Einleitung: Neue Impulse für die betriebliche Altersvorsorge
Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz setzt die Bundesregierung ein deutliches Zeichen zur Förderung der betrieblichen Altersvorsorge. Ziel ist es, mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, insbesondere in kleinen und mittleren Unternehmen sowie im Niedriglohnbereich, den Zugang zu einer zusätzlichen Altersabsicherung zu ermöglichen. Rund 52 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten verfügen derzeit über eine Betriebsrente – in kleineren Betrieben ist diese Zahl jedoch noch immer deutlich geringer. Das neue Reformpaket, dem der Bundesrat im Dezember 2025 zugestimmt hat, möchte genau an diesem Punkt ansetzen und die Hürden für eine Beteiligung am System der betrieblichen Altersvorsorge senken.
Die betriebliche Altersvorsorge, kurz bAV, ist ein wesentlicher Bestandteil der Altersabsicherung in Deutschland und ergänzt die gesetzliche Rente. Arbeitgeber können ihren Beschäftigten damit eine zusätzliche Sicherheit bieten, während sie gleichzeitig von steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Vorteilen profitieren. Mit dem Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz werden nun zahlreiche rechtliche, aufsichtsrechtliche und steuerliche Änderungen eingeführt, die dieses System moderner, flexibler und attraktiver machen sollen.
Das Sozialpartnermodell wird ausgeweitet
Eine der zentralen Neuerungen betrifft das sogenannte Sozialpartnermodell. Dieses Modell erlaubt es seit 2018, dass Tarifvertragsparteien – also Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände – betriebliche Altersversorgungen kollektiv regeln können, ohne dass der Arbeitgeber für die endgültige Rentenhöhe einstehen muss. Damit wird das sogenannte Beitragszusageprinzip ohne Mindestleistung etabliert, das eine größere Planungssicherheit für Arbeitgeber schafft. Nun sollen auch nicht tarifgebundene Unternehmen in der Lage sein, sich diesen Modellen anzuschließen, sofern sie entsprechende Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen übernehmen. Diese Öffnung ist insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen von Bedeutung, die bisher nicht von den Vorteilen tarifgebundener Lösungen profitieren konnten.
Durch diese Ausweitung wird es für KMU einfacher, ihren Beschäftigten eine zukunftssichere Altersvorsorge anzubieten, ohne selbst hohe Haftungsrisiken zu tragen. Besonders Branchen mit einem hohen Anteil an Kleinbetrieben, etwa im Handwerk oder in der Pflege, können dadurch attraktiver für Fachkräfte werden. Auch onlinebasierte Unternehmen, die häufig flexible Arbeitsmodelle und geringere Strukturen aufweisen, könnten aus der neuen Regelung großen Nutzen ziehen.
Mehr Flexibilität und bessere steuerliche Förderung
Ein weiterer Schwerpunkt der Reform liegt in der Flexibilisierung bestehender Ansprüche und der steuerlichen Förderung von Geringverdienenden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollen künftig ihre Anwartschaften auf eine betriebliche Altersversorgung einfacher mitnehmen können, wenn sie den Arbeitgeber wechseln. Gleichzeitig wird ermöglicht, erworbene Anwartschaften in bestehenden Versorgungseinrichtungen zu belassen, um eine Fragmentierung der Altersvorsorge zu vermeiden. Dies erhöht die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der Ansprüche über die gesamte Erwerbsbiografie hinweg.
Auch steuerlich bringt das Gesetz spürbare Verbesserungen. Die Einkommensgrenze, bis zu der Arbeitgeberzahlungen für Geringverdienende besonders gefördert werden, wird angehoben. Gleichzeitig steigt der maximal geförderte Arbeitgeberzuschuss. Diese Anpassungen sollen sicherstellen, dass gerade Beschäftigte in unteren Einkommensgruppen, etwa in Pflegeeinrichtungen, im Einzelhandel oder in der Logistik, stärker von der bAV profitieren können. Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur eine Möglichkeit, soziale Verantwortung zu übernehmen, sondern auch eine wertvolle Maßnahme zur Mitarbeiterbindung in Zeiten des Fachkräftemangels.
Digitalisierung und aufsichtsrechtliche Neuerungen als Treiber
Parallel zu den steuerlichen und arbeitsrechtlichen Änderungen wird die betriebliche Altersvorsorge digital modernisiert. Die Einführung digitaler Prozesse soll Arbeitgeber von bürokratischen Lasten befreien und die Kommunikation zwischen Arbeitgebern, Versorgungseinrichtungen und Behörden vereinfachen. So können etwa Meldungen und Informationspflichten künftig weitgehend automatisiert erfolgen, was den Verwaltungsaufwand erheblich verringert. Gerade kleine und mittlere Unternehmen können damit ihre Personal- und Buchhaltungsressourcen wirksam entlasten und zugleich die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sicherstellen.
Auch im Finanzaufsichtsrecht ergeben sich wichtige Neuerungen. Pensionskassen und andere Versorgungsträger erhalten größeren Handlungsspielraum bei der Anlage ihres Kapitals. Damit können potenziell höhere Renditen erzielt werden, was langfristig zu attraktiveren Betriebsrenten führt. Dieser Schritt ist Teil einer umfassenden Strategie, die Nachhaltigkeit, Sicherheit und Rendite stärker in Einklang bringen soll. Für Unternehmen bedeutet das im Ergebnis eine stabilere und kosteneffizientere Versorgungslösung, die den Anforderungen einer modernen Arbeitswelt gerecht wird.
Fazit: Stärkung des Mittelstands durch moderne Altersvorsorge
Das Zweite Betriebsrentenstärkungsgesetz stellt einen wichtigen Schritt dar, um die betriebliche Altersvorsorge in Deutschland zukunftsfest zu gestalten. Es vereinfacht den Zugang, erleichtert den Wechsel zwischen Arbeitgebern und schafft durch Digitalisierungsmaßnahmen erhebliche Effizienzgewinne. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen bietet die Reform neue Chancen, ihre Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und zugleich steuerliche Vorteile zu nutzen. In einer zunehmend digitalisierten Wirtschaft ist die Verbindung von sozialer Verantwortung und effizientem Verwaltungshandeln ein zentraler Erfolgsfaktor. Wir unterstützen kleine und mittelständische Betriebe dabei, diese Chancen systematisch zu nutzen. Mit unserer Spezialisierung auf Prozessoptimierung und Digitalisierung in der Buchhaltung helfen wir Unternehmen, ihre betrieblichen Abläufe zu automatisieren, Kosten zu senken und die Vorteile der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen effizient umzusetzen.
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