CARF MCAA: Was der automatische Informationsaustausch bezweckt
Die Nutzung von Kryptowerten als Zahlungs- und Investmentinstrument hat sich in vielen Geschäftsmodellen etabliert, vom privaten Vermögensaufbau bis hin zu Zahlungen im E-Commerce oder Treasury-Überlegungen in Unternehmensgruppen. Vor diesem Hintergrund wird die steuerliche Transparenz international zunehmend zum Schwerpunkt der Gesetzgebung. Ziel ist, grenzüberschreitend steuerrelevante Informationen so verfügbar zu machen, dass Steuerhinterziehung erschwert und eine zutreffende Besteuerung im Ansässigkeitsstaat der steuerpflichtigen Person ermöglicht wird.
Auf internationaler Ebene wurde hierfür ein einheitlicher Melderahmen entwickelt: das Crypto-Asset Reporting Framework. Gemeint ist ein standardisiertes Regelwerk, das für bestimmte Anbieter von Krypto-Dienstleistungen neue Sorgfalts- und Meldepflichten festlegt. Sorgfaltspflichten sind hierbei Prüf- und Dokumentationspflichten, mit denen Anbieter die steuerliche Ansässigkeit ihrer Kundinnen und Kunden feststellen und plausibilisieren müssen. Meldepflichten bedeuten, dass anschließend bestimmte Daten zu Transaktionen und Personen jährlich an die nationale Steuerbehörde übermittelt werden.
Damit solche Meldungen nicht auf das Inland beschränkt bleiben, braucht es einen verlässlichen Mechanismus für den Austausch zwischen Staaten. Genau hier setzt die Mehrseitige Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen nach dem Melderahmen für Kryptowerte an, kurz CARF MCAA. Ein automatischer Informationsaustausch bedeutet, dass die gemeldeten Daten nicht nur auf Anfrage, sondern regelmäßig, strukturiert und wiederkehrend zwischen den beteiligten Staaten übermittelt werden. Für Unternehmen, Steuerberatende und Finanzinstitutionen ist das wichtig, weil damit eine neue Erwartung an Datenqualität, Dokumentation und steuerliche Einordnung von Krypto-Transaktionen entsteht, insbesondere bei Kundschaft oder Anteilseignern mit Auslandsbezug.
Gesetzliche Grundlage in Deutschland: Vertragsgesetz und Notifikationen
Deutschland hat das CARF MCAA am 26. November 2024 unterzeichnet. Damit die Vereinbarung praktisch wirken kann, bedarf es jedoch zusätzlicher innerstaatlicher Schritte. Mit einem Gesetzentwurf soll das CARF MCAA die erforderliche Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften erhalten. Inhaltlich geht es um ein Vertragsgesetz, das die völkerrechtliche Vereinbarung in den notwendigen Rahmen setzt, damit Deutschland die vorgesehenen Notifikationen abgeben kann. Notifikationen sind formale Mitteilungen, mit denen ein Staat gegenüber der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung erklärt, dass und unter welchen Bedingungen er am Austausch teilnimmt, etwa welche Behörde zuständig ist und ab wann Daten ausgetauscht werden sollen.
Wesentlich ist, dass der internationale Austausch nicht im luftleeren Raum stattfindet, sondern an nationale Meldepflichten anknüpft. Für Deutschland wird dabei ausdrücklich auf das Kryptowerte-Steuertransparenz-Gesetz vom 22. Dezember 2025 Bezug genommen. Dieses Gesetz begründet die Pflicht für Anbieter von Krypto-Dienstleistungen, jährlich Informationen an die deutschen Steuerbehörden zu melden, soweit es um Personen geht, die im Ausland steuerlich ansässig sind und für die Transaktionen mit Kryptowerten durchgeführt wurden. Steuerliche Ansässigkeit meint dabei den Staat, in dem eine Person nach den jeweiligen steuerlichen Regeln als ansässig gilt, typischerweise anhand von Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt, bei bestimmten Strukturen auch nach tiefergehenden Abgrenzungskriterien.
Für die Praxis ist die Richtung klar: Nationale Erhebung und internationale Weiterleitung greifen ineinander. Unternehmen, die Krypto-Dienstleistungen nutzen oder anbieten, müssen sich darauf einstellen, dass Datenflüsse an Steuerbehörden künftig nicht nur möglich, sondern systematisch vorgesehen sind. Das betrifft nicht nur reine Kryptobörsen, sondern potenziell auch Intermediäre, die Transaktionen ermöglichen, verwahren oder abwickeln. Auch Finanzinstitutionen, die Krypto-bezogene Produkte in ihr Angebot integrieren, sollten die Schnittstelle zwischen Produktgestaltung, Kundenidentifikation und steuerlicher Dokumentation frühzeitig prüfen.
Betroffene Akteure und praktische Auswirkungen für Unternehmen
Die unmittelbaren Pflichten richten sich an Anbieter von Krypto-Dienstleistungen. Auch wenn viele kleine und mittelständische Unternehmen nicht selbst als Anbieter auftreten, können sie mittelbar stark betroffen sein, etwa weil sie Zahlungen in Kryptowerten akzeptieren, Krypto-Assets als Liquiditätsreserve halten oder in Token-basierte Finanzierungen involviert sind. Sobald Transaktionen über meldepflichtige Dienstleister laufen, steigt die Bedeutung einer konsistenten internen Dokumentation. Denn bei Rückfragen der Finanzverwaltung oder im Rahmen von Außenprüfungen kommt es darauf an, dass Geschäftsvorfälle vollständig, nachvollziehbar und zeitnah erklärbar sind.
Wichtig ist zudem die Unterscheidung zwischen dem Meldeprozess des Dienstleisters und den steuerlichen Pflichten des Unternehmens. Der automatische Informationsaustausch ersetzt keine steuerliche Erklärungspflicht. Er erhöht vielmehr die Wahrscheinlichkeit, dass Abweichungen zwischen gemeldeten Daten und erklärten Sachverhalten erkannt werden. Für Unternehmende bedeutet das: Wer Krypto-Transaktionen tätigt, sollte die steuerliche Einordnung, die Bewertung und die buchhalterische Erfassung so aufsetzen, dass sie mit den Datenquellen aus Wallets, Börsen und Zahlungsdienstleistern übereinstimmen. Besonders herausfordernd sind Konstellationen mit vielen Einzeltransaktionen, wechselnden Kursen und mehreren Plattformen, wie sie bei Onlinehändlern, digitalen Dienstleistungsanbietern oder international tätigen Projektgesellschaften vorkommen.
Für Steuerberatende rückt die Datenbeschaffung in den Fokus. Mandanten liefern häufig Auszüge aus Plattformen, CSV-Dateien oder Wallet-Historien, die nicht ohne Weiteres in die Finanzbuchhaltung überführbar sind. Durch den CARF-orientierten Standard steigen die Erwartungen an Datenkonsistenz, weil Dienstleister eine strukturierte Meldelogik anwenden müssen. Daraus kann in der Beratung ein wichtiger Ansatzpunkt entstehen: Prozesse so zu gestalten, dass Transaktionsdaten möglichst medienbruchfrei erfasst, plausibilisiert und in die Buchführung integriert werden. Für Branchen mit strikten Compliance-Vorgaben, etwa Pflegeeinrichtungen oder Krankenhäuser, steht dabei weniger das Spekulationsmotiv im Vordergrund als die Frage, ob und in welchem Umfang Krypto-Bezahlwege oder Förder- und Spendenmodelle mit Token-Bezug zulässig und beherrschbar sind und wie man sie sauber dokumentiert.
Finanzinstitutionen und unternehmensnahe Treasury-Funktionen sollten außerdem beachten, dass die Feststellung der steuerlichen Ansässigkeit bei Kunden und wirtschaftlich Berechtigten in Krypto-Kontexten anspruchsvoll sein kann. Der wirtschaftlich Berechtigte ist die Person, die letztlich Eigentum oder Kontrolle ausübt, was bei bestimmten Strukturen nicht deckungsgleich mit dem formalen Kontoinhaber sein muss. Je stärker Geschäftsmodelle international ausgerichtet sind, desto wichtiger werden robuste Onboarding-Prozesse und die fortlaufende Aktualisierung von Kundendaten.
Umsetzung und Handlungssicherheit: Governance, Daten und Kommunikation
Aus unserer Sicht ist der entscheidende Erfolgsfaktor eine klare Governance: Wer im Unternehmen verantwortet Krypto-bezogene Prozesse, welche Systeme sind führend, und wie werden Transaktionen revisionssicher dokumentiert. Revisionssicherheit bedeutet, dass Aufzeichnungen vollständig, unveränderbar und nachvollziehbar sind und die Entstehung der Daten lückenlos dokumentiert ist. Gerade bei digitalen Assets ist es praxisrelevant, Belege, Transaktions-Hashes, Börsenabrechnungen und interne Freigaben so zu verbinden, dass sich der Geschäftsvorfall auch Jahre später noch erklären lässt.
Parallel dazu sollte die Kommunikation zwischen Unternehmen, Steuerberatung und gegebenenfalls externen Dienstleistern strukturiert werden. Je früher klar ist, über welche Plattformen gehandelt oder gezahlt wird, welche Wallet-Strukturen existieren und wie die Daten exportiert werden können, desto geringer ist das Risiko, dass am Jahresende fehlende Informationen zu Schätzungen, Korrekturen oder unnötigem Prüfungsaufwand führen. Da das CARF MCAA den jährlichen Austausch vorsieht, ist davon auszugehen, dass die Taktung und Erwartung an zeitnahe und vollständige Datenlieferungen weiter zunimmt.
Für die Praxis empfiehlt sich, Krypto-Vorgänge nicht als Sonderfall „nebenbei“ zu behandeln, sondern in die regulären Finanzprozesse einzubetten. Das betrifft Kontierungslogiken, Abstimmprozesse, interne Kontrollen und die Aufbewahrung. Wer heute schon die Datenqualität erhöht und eindeutige Prozessketten schafft, reduziert nicht nur steuerliche Risiken, sondern gewinnt auch betriebswirtschaftliche Transparenz über Zahlungsströme und Bestände.
Ein konkretes Aktenzeichen oder Datum einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist in diesem Zusammenhang nicht einschlägig, da es hier um einen Gesetzgebungs- und Umsetzungsprozess zum internationalen Informationsaustausch geht. Maßgeblich ist vielmehr die rechtliche Verzahnung aus nationalen Meldepflichten und dem Austauschmechanismus über das CARF MCAA, die für die Compliance-Realität in Unternehmen und bei Dienstleistern den Rahmen setzt.
Fazit: Der Gesetzentwurf zur Zustimmung zum CARF MCAA ist ein weiterer Schritt hin zu einem engmaschigen, internationalen Transparenzsystem für Kryptowerte. Unternehmen, Onlinehändler und Finanzinstitutionen profitieren jetzt am meisten, wenn sie Dokumentation, Buchhaltung und Datenflüsse so aufstellen, dass Krypto-Transaktionen jederzeit prüfbar und steuerlich konsistent sind. Als Kanzlei begleiten wir kleine und mittelständische Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungsprozesse zu digitalisieren und effizient zu gestalten, um den Aufwand zu senken und durch Prozessoptimierung spürbare Kostenersparnisse zu realisieren.
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