Hintergrund der Bankenabgabe und des Restrukturierungsfonds
Im Zuge der Finanzkrise 2008 und ihrer Nachwirkungen wurde 2010 in Deutschland der Restrukturierungsfonds geschaffen. Dieser Fonds war ein Sondervermögen des Bundes und diente der Stabilisierung des Finanzmarkts, insbesondere durch die Bereitstellung finanzieller Mittel, um im Krisenfall systemrelevante Kreditinstitute zu stützen. Zur Finanzierung dieses Fonds wurden in den Jahren 2011 bis 2014 Pflichtbeiträge von Banken und Kreditinstituten erhoben. Diese Zahlungen werden umgangssprachlich als Bankenabgabe bezeichnet. Juristisch fällt diese in die Kategorie der sogenannten Sonderabgaben, also Abgaben, die nicht wie Steuern dem allgemeinen Staatshaushalt zufließen, sondern zweckgebunden für die Finanzierung bestimmter Aufgaben einer spezifischen Gruppe erhoben werden.
Mit der Einführung des europäischen Abwicklungsmechanismus und dem Aufbau des einheitlichen europäischen Abwicklungsfonds („Single Resolution Fund“) ab dem Jahr 2014 änderte sich die rechtliche und wirtschaftliche Struktur. Der europäische Fonds löste den nationalen Restrukturierungsfonds ab, sodass seit 2016 alle entsprechenden Mittel auf europäischer Ebene gesammelt und eingesetzt werden. Die zuvor auf nationaler Ebene erhobenen Abgaben wurden für die Übergangszeit bis Ende 2023 als Brückenfinanzierung in Form von Darlehen bereitgestellt.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat am 16. September 2025 in drei Verfahren (Az. 7 K 3685/24.F, 7 K 3686/24.F sowie 7 K 3705/24.F) entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verpflichtet ist, die in den Jahren 2011 bis 2014 gezahlten Beiträge an die klagenden Kreditinstitute zurückzuerstatten. Das Gericht argumentierte, dass die rechtliche Grundlage der Sonderabgabe erloschen sei, sobald deren zweckgebundene Verwendung nicht mehr sichergestellt war. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts muss die gruppennützige Verwendung einer solchen Abgabe auch nach ihrer Erhebung dauerhaft sichergestellt sein. Im konkreten Fall war dies mit dem Auslaufen der Brückenfinanzierung für den europäischen Fonds ab dem Jahr 2024 nicht mehr gewährleistet.
Besonders beachtenswert ist, dass das Gericht in seiner Begründung ausdrücklich darauf einging, dass den Kreditinstituten ein Anspruch auf Wiederaufgreifen der Verfahren und Rückzahlung zusteht. Zudem verneinte die Kammer die von der BaFin vorgeschobene Verjährungseinrede und stellte klar, dass die Ansprüche nicht verjährt seien. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig; Berufung und Sprungrevision wurden aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung zugelassen.
Praktische Folgen für Kreditinstitute und andere Unternehmen
Die Entscheidung hat nicht nur unmittelbare finanzielle Auswirkungen für Banken, die zwischen 2011 und 2014 Zahlungen geleistet haben. Sie wirft auch ein Schlaglicht auf die grundsätzliche Frage der Rechtssicherheit bei Abgaben, die zweckgebunden erhoben werden. Sobald der ursprüngliche Zweck einer Abgabe entfällt und der Gesetzgeber keine Anpassung vornimmt, kann dies Rückforderungsansprüche nach sich ziehen. Für Kreditinstitute, die in den relevanten Jahren zur Zahlung herangezogen wurden, eröffnet sich damit die Möglichkeit, Rückerstattungen geltend zu machen und zu prüfen, wie sich dies auf ihre aktuelle Finanzplanung auswirkt.
Auch wenn die Entscheidung auf Kreditinstitute abzielt, lässt sich daraus für andere Unternehmen im Mittelstand eine wichtige Lehre ziehen: Zweckgebundene Abgaben oder Umlagen sind rechtlich anfällig, wenn ihr ursprünglicher Zweck entfällt. Dies betrifft zum Beispiel Energieumlagen, branchenspezifische Abgaben oder berufsständische Sonderbeiträge. Unternehmen sollten daher stets prüfen, ob die Rechtsgrundlage für von ihnen gezahlte Beiträge fortbesteht und ob eine Rückforderung realistisch erscheint. Steuerberatende und Finanzverantwortliche sollten in diesem Zusammenhang besonders aufmerksam auf Entwicklungen in der Rechtsprechung achten.
Fazit und Handlungsempfehlung
Die Urteile des Verwaltungsgerichts Frankfurt zur Rückzahlung der Bankenabgabe markieren einen wichtigen Schritt für die Rechtssicherheit im Abgabenrecht und sind ein Signal für betroffene Kreditinstitute, ihre Ansprüche aktiv zu prüfen. Für den gesamten unternehmerischen Sektor, einschließlich kleiner und mittelständischer Unternehmen, ergibt sich daraus die Erkenntnis, dass eine fortlaufende juristische und steuerliche Überprüfung der Grundlage von Abgaben sinnvoll ist. Damit können nicht nur finanzielle Entlastungen erzielt werden, sondern auch langfristige Risiken in der Liquiditätsplanung vermieden werden.
Gerade im Mittelstand ist es wichtig, solche Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und in die strategische Finanzplanung einzubeziehen. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei der rechtlichen und steuerlichen Einordnung solcher Themen. Unser Schwerpunkt liegt auf der Prozessoptimierung in der Buchhaltung und der Digitalisierung, wodurch unsere Mandanten erhebliche Kosten- und Effizienzvorteile realisieren können. Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Betriebe aller Art dabei, finanzielle und rechtliche Herausforderungen nicht nur zu meistern, sondern aktiv in Wettbewerbsvorteile umzuwandeln.
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