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Recht

Betrugsrisiken bei Technologieinvestitionen und ihre rechtlichen Folgen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund und wirtschaftlicher Kontext der Entscheidung

Mit dem Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 20. November 2025 (Az. 8 U 256/21) wurde ein außergewöhnlicher Wirtschaftsrechtsstreit endgültig beendet. Im Zentrum stand eine vermeintlich bahnbrechende Technologie, die versprach, aus einem Liter Diesel und einem Liter Wasser bis zu 1,8 Liter marktfähigen Kraftstoff herzustellen. Die Idee verband ökologische Innovation mit wirtschaftlicher Renditechance und zog daher erhebliches Investoreninteresse an. Doch am Ende erwies sich das Vorhaben als trügerisch, was zu einem der bedeutendsten Schadensersatzurteile gegen ein mittelständisches Technologieunternehmen führte. Das Gericht sprach den geschädigten Investoren rund 3,25 Millionen Euro nebst Zinsen zu. Für kleine und mittelständische Unternehmen, die in Forschungs- oder Energieprojekte investieren oder solche anbieten, liefert der Fall wertvolle rechtliche und organisatorische Erkenntnisse.

Das Verfahren nahm seinen Ausgang im Jahr 2013, als ein deutscher Unternehmer mit einer chinesischen Investorengruppe ein Joint Venture vereinbarte, das die vermarktungsfähige Produktion der neuartigen Technologie ermöglichen sollte. Während die deutschen Partner das technische Wissen und die Entwicklungsleistung beisteuern sollten, sollte die Finanzierung und Markterschließung von der ausländischen Seite getragen werden. Trotz hoher Kapitalzuflüsse konnte der deutsche Entwickler seine Zusagen nicht einlösen, insbesondere blieb der Nachweis der behaupteten Produktionsleistung aus. Als die chinesischen Geschäftspartner ihre Zahlungen zurückforderten, begann ein jahrzehntelanger Rechtsstreit, in dem mehrfach Landgericht und Oberlandesgericht befasst waren.

Juristische Begründung und Bewertung des Oberlandesgerichts

Im Kern stellte das Oberlandesgericht Oldenburg fest, dass der Tatbestand des vorsätzlichen Betrugs nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs erfüllt war. Ein Betrug in diesem rechtlichen Sinne liegt vor, wenn durch eine Täuschung über Tatsachen ein Irrtum erregt oder aufrechterhalten wird, der zu einer Vermögensverfügung und folglich zu einem Schaden führt. Nach Auffassung des Gerichts war bewiesen, dass die Beklagten bewusst über die Funktionsfähigkeit der Anlagen getäuscht hatten. Es bestand zu keinem Zeitpunkt die technische Möglichkeit, die versprochenen Leistungswerte zu erreichen. Diese Täuschung sei auch ursächlich für die geleisteten Zahlungen gewesen, sodass die Investoren einen unmittelbaren Vermögensschaden erlitten hätten.

Besonders bemerkenswert ist, dass das Oberlandesgericht die Kausalität und den Vorsatz trotz des komplexen technischen Hintergrundes mit klarer wirtschaftlicher Argumentation herleitete. Die Entscheidung bekräftigt, dass Geschäftsführende und Gesellschafter sich insbesondere bei innovationsorientierten Projekten nicht auf vage technische Prognosen stützen dürfen. Wer Kapital einwirbt, ohne die technische Tragfähigkeit eines Konzepts nachweislich belegen zu können, trägt ein erhebliches Haftungsrisiko – auch dann, wenn Dritte, wie Fachinstitute oder Kooperationspartner, eingebunden sind. Selbst in Fällen, in denen der Hauptverantwortliche, wie hier der verstorbene frühere Geschäftsführer, nicht mehr belangt werden kann, bleibt die Haftung seiner Gesellschaft und der beteiligten Vertreter bestehen.

Praktische Folgen für Unternehmen und Investierende

Die Entscheidung hat für Unternehmen weitreichende Bedeutung, die mit internationaler Projektfinanzierung oder Forschungsvorhaben befasst sind. Sie verdeutlicht, wie essenziell die sorgfältige Prüfung der technischen Realisierbarkeit und die rechtssichere Vertragsgestaltung sind. Besonders kleine und mittlere Unternehmen, die in Nischenbereichen wie Umwelttechnik, Medizintechnik oder Energiewirtschaft tätig sind, müssen ihre Entwicklungsprojekte transparent belegen und Risiken offen kommunizieren. Auch Investierende, etwa Venture-Capital-Gesellschaften oder institutionelle Partner, sollten eine technische und rechtliche Due Diligence als unverzichtbaren Bestandteil vor jeder Kapitalbindung verstehen.

Die juristische Aufarbeitung machte zudem deutlich, dass die Haftungsverteilung in internationalen Projekten deutlich komplexer sein kann, als es auf den ersten Blick erscheint. Das Gericht verwarf den Einwand der Beklagten, wonach deutsche Gerichte für den Fall nicht zuständig seien, da wesentliche Vertragsbestandteile im Ausland hätten erfüllt werden sollen. Entscheidend war, dass wesentliche Handlungen zur Täuschung und wesentliche Kapitalflüsse in Deutschland erfolgten. Damit greift deutsches Zivilrecht, und der Sitz des Unternehmens kann haftungsrechtlich relevant bleiben, selbst wenn das Projekt international angelegt ist.

Zudem zeigt der Fall, dass auch unternehmensinterne Nachfolgesituationen erhebliche rechtliche Herausforderungen bergen können. Der Sohn des ursprünglichen Geschäftsführers wurde zwar nur wegen Beihilfe zum Betrug strafrechtlich verurteilt, haftete jedoch zivilrechtlich mit. Für Familienunternehmen und inhabergeführte Betriebe ergibt sich daraus die Notwendigkeit, Verantwortlichkeiten klar zu dokumentieren und interne Kontrollmechanismen in technologiegetriebenen Geschäftsmodellen zu stärken. Eine solide Dokumentation der Entwicklungsstände, Testverfahren und externen Gutachten kann spätere Beweisnöte vermeiden und schützt nicht nur vor rechtlichen, sondern auch vor Reputationsrisiken.

Fazit und strategische Empfehlungen für die Praxis

Das Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg liefert eine deutliche Botschaft an technologieorientierte Unternehmen ebenso wie an Investoren: Innovation darf nicht auf Kosten von Transparenz und Wahrhaftigkeit gehen. Wer am Markt neue Verfahren oder Produkte anbietet, muss deren Funktionsfähigkeit nachprüfbar belegen können. Andernfalls drohen erhebliche Schadensersatzforderungen und der Verlust des unternehmerischen Vertrauens. Die glaubhafte Absicherung technischer Versprechungen ist nicht nur eine rechtliche, sondern vor allem eine wirtschaftliche Notwendigkeit. Ebenso zwingend ist es, rechtliche Kompetenzen frühzeitig in Entwicklungsprozesse einzubinden, um die Haftungsrisiken korrekt zu bewerten und Verträge so zu gestalten, dass Rechte, Pflichten und mögliche Rücktrittstatbestände klar definiert sind.

Für den Mittelstand kann aus diesem Fall abgeleitet werden, dass eine Kombination aus klarem Projektcontrolling, juristischer Begleitung und digital gestützter Prozessüberwachung die Basis verantwortungsvollen Wirtschaftens bildet. Wir unterstützen Unternehmen dabei, ihre Buchhaltungs- und Verwaltungsprozesse in diesem Sinne zu digitalisieren und zu optimieren, damit rechtliche und wirtschaftliche Risiken frühzeitig erkannt und reduziert werden können. Unsere Kanzlei betreut kleine und mittelständische Unternehmen unterschiedlichster Branchen und begleitet sie praxisnah bei der digitalen Prozessoptimierung, die nicht nur Transparenz schafft, sondern auch erhebliche Kosteneffizienz ermöglicht.

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