Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Steuern

Betriebsrenten stärken: Neue Chancen für kleine und mittlere Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Reform der betrieblichen Altersversorgung

Mit dem Entwurf des Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die betriebliche Altersversorgung als zweite Säule der Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente weiter auszubauen. Der Begriff betriebliche Altersversorgung beschreibt Leistungen, die ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten für die Versorgung im Alter, bei Invalidität oder für die Hinterbliebenen zusagt. Durch steuerliche Vergünstigungen, Zuschüsse und neue organisatorische Modelle sollen gerade kleine und mittlere Unternehmen stärker motiviert werden, ihren Beschäftigten eine zusätzliche Altersvorsorge zu ermöglichen.

Schon im Jahr 2018 hatte das Betriebsrentenstärkungsgesetz wichtige Neuerungen eingeführt. Dazu gehörten Anreize für Geringverdienende sowie das sogenannte Sozialpartnermodell, also eine tarifvertraglich organisierte Betriebsrente ohne verbindliche Arbeitgeberhaftung. Der neue Entwurf knüpft daran an und erweitert die Reichweite dieser Instrumente signifikant.

Wichtigste Änderungen für kleine und mittlere Unternehmen

Besonders relevant ist die Absenkung bestehender Hürden in Bezug auf das Sozialpartnermodell. Künftig können alle Beschäftigten im Geltungsbereich eines beteiligten Tarifvertrages von der kollektiven Betriebsrentenkonstruktion profitieren, sofern die Sozialpartner dies ermöglichen. Für Handwerksbetriebe, Pflegeeinrichtungen, Dienstleister oder Onlinehändler bedeutet das, dass auch sie ihren Mitarbeitenden leichter den Zugang zu einer kollektiven Altersversorgung eröffnen können. Dies senkt den organisatorischen Aufwand für Unternehmen erheblich und steigert die Attraktivität als Arbeitgeber.

Darüber hinaus wird die Einkommensgrenze beim sogenannten Förderbetrag zur betrieblichen Altersversorgung nach oben angepasst. Mit dieser staatlichen Förderung werden Betriebe bei der Unterstützung von Arbeitnehmenden mit niedrigen Einkommen entlastet. Parallel dazu steigt der jährliche Höchstbetrag, bis zu dem Zuschüsse gefördert werden. Für Unternehmen mit vielen geringfügig Beschäftigten oder Teilzeitkräften, etwa in der Gastronomie, im Einzelhandel oder in Pflegeeinrichtungen, schafft dies zusätzliche Anreize, sich stärker in der Altersvorsorge ihrer Angestellten zu engagieren.

Verbesserte Rahmenbedingungen und rechtliche Aspekte

Eine weitere wichtige Anpassung ergibt sich bei der Kapitalanlage von Betriebsrenten. Durch regulatorische Erleichterungen sollen künftig höhere Renditechancen entstehen, ohne dabei Sicherheitsstandards aufzugeben. Für Unternehmen bedeutet das, dass Betriebsrenten attraktiver kalkuliert werden können und im Wettbewerb um Fachkräfte eine stärkere Rolle einnehmen. Gleichzeitig wird mehr Flexibilität geschaffen, um die betriebliche Altersvorsorge modernen Kapitalmärkten anzupassen.

Auch im Bereich des Sozialrechts finden wichtige Änderungen statt. So sieht der Entwurf eine dauerhafte Einführung von Online-Wahlen für Sozialversicherungen vor. Dies trägt zur Digitalisierung im Bereich kollektiver Mitbestimmung bei und erleichtert die Teilhabe für Beschäftigte. Die Verzahnung von Arbeitsrecht, Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht nimmt damit eine neue Qualität an, die sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer administrative Entlastung bringen kann.

Fazit und Handlungsempfehlung

Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz bietet für Unternehmen die Chance, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu erhöhen und gleichzeitig steuerliche Entlastungen zu nutzen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen sollten die Gelegenheit prüfen, ihre Mitarbeitenden durch moderne Modelle der betrieblichen Altersversorgung langfristig zu binden und deren Versorgungslücken im Alter zu schließen. Arbeitgebern eröffnet sich zugleich ein stärker standardisiertes und administrativ erleichtertes Verfahren, um Betriebsrenten nachhaltig in die Unternehmenspraxis zu integrieren. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels stellt dies einen erheblichen Wettbewerbsvorteil dar.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Einführung solcher Modelle. Dabei liegt unser Fokus auf digitalisierten Prozessen und effizienter Buchhaltung, durch die sich langfristig erhebliche Kosten sparen lassen. Wir betreuen Mandanten aller Branchen und Größen, immer mit dem Ziel, die Prozessoptimierung und Digitalisierung im Finanzwesen konsequent voranzubringen.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.