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Recht

BRAO-Reform stärkt Kammeraufsicht und Kanzleiabwicklung

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neuausrichtung der aufsichtsrechtlichen Verfahren

Mit dem von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung wird das Berufsrecht für rechts- und steuerberatende Berufe auf eine neue Grundlage gestellt. Die Änderungen zielen auf eine moderne, rechtssichere und digital anschlussfähige Struktur der Kammeraufsicht sowie auf eine klar geregelte Abwicklung von Kanzleien. Damit reagiert der Gesetzgeber auf den zunehmenden Bedarf nach einheitlichen Verfahren und besserer Haftungstransparenz, was insbesondere kleine und mittlere Kanzleien in ihrer täglichen Praxis betreffen wird.

Im Mittelpunkt steht die Neuordnung der sogenannten aufsichtsrechtlichen Instrumente. Diese Maßnahmen dienen den Rechtsanwaltskammern dazu, Verstöße gegen Berufspflichten zu ahnden oder präventiv einzugreifen. Der Gesetzentwurf führt hierzu den rechtlichen Hinweis als neues Instrument ein. Dieser rechtliche Hinweis soll Kammern in die Lage versetzen, auf berufsrechtlich relevante Missstände aufmerksam zu machen, bevor Disziplinarmaßnahmen erforderlich werden. Zugleich wurde die Definition dieses Instruments präzisiert, um Rechtsklarheit zu schaffen. Besonders bedeutsam ist die Einführung der Möglichkeit, gegen einen rechtlichen Hinweis Revision zum Bundesgerichtshof einzulegen. Dies gewährleistet eine bundeseinheitliche Rechtsanwendung und stärkt die Rechtsstaatlichkeit innerhalb des Berufsrechts.

Klarheit bei der Abwicklung von Kanzleien

Ein weiterer Kernpunkt der Reform betrifft die Regelungen zur Abwicklung von Kanzleien. Wenn eine Anwältin oder ein Anwalt die Berufsausübung beendet, beispielsweise durch Tod, Krankheit oder freiwilligen Rückzug aus dem Beruf, müssen laufende Mandate ordnungsgemäß beendet und die Interessen der Mandanten gewahrt werden. Diese Aufgabe übernimmt in der Regel ein sogenannter Abwickler. Der Regierungsentwurf konkretisiert nun dessen Rechte und Pflichten und führt eine Haftungsbegrenzung für die Rechtsanwaltskammern auf 10.000 Euro ein. Diese Haftungsbegrenzung dient dem Schutz der Kammern vor übermäßigen finanziellen Risiken und soll zugleich sicherstellen, dass Abwicklungen in geordneten Bahnen verlaufen.

Kritisiert worden war ursprünglich, dass die praktische Umsetzung dieser Haftungsgrenze unklar blieb. Nunmehr wurde der Gesetzeswortlaut präzisiert. Von einer drohenden Bürgenhaftung der Kammer ist nur dann auszugehen, wenn die Haftung insgesamt den Betrag von 10.000 Euro übersteigen würde. Damit legt der Entwurf eine nachvollziehbare Grenze fest, die sowohl für Kammern als auch für Abwickler Planungssicherheit schafft. Die Bundesrechtsanwaltskammer begrüßt diese Änderung, weist aber zugleich auf die weiterhin bestehenden strukturellen Probleme der Kanzleiabwicklung hin. Sie schlägt ein Modell vor, das die Beendigung aller laufenden Mandate innerhalb von sechs Monaten vorsieht, um die Mandantinnen und Mandanten rasch in die Hände neuer Vertretungen überleiten zu können.

Neue Rahmenbedingungen für Berufsausübungsgesellschaften

Die Reform betrifft nicht nur einzelne Berufsträgerinnen und Berufsträger, sondern auch Berufsausübungsgesellschaften, also Zusammenschlüsse mehrerer Rechtsanwälte oder Angehöriger ähnlicher Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung. Der Gesetzgeber will hier verschiedene Berufsgruppen enger vernetzen und den europäischen Rechtsrahmen berücksichtigen. Künftig sollen auch Angehörige freier Berufe aus anderen Staaten gesellschafterfähig sein, sofern sie nachweislich einen freien Beruf im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes ausüben. Diese Öffnung stärkt die internationale Zusammenarbeit, stellt aber erhöhte Anforderungen an die Kammern, die die Rechtsqualität solcher Nachweise prüfen müssen. Damit wird die Praxisvielfalt gefördert, zugleich aber der Prüfaufwand erhöht. Besonders für kleinere Kanzleien, die internationale Partner einbinden möchten, entstehen neue organisatorische Anforderungen, etwa in der Dokumentation von Berufszulassungen und Nachweisen der Berufsträgerschaft.

Darüber hinaus reagiert der Entwurf auf Anregungen aus den Reihen der Rechtsanwaltskammern, wonach künftig auch Berufsausübungsgesellschaften selbst als Zustellungsbevollmächtigte fungieren dürfen. Diese Regelung erleichtert die Organisation von Zustellungen insbesondere in größeren Einheiten, in denen die Postverwaltung bislang oft unübersichtlich war. Gleichzeitig bedeutet sie einen weiteren Schritt hin zu einer zeitgemäßen, digital gestützten Verwaltung, die Effizienz und Compliance zusammenführt.

Digitalisierung und Kostenregelungen in der Anwaltsgerichtsbarkeit

Ein weiterer Bestandteil der Reform betrifft die Anwaltsgerichtsbarkeit. Zukünftig sollen ehrenamtliche Richterinnen und Richter auf Antrag ebenfalls Zugang zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach erhalten. Dieses elektronische Postfach dient dem sicheren Austausch zwischen Rechtsanwältinnen, Gerichten und Behörden und ist Ausdruck der fortschreitenden Digitalisierung im Justizwesen. Durch die Ausweitung auf ehrenamtliche Richter wird die Einheitlichkeit in der Kommunikation verbessert und die Effizienz der Verfahren gesteigert. Kostenseitig wird jedoch eine Einschränkung vorgenommen: Anders als ursprünglich vorgesehen, sollen lediglich die berufsrechtlichen Fortbildungskosten ersetzt werden. Damit will die Bundesregierung die Balance zwischen Ehrenamt und effizienter Mittelverwendung wahren.

Fazit und Ausblick

Der beschlossene Regierungsentwurf zeigt, dass das Berufsrecht der rechts- und steuerberatenden Berufe in einer Phase struktureller Neuorientierung steht. Die Neuregelung der Kammeraufsicht, die Präzisierung der Abwicklungsverfahren und die Berücksichtigung digitaler Prozesse bilden zusammen eine Grundlage für mehr Transparenz, Arbeitssicherheit und Effizienz. Besonders für kleinere und mittlere Kanzleien entsteht durch die Reform eine klarere Orientierung im Umgang mit Aufsicht und Pflichten. Auch für andere beratende Berufsgruppen, etwa Steuerberaterinnen, Wirtschaftsprüfer oder Unternehmensjuristinnen, sind die Grundgedanken der Reform relevant, da sie auf übertragbare Compliance-Strukturen und Haftungsbegrenzungen verweisen.

Die kommenden Monate werden zeigen, inwieweit die Bundesrechtsanwaltskammer ihre angekündigten Stellungnahmen noch einbringen kann und welche Anpassungen der Gesetzgeber vor der endgültigen Verabschiedung vornimmt. Fest steht jedoch, dass das Berufsrecht künftig stärker auf digitale Prozesse abgestimmt sein wird. Als Kanzlei, die kleine und mittelständische Unternehmen bei der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der fortschreitenden Digitalisierung begleitet, sehen wir in dieser Entwicklung große Chancen. Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, die neuen rechtlichen und organisatorischen Anforderungen effizient umzusetzen und in ihren betrieblichen Alltag zu integrieren, wodurch sich langfristig erhebliche Kostenvorteile erzielen lassen.

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