Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Steuerrecht

Berufsgeheimnis bei DAC-Richtlinie: Folgen für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Berufsgeheimnis bei DAC-Richtlinie: worum es jetzt geht

Die geplante Neufassung der DAC-Richtlinie rückt ein Thema in den Mittelpunkt, das für Unternehmen, Steuerberatende und Finanzinstitutionen gleichermaßen von hoher praktischer Bedeutung ist: das Berufsgeheimnis bei Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen. Das Berufsgeheimnis ist die gesetzlich geschützte Pflicht bestimmter Berufsgruppen, vertrauliche Informationen aus dem Mandatsverhältnis nicht offenzulegen. Gerade im Steuerrecht ist diese Vertraulichkeit zentral, weil Mandanten ihre wirtschaftlichen, finanziellen und rechtlichen Verhältnisse nur dann vollständig offenlegen, wenn sie auf einen wirksamen Schutz vertrauen können.

Hintergrund der aktuellen Diskussion ist die Anpassung der europäischen Vorgaben an die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs. Im Kern geht es um die Frage, wer bei grenzüberschreitenden Steuergestaltungen meldepflichtige Informationen an die Behörden weitergeben muss und in welchem Umfang sich bestimmte beratende Berufe auf ihre Verschwiegenheitspflicht berufen können. Eine grenzüberschreitende Steuergestaltung liegt vereinfacht gesagt vor, wenn eine steuerlich relevante Struktur oder Maßnahme mehrere Staaten betrifft und bestimmte gesetzliche Kennzeichen erfüllt, die auf ein mögliches Steuerrisiko hinweisen.

Für die Beratungspraxis in Deutschland ist besonders wichtig, dass das Berufsgeheimnis für die prozessführungsbefugte Beraterschaft grundsätzlich erhalten bleiben soll. Prozessführungsbefugnis bedeutet, dass ein Berufsträger seinen Mandanten in bestimmten gerichtlichen oder förmlichen Verfahren selbst vertreten darf. Nach dem aktuellen Vorschlag führt dies jedoch nicht zu einem einheitlichen Schutzniveau für alle rechtsberatenden Berufe. Vielmehr zeichnet sich eine abgestufte Lösung ab, bei der Rechtsanwälte umfassender geschützt werden als andere Berufe und bei der nicht prozessführungsbefugte Berufe deutlich schlechter gestellt wären.

Für Unternehmen ist das kein rein berufsrechtliches Spezialthema. Die Ausgestaltung des Berufsgeheimnisses beeinflusst unmittelbar, wie offen interne Informationen mit Beratern geteilt werden, wie sicher sensible Daten behandelt werden und wie Pflichten zur Offenlegung organisiert werden müssen. Gerade bei mittelständischen Unternehmen, international tätigen Familienunternehmen, Unternehmensgruppen oder wachstumsstarken Onlinehändlern mit grenzüberschreitenden Liefer- und Leistungsbeziehungen kann das erhebliche Folgen für Compliance, Dokumentation und Haftungsrisiken haben.

Berufsgeheimnis und EuGH-Rechtsprechung: die neue Linie

Die aktuelle Entwicklung knüpft an die europäische Rechtsprechung zur Vertraulichkeit anwaltlicher Kommunikation an. Aus dieser Rechtsprechung wurde der Grundsatz abgeleitet, dass die geschützte Beziehung zwischen Mandant und Berater nicht dadurch ausgehöhlt werden darf, dass der Berater faktisch zum Informationsübermittler an staatliche Stellen wird. Besonders relevant ist dabei die Aussage, dass nicht nur der Inhalt der Kommunikation, sondern auch die Existenz des Mandats schutzwürdig sein kann.

Für die steuerliche Praxis bei meldepflichtigen grenzüberschreitenden Gestaltungen bedeutet das Folgendes: Wenn ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Berater nicht von dieser Pflicht entbunden wird, soll er seine Mandantschaft über das Bestehen des Berufsgeheimnisses und die daraus folgenden Meldepflichten informieren. Die Meldepflicht verlagert sich dann grundsätzlich auf den Mandanten. Nach der europarechtlichen Linie soll ein Rechtsanwalt andere beteiligte Intermediäre nicht über das Mandat informieren müssen, weil bereits diese Information die Vertraulichkeit beeinträchtigen kann.

Ein Intermediär ist eine Person oder ein Unternehmen, das eine meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestaltung konzipiert, vermarktet, organisiert, zur Nutzung bereitstellt oder ihre Umsetzung begleitet. Der Begriff ist weit gefasst und kann daher neben beratenden Berufen unter Umständen auch andere beteiligte Akteure erfassen. In Deutschland ist dieser Bereich in der Abgabenordnung geregelt. Für die Unternehmenspraxis ist entscheidend, dass die Zuordnung von Rollen und Pflichten sauber dokumentiert wird, weil Fehler an dieser Stelle schnell zu Meldeversäumnissen führen können.

Der Vorschlag der EU-Kommission setzt diese Rechtsprechung nun in ein abgestuftes Modell um. Danach sollen Rechtsanwälte im Kern lediglich ihre eigene Mandantschaft informieren müssen. Prozessführungsbefugte Berufe wie Steuerberater in Deutschland würden sich zwar weiterhin auf das Berufsgeheimnis berufen können, müssten aber andere beteiligte Intermediäre über das Bestehen ihrer Verschwiegenheitspflicht informieren. Genau an diesem Punkt wird die Existenz des Mandats mittelbar offengelegt. Für andere rechtsberatende Berufe ohne Prozessführungsbefugnis soll ein Rückgriff auf das Berufsgeheimnis bei diesen Meldepflichten sogar ganz ausgeschlossen sein.

DAC-Richtlinie in der Praxis: Risiken für Steuerberatung und Unternehmen

Aus praktischer Sicht schafft diese Differenzierung kein vollständig stimmiges System. Der Zweck des Berufsgeheimnisses liegt nicht primär darin, an eine Prozessrolle anzuknüpfen, sondern darin, ein vertrauensvolles Beratungsverhältnis zu ermöglichen. Steuerpflichtige sollen vertrauliche Informationen offenlegen können, ohne befürchten zu müssen, dass diese Informationen oder bereits die Tatsache der Beratung gegen ihren Willen offengelegt werden. Dieser Schutzgedanke betrifft den anwaltlichen Bereich, er trägt aber auch die steuerberatende Berufsausübung.

Gerade im Mittelstand zeigt sich die Relevanz besonders deutlich. In inhabergeführten Unternehmen werden steuerliche Strukturentscheidungen oft frühzeitig im engen Austausch mit dem steuerlichen Berater vorbereitet. Wenn Mandanten den Eindruck gewinnen, dass bestimmte Informationen wegen unionsrechtlicher Meldepflichten möglicherweise weitergegeben werden, kann dies die Offenheit im Beratungsprozess beeinträchtigen. Das Risiko liegt dann nicht nur in einer rechtlichen Unsicherheit, sondern auch in einer schlechteren steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung, weil Informationen verspätet, unvollständig oder gar nicht zur Verfügung gestellt werden.

Auch für Finanzinstitutionen und spezialisierte Unternehmen mit internationaler Ausrichtung ist die Lage sensibel. Sobald mehrere Intermediäre beteiligt sind, etwa steuerliche Berater, Rechtsberater oder strukturierende Dienstleister, entstehen Schnittstellenrisiken. Wer informiert wen, auf welcher Rechtsgrundlage und in welchem Umfang, ohne gegen Verschwiegenheitspflichten zu verstoßen? Eine unklare Rollenverteilung kann sowohl das Berufsrecht als auch die steuerliche Compliance belasten. Das gilt erst recht, wenn grenzüberschreitende Sachverhalte unter hohem Zeitdruck umgesetzt werden.

Kritisch ist zudem, dass das vorgeschlagene Modell innerhalb der rechtsberatenden Berufe Wertungsunterschiede schafft, die sich nicht ohne Weiteres aus dem Schutzzweck des Berufsgeheimnisses erklären lassen. Wenn der Mandantenschutz das maßgebliche Kriterium sein soll, spricht viel dafür, diesen Schutz nicht allein von der Prozessführungsbefugnis abhängig zu machen. Denn auch im Verhältnis zum Steuerberater besteht ein erhebliches Schutzbedürfnis. Wird hier rechtlich abgestuft, obwohl der Vertrauenskern vergleichbar ist, entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen Meldepflicht und effektiver Beratung.

Berufsgeheimnis rechtssicher organisieren: was jetzt zu tun ist

Unternehmen sollten die Entwicklung zum Anlass nehmen, ihre internen Abläufe bei grenzüberschreitenden Steuersachverhalten zu überprüfen. Entscheidend ist zunächst ein klares Verständnis darüber, wann überhaupt eine potenziell meldepflichtige Gestaltung vorliegt und welche externen oder internen Beteiligten als Intermediär in Betracht kommen. Ebenso wichtig ist eine saubere Mandats- und Kommunikationsstruktur. Wer sensible Informationen erhält, wer sie dokumentiert und wer meldebezogene Entscheidungen trifft, sollte organisatorisch eindeutig festgelegt sein.

Für Steuerberatende und Mandanten wird es künftig noch stärker darauf ankommen, Informationswege zu standardisieren und Zuständigkeiten belastbar nachzuweisen. Wo die Verschwiegenheitspflicht eingreift, muss nachvollziehbar dokumentiert werden, welche Hinweise an die Mandantschaft erteilt wurden und ob eine Entbindung von der Verschwiegenheit vorliegt. Gleichzeitig muss vermieden werden, dass aus Vorsicht zu viele Informationen an Dritte fließen. Die Herausforderung besteht darin, einerseits die unionsrechtlichen Meldepflichten zu erfüllen und andererseits den Schutz des Mandatsverhältnisses nicht weiter als nötig einzuschränken.

Rechtspolitisch wäre eine Lösung überzeugender, bei der die Meldepflicht in solchen Konstellationen klar beim Steuerpflichtigen verortet wird. Das würde den Grundkonflikt zwischen Offenlegungspflicht und Berufsgeheimnis deutlich entschärfen. Solange der europäische Gesetzgeber diesen Weg nicht geht, bleibt die Praxis jedoch auf ein differenziertes und potenziell konfliktträchtiges System angewiesen.

Für Unternehmen bedeutet das im Fazit: Grenzüberschreitende Steuerstrukturen brauchen nicht nur materiellrechtliche Prüfung, sondern auch belastbare Prozesse für Vertraulichkeit, Dokumentation und Meldepflichten. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei genau diesen Schnittstellen mit einem klaren Fokus auf digitale Buchhaltungsprozesse, Prozessoptimierung und den damit verbundenen erheblichen Kostenersparnissen im laufenden Betrieb.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.