dies praktische Auswirkungen auf Dokumentation, Compliance und Risikomanagement haben.

Automatischer Finanzkonteninformationsaustausch: rechtlicher Rahmen und Bedeutung

Der automatische Finanzkonteninformationsaustausch bedeutet, dass bestimmte Finanzinformationen grenzüberschreitend zwischen den zuständigen Steuerbehörden übermittelt werden, ohne dass es eines Einzelersuchens bedarf. Erfasst werden insbesondere Daten zu Finanzkonten, die für steuerliche Zwecke relevant sein können. Dazu gehören im Grundsatz Angaben zum Kontoinhaber, zur steuerlichen Ansässigkeit und zu bestimmten Kontosalden oder Kapitalerträgen.

Die mehrseitige Vereinbarung der zuständigen Behörden ist dabei das völkerrechtlich geprägte Verwaltungsinstrument, das die praktische Zusammenarbeit der Staaten regelt. Eine Rechtsverordnung ist ein von der Exekutive erlassenes Rechtsetzungsinstrument, das auf einer gesetzlichen Ermächtigung beruht. Genau diesen Weg sieht das Zustimmungsgesetz vor. Deshalb kann der Anwendungsbereich des automatischen Austauschs gegenüber neu beigetretenen Staaten durch Verordnung erweitert werden, ohne dass jedes Mal ein neues Parlamentsgesetz erforderlich ist.

Nach den veröffentlichten Informationen wurden die Voraussetzungen des § 7 MCAA CRS geprüft und als erfüllt angesehen. Damit ist der Weg frei, die genannten Staaten in die bestehende Verordnung aufzunehmen. Die praktische Folge ist, dass der automatische Finanzkonteninformationsaustausch ab dem nächsten Austauschzeitpunkt am 30. September 2025 auch mit Ruanda, Senegal sowie Trinidad und Tobago erfolgen soll.

Für Banken, andere meldende Finanzinstitute und Unternehmensgruppen mit internationalem Bezug ist das ein klares Signal: Die internationale Steuerkooperation wird weiter verdichtet. Auch wenn viele kleine und mittelständische Unternehmen nicht selbst meldepflichtige Finanzinstitute sind, können sie mittelbar betroffen sein, etwa wenn Geschäftsführung, Gesellschafter oder verbundene Unternehmen Finanzkonten in den neu einbezogenen Staaten unterhalten oder dort Investitionen vorbereiten.

Praxisfolgen für Unternehmen, Finanzinstitute und Steuerberatung

In der Praxis erhöht jede Erweiterung des CRS-Raums den Druck auf saubere Stammdaten, belastbare steuerliche Einordnungen und eine konsistente Dokumentation. Finanzinstitute müssen ihre Meldeprozesse daran ausrichten, dass neue Staaten in den Datenaustausch einbezogen werden. Das betrifft insbesondere die Prüfung der steuerlichen Ansässigkeit von Kontoinhabern und die Frage, ob bestehende Kundenbeziehungen mit Bezug zu den neu aufgenommenen Staaten künftig anders zu behandeln sind.

Für Unternehmen liegt die Relevanz vor allem in der Schnittstelle zwischen Finanzierung, Treasury, Beteiligungsverwaltung und Steuerfunktion. Wer Tochtergesellschaften, Niederlassungen oder Geschäftspartner in Afrika oder der Karibik hat, sollte prüfen, ob Konten, Zahlungen oder wirtschaftlich Berechtigte in den neuen Austauschrahmen fallen könnten. Der Begriff des wirtschaftlich Berechtigten beschreibt die natürliche Person, die letztlich Eigentum oder Kontrolle ausübt und deshalb für Transparenzzwecke offenzulegen sein kann.

Auch für Steuerberatende gewinnt die Entwicklung an Bedeutung. Mandate mit internationalen Gesellschafterstrukturen, vermögensverwaltenden Elementen oder Auslandsfinanzierungen erfordern eine vorausschauende Begleitung. Dabei geht es weniger um spektakuläre Einzelfälle als um die Qualität laufender Prozesse. Unstimmigkeiten zwischen Selbstauskünften, Kontodaten, Ansässigkeitsangaben und steuerlichen Erklärungen können zu Rückfragen, Prüfungsanlässen oder Reputationsrisiken führen.

Besonders mittelständische Unternehmensgruppen und spezialisierte Betriebe mit Auslandsbezug, etwa international tätige Handelsunternehmen oder Onlinehändler mit Zahlungsstrukturen über mehrere Jurisdiktionen, sollten das Thema nicht als reine Bankenregulierung abtun. Denn auch wenn die eigentliche Meldung durch Finanzinstitute erfolgt, entfalten die übermittelten Informationen steuerliche Wirkung. Stimmen die im Ausland verfügbaren Daten nicht mit den in Deutschland erklärten Sachverhalten überein, steigt das Risiko für Nachfragen der Finanzverwaltung deutlich.

Wichtig ist zudem die zeitliche Perspektive. Der Austauschzeitpunkt am 30. September 2025 macht deutlich, dass Unternehmen und Institute nicht erst bei Inkrafttreten der Verordnung reagieren sollten. Erforderlich sind frühzeitige Prüfungen von Datenhaushalt, Kontoidentifikation, Mandantenunterlagen und internen Zuständigkeiten. Je internationaler die Struktur, desto stärker zahlt sich ein abgestimmtes Zusammenspiel von Steuerabteilung, Compliance, Finanzbuchhaltung und externer Beratung aus.

Was jetzt sinnvoll ist: Compliance frühzeitig prüfen und Prozesse absichern

Auch wenn es sich derzeit um einen Verordnungsentwurf handelt, ist die Richtung klar. Der internationale Informationsaustausch wird weiter ausgebaut, und Deutschland setzt neue Teilnahmestaaten über die bestehende Ermächtigungsgrundlage in nationales Recht um. Unternehmen und Finanzinstitute sollten diese Entwicklung zum Anlass nehmen, ihre Prozesse nicht nur formal, sondern inhaltlich auf Belastbarkeit zu prüfen.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob steuerlich relevante Auslandssachverhalte konsistent erfasst und dokumentiert sind. Dazu gehören korrekte Ansässigkeitsangaben, nachvollziehbare Zuordnungen von Konten und Beteiligungen sowie eine verlässliche Abstimmung zwischen Gesellschaftsunterlagen, Bankinformationen und steuerlichen Deklarationen. Wer hier strukturiert arbeitet, reduziert nicht nur steuerliche Risiken, sondern verbessert regelmäßig auch die Qualität interner Finanzprozesse.

Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen ist das Thema ein gutes Beispiel dafür, wie stark internationale Steuertransparenz und digitale Prozessqualität zusammenhängen. Saubere Daten, standardisierte Abläufe und eine aktuelle Verfahrensdokumentation schaffen die Grundlage dafür, auf neue Melde- und Prüfungssituationen schnell reagieren zu können. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, Buchhaltungsprozesse zu digitalisieren und steuerlich belastbar aufzustellen. Unser Fokus liegt auf Prozessoptimierung in der Buchhaltung und Digitalisierung, die im Mittelstand regelmäßig zu spürbaren Kostenersparungen und einer deutlich höheren Compliance-Sicherheit führt.

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