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Digitalisierung

Aufstiegs-BAföG 2027: Mehr Förderung für Fortbildungen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Aufstiegs-BAföG 2027: Was die Reform für Unternehmen bedeutet

Die Bundesregierung hat am 15.07.2026 eine Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beschlossen. Das Gesetz regelt die finanzielle Förderung beruflicher Aufstiegsfortbildungen und ist in der Praxis vor allem unter der Bezeichnung Aufstiegs-BAföG bekannt. Gemeint ist die Unterstützung für Personen, die sich nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung fachlich weiterqualifizieren und auf einen höherwertigen beruflichen Abschluss vorbereiten. Dazu gehören insbesondere Fortbildungen zum Handwerksmeister, Industriemeister, Techniker, Betriebswirt oder zur staatlich geprüften Erzieherin.

Für Unternehmen ist diese Entwicklung aus mehreren Gründen relevant. In Zeiten eines anhaltenden Fachkräftemangels gewinnt die Qualifizierung vorhandener Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stark an Bedeutung. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen, Handwerksbetriebe, soziale Einrichtungen und technisch spezialisierte Betriebe stehen vor der Herausforderung, Wissen im Unternehmen aufzubauen und Beschäftigte langfristig zu binden. Wenn der Staat Fortbildungskosten stärker fördert, sinkt die finanzielle Hürde für Beschäftigte deutlich. Gleichzeitig entstehen für Arbeitgeber neue Spielräume, Weiterbildung aktiv zu unterstützen.

Die Reform soll zum 1.08.2027 in Kraft treten. Bis dahin handelt es sich um einen gesetzgeberisch beschlossenen Reformschritt auf Kabinettsebene, der vor seinem Inkrafttreten noch das weitere Gesetzgebungsverfahren durchlaufen muss. Für die Personalplanung, Qualifizierungsstrategie und Budgetierung in Unternehmen lohnt sich dennoch schon jetzt ein genauer Blick auf die geplanten Änderungen.

Förderung beruflicher Weiterbildung: Diese Verbesserungen sind geplant

Im Mittelpunkt der Reform steht eine Ausweitung der finanziellen Förderung. Künftig soll der maximale Gesamtbetrag der geförderten Lehrgangs- und Prüfungsgebühren von bislang 15.000 Euro auf 18.000 Euro steigen. Das ist vor allem für längere oder kostenintensive Fortbildungen relevant, wie sie im Handwerk, in der Industrie, im Gesundheitswesen oder in kaufmännischen Spezialisierungen häufig vorkommen.

Zusätzlich wird die Förderung für die Erstellung eines Meisterstücks oder einer vergleichbaren Prüfungsarbeit angehoben. Der bisherige Höchstbetrag von 2.000 Euro soll auf 4.000 Euro steigen. Gerade in handwerklichen Berufen kann dieser Punkt erhebliche praktische Bedeutung entfalten, weil Material, Vorbereitung und Umsetzung solcher Prüfungsleistungen spürbare Zusatzkosten verursachen.

Besonders attraktiv ist die geplante Verbesserung beim Darlehenserlass nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung. Ein Darlehen ist ein zurückzuzahlender Förderbetrag, der zu vergünstigten Bedingungen gewährt wird. Bisher werden 50 Prozent des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen. Künftig sollen es 60 Prozent sein. Für die geförderten Teilnehmerinnen und Teilnehmer sinkt damit das wirtschaftliche Risiko einer Fortbildungsentscheidung weiter.

Hinzu kommt eine für Arbeitgeber besonders interessante Änderung: Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Kosten der Fortbildungsmaßnahme sollen nicht mehr auf die Förderung angerechnet werden. Eine Anrechnung bedeutet, dass eine staatliche Leistung wegen anderer Zahlungen gekürzt wird. Wenn diese Anrechnung entfällt, können Arbeitgeber ihre Beschäftigten finanziell unterstützen, ohne dass dies den Fördervorteil mindert. Das verbessert die Kombinierbarkeit von staatlicher Förderung und betrieblichem Engagement erheblich.

Auch für Alleinerziehende ist eine Anpassung vorgesehen. Der Kinderbetreuungszuschlag bei Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen soll von 150 Euro auf 160 Euro pro Monat je Kind steigen. Das ist zwar im Einzelbetrag eine moderate Erhöhung, kann aber im Zusammenspiel mit weiteren Förderbestandteilen die Teilnahme an einer Fortbildung erleichtern.

Arbeitgeberzuschüsse und Fachkräftesicherung: Praktische Auswirkungen im Mittelstand

Die Reform hat über den individuellen Förderanspruch hinaus eine klare arbeitsmarktpolitische Funktion. Sie soll die höherqualifizierende Berufsbildung stärken und damit die Fachkräftegewinnung verbessern. Für den Mittelstand ist das ein zentraler Hebel. Viele Unternehmen können offene Stellen nicht kurzfristig extern besetzen und sind deshalb auf interne Entwicklungspfade angewiesen. Wenn aus Fachkräften Meister, technische Spezialisten, Führungskräfte oder pädagogische Leitungen werden, erhöht das nicht nur die Qualifikation, sondern häufig auch die Bindung an das Unternehmen.

Von besonderem Nutzen ist die geplante Nichtanrechnung von Arbeitgeberzuschüssen. Bislang konnte die Unterstützung durch den Betrieb dazu führen, dass sich der staatliche Fördervorteil verringerte. Künftig soll dieser Nachteil entfallen. Unternehmen können dann Fortbildungen gezielt fördern, etwa durch Kostenübernahmen oder Zuschüsse zu Lehrgangsgebühren, ohne die öffentliche Unterstützung der Beschäftigten zu schmälern. Das erleichtert die Gestaltung fairer und motivierender Weiterbildungsmodelle.

Für Branchen mit hohem Qualifizierungsdruck ist das besonders relevant. Handwerksunternehmen profitieren, wenn angehende Meisterinnen und Meister leichter finanziert werden können. Pflegeeinrichtungen und soziale Träger gewinnen mehr Spielraum bei der Entwicklung von Fach- und Leitungskräften. Industrieunternehmen und technisch geprägte Mittelständler können Fortbildungen von Technikern oder Betriebswirten gezielter begleiten. Auch kleinere Unternehmen, die bislang wegen knapper Budgets nur begrenzt in Weiterbildung investieren konnten, erhalten bessere Möglichkeiten, Qualifizierung gemeinsam mit staatlicher Förderung zu organisieren.

Rechtlich bedeutsam ist außerdem der Hinweis, dass das Förderangebot altersunabhängig ausgestaltet ist. Anspruchsberechtigt sind Personen, die sich mit einem Lehrgang oder an einer Fachschule auf eine anspruchsvolle berufliche Fortbildungsprüfung vorbereiten. Damit bleibt das Instrument auch für berufserfahrene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter interessant, die sich nicht in einer frühen Ausbildungsphase befinden, sondern bereits mehrere Jahre Berufspraxis mitbringen.

Weiterbildungsplanung und Prozesse: So sollten Unternehmen sich vorbereiten

Auch wenn das Inkrafttreten erst für den 1.08.2027 vorgesehen ist, sollten Unternehmen die Reform bereits jetzt in ihre Personal- und Finanzplanung einbeziehen. Wer Fortbildungsbedarfe frühzeitig identifiziert, kann Qualifizierungsmaßnahmen passgenauer terminieren und Fördermöglichkeiten besser ausschöpfen. In der Praxis empfiehlt es sich, bestehende Weiterbildungsstrategien daraufhin zu prüfen, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den kommenden Jahren für Aufstiegsfortbildungen in Betracht kommen und wie betriebliche Zuschüsse sinnvoll mit der staatlichen Förderung verzahnt werden können.

Ebenso wichtig ist eine saubere interne Prozessgestaltung. Fortbildungsvereinbarungen, Kostenübernahmen, Freistellungsregelungen und die Abstimmung mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung sollten klar dokumentiert sein. Das gilt besonders dann, wenn Zuschüsse des Arbeitgebers gewährt werden. Zwar soll deren Anrechnung auf den Maßnahmenbeitrag entfallen, dennoch bleibt eine geordnete Nachweisführung für Unternehmen und Beschäftigte unverzichtbar. Wer hier mit digitalen Freigabeprozessen, zentraler Dokumentenablage und transparenten Kostenstellen arbeitet, reduziert Abstimmungsaufwand und vermeidet Fehler.

Unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten ist die Reform ein positives Signal. Sie stärkt die Investition in berufliche Weiterbildung, ohne die Last allein auf Unternehmen oder Beschäftigte zu verlagern. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen kann das ein entscheidender Vorteil sein, wenn sie ihre Fachkräfte nicht nur halten, sondern gezielt weiterentwickeln wollen. Das gilt umso mehr, wenn Weiterbildung nicht als Einzelmaßnahme verstanden wird, sondern als Bestandteil einer langfristigen, digital unterstützten Personal- und Unternehmensstrategie.

Im Ergebnis schafft die Reform des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes bessere Rahmenbedingungen für beruflichen Aufstieg, betriebliche Qualifizierung und eine planbarere Fachkräftesicherung. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, solche Förder- und Weiterbildungsprozesse in eine effizientere Buchhaltung und digitale Abläufe zu integrieren, damit Prozessoptimierung und spürbare Kostenersparnisse im Tagesgeschäft tatsächlich ankommen.

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