Unsere KanzleiYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Mandantensegmente
FachwissenYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KI BuchhaltungYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
SchnittstellenpartnerYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
KontaktYou can add some sub-text right here to give your navigation item some context.
Recht

Arbeitslosengeld Rückforderung bei grober Fahrlässigkeit

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

Sie wollen Mandant werden?
Kontaktieren Sie uns!

E-Mail Schreiben
Anfrage senden

Arbeitslosengeld Rückforderung: Wann eine Erstattung rechtmäßig ist

Die Rückforderung von Arbeitslosengeld ist für Betroffene wirtschaftlich oft erheblich. Gerade bei Personen, die nach einer Phase der Selbstständigkeit erneut arbeitslos werden, stellt sich häufig die Frage, ob eine fehlerhafte Bewilligung durch die Agentur für Arbeit später noch zulasten des Leistungsempfängers korrigiert werden darf. Das Sozialgericht Landshut hat mit Urteil vom 15.12.2025 zum Aktenzeichen S 16 AL 83/24 klargestellt, dass eine Rücknahme eines begünstigenden Bescheids mit Erstattungsforderung nicht schon deshalb möglich ist, weil die Behörde ihren eigenen Fehler später entdeckt. Entscheidend ist vielmehr, ob dem Leistungsempfänger grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

Grobe Fahrlässigkeit bedeutet im juristischen Sinn, dass die erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt wurde. Gemeint ist also nicht jede Unachtsamkeit, sondern ein Verhalten, bei dem ganz naheliegende Überlegungen unterlassen werden und der Fehler praktisch auf der Hand liegt. Im Streitfall hatte der Kläger zunächst Arbeitslosengeld bezogen, sich anschließend selbstständig gemacht und für sechs Monate einen Gründungszuschuss erhalten. Ein Gründungszuschuss ist eine Förderleistung für den Übergang aus der Arbeitslosigkeit in eine hauptberufliche Selbstständigkeit. Später meldete sich der Kläger erneut arbeitslos. Die Behörde bewilligte ihm daraufhin Arbeitslosengeld für elf Monate, obwohl die Monate des Gründungszuschusses auf die Bezugsdauer anzurechnen gewesen wären. Tatsächlich hätte der Anspruch deshalb nur noch fünf Monate bestanden.

Nachdem die Agentur für Arbeit den Fehler bemerkte, nahm sie den Bewilligungsbescheid teilweise zurück und verlangte rund 6.000 Euro zurück. Die rechtliche Grundlage für eine solche Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts sah sie in § 45 SGB X. Ein Verwaltungsakt ist eine verbindliche behördliche Entscheidung im Einzelfall. Das Gericht hob den Rücknahme und Erstattungsbescheid jedoch auf, weil die Voraussetzungen für eine Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit nicht vorlagen.

Grobe Fahrlässigkeit im Sozialrecht: Warum der Maßstab hoch ist

Die Entscheidung ist praxisrelevant, weil sie den Vertrauensschutz des Leistungsempfängers deutlich stärkt. Vertrauensschutz bedeutet, dass Bürger grundsätzlich auf die Richtigkeit eines behördlichen Bescheids vertrauen dürfen, wenn sie selbst korrekte Angaben gemacht haben und der Fehler für sie nicht offensichtlich war. Nach Auffassung des Sozialgerichts Landshut reicht es nicht aus, dass die Behörde irgendwann zuvor in einem anderen Bescheid oder in allgemeinen Merkblättern abstrakt auf Rechtsfolgen hingewiesen hat. Solche allgemeinen Hinweise ersetzen keine konkrete und für den Einzelfall klar erkennbare Fehlerkontrolle durch die Fachbehörde.

Das Gericht stellte darauf ab, dass der Kläger juristischer Laie war. Für juristische Laien gilt bei der Beurteilung grober Fahrlässigkeit ein strenger, aber zugleich lebensnaher Maßstab. Maßgeblich ist, ob der Betroffene auch ohne besondere Rechtskenntnisse hätte erkennen müssen, dass ihm die Leistung in der bewilligten Höhe nicht zustehen konnte. In der sozialgerichtlichen Rechtsprechung wird dies als Parallelwertung in der Laiensphäre bezeichnet. Gemeint ist damit, dass keine fachjuristische Prüfung verlangt wird, sondern nur die Einsicht in einen offenkundigen Fehler.

Genau daran fehlte es hier. Die Rechtswidrigkeit des späteren Bewilligungsbescheids war nach Auffassung des Gerichts nicht augenfällig. Der Kläger durfte vielmehr davon ausgehen, dass die Behörde die ihr bekannten Tatsachen richtig verarbeitet hatte. Er hatte zutreffende Angaben gemacht, und die Anrechnung des Gründungszuschusses war ein Umstand, der der Agentur für Arbeit bekannt war. Unter diesen Voraussetzungen kann das Risiko einer fehlerhaften Rechtsanwendung nicht ohne Weiteres auf den Bürger verlagert werden.

Gründungszuschuss und erneuter Leistungsbezug: Praktische Folgen für Selbstständige

Besonders relevant ist die Entscheidung für Gründerinnen und Gründer sowie für Solo Selbstständige, die aus einer Arbeitslosigkeit heraus den Schritt in die Selbstständigkeit gewagt haben und später erneut Leistungen beantragen. In solchen Fällen treffen sozialrechtliche Förderinstrumente und Anspruchszeiten aufeinander, was die Berechnung der Bezugsdauer komplex machen kann. Auch kleine Unternehmen oder spezialisierte Dienstleister, deren Inhaber zunächst allein starten und später Personal aufbauen, sind hiervon betroffen, wenn die Selbstständigkeit nicht dauerhaft tragfähig bleibt.

Die Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass fehlerhaft bewilligtes Arbeitslosengeld niemals zurückgefordert werden kann. Wenn der Fehler so deutlich ist, dass er jedem verständigen Empfänger sofort auffallen musste, bleibt eine Rückforderung möglich. Das kann etwa dann näherliegen, wenn ein Bescheid in sich widersprüchlich ist oder eine Leistung gewährt wird, obwohl der Betroffene selbst weiß, dass eine zentrale Anspruchsvoraussetzung eindeutig fehlt. Der Maßstab bleibt aber hoch, und genau das ist für die Praxis wichtig. Allgemeine Belehrungen in Merkblättern genügen nach der Entscheidung nicht, um aus einem späteren Behördenfehler automatisch grobe Fahrlässigkeit des Empfängers abzuleiten.

Für betroffene Selbstständige ist außerdem bedeutsam, dass eine freiwillige Weiterversicherung in der Arbeitslosenversicherung nicht automatisch dazu führt, dass frühere Anrechnungsregelungen bedeutungslos werden. Gerade beim Wechsel zwischen Arbeitslosigkeit, Gründungszuschuss, freiwilliger Versicherung und erneutem Leistungsbezug können komplizierte Rechtsfragen entstehen. Wer einen Bewilligungsbescheid erhält, sollte ihn zwar sorgfältig lesen, muss aber nicht ohne besonderen Anlass die gesamte sozialrechtliche Systematik nachrechnen.

Bescheide prüfen und Rückforderungen abwehren: Was Betroffene jetzt tun sollten

Für die Beratungspraxis zeigt die Entscheidung vor allem eines: Bei Rückforderungen sollte immer geprüft werden, ob die Behörde die Voraussetzungen für eine Rücknahme mit Wirkung für die Vergangenheit tatsächlich nachweisen kann. Das gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für ehemalige Gründer, Freiberufler und andere Selbstständige. Zentral ist die Frage, ob der Betroffene den Fehler erkennen musste oder ob er auf die fachkundige Bearbeitung durch die Behörde vertrauen durfte. Je vollständiger und zutreffender die eigenen Angaben waren, desto stärker ist in der Regel die Position des Leistungsempfängers.

Wer einen Rückforderungsbescheid erhält, sollte den zugrunde liegenden Bewilligungsbescheid, frühere Schreiben der Behörde und die eigene Antragstellung sorgfältig zusammenstellen. Entscheidend ist häufig, ob die angeblich verletzte Sorgfaltspflicht tatsächlich so offensichtlich war, dass von grober Fahrlässigkeit gesprochen werden kann. Das Urteil des Sozialgerichts Landshut macht deutlich, dass pauschale Verweise auf alte Merkblätter oder allgemeine Hinweise dafür nicht ausreichen müssen. Gerade wenn die Behörde über alle relevanten Tatsachen verfügte und die fehlerhafte Berechnung erst Monate später selbst bemerkte, spricht vieles gegen eine rückwirkende Belastung des Empfängers.

Für Unternehmen hat die Entscheidung mittelbar ebenfalls Bedeutung. Geschäftsführer kleiner und mittelständischer Unternehmen, die Personalverantwortung tragen oder Mitarbeitende bei Übergängen in Selbstständigkeit begleiten, sollten wissen, dass sozialrechtliche Bescheide nicht grenzenlos zulasten des Empfängers korrigiert werden dürfen. Das stärkt die Rechtssicherheit in wirtschaftlich sensiblen Übergangsphasen.

Im Ergebnis bestätigt das Urteil, dass staatliche Stellen ihre eigenen Bearbeitungsfehler nicht ohne Weiteres auf Bürger abwälzen dürfen. Wer zutreffende Angaben gemacht hat und einen nicht offensichtlichen Fehler im Bescheid nicht erkennt, handelt nicht automatisch grob fahrlässig. Wir begleiten kleine und mittelständische Unternehmen bei rechtlich sauberen und digitalen Prozessen in Buchhaltung und Verwaltung, damit Abläufe effizienter werden und vermeidbare Kosten sinken. Gerade im Mittelstand unterstützen wir mit viel Erfahrung in der Prozessoptimierung und Digitalisierung dabei, administrative Risiken frühzeitig zu erkennen und wirtschaftlich sinnvoll zu steuern.

Mehr über diese
Gerichtsentscheidung lesen
zur externen Veröffentlichung

Mandant werden?
Senden Sie uns Ihr Anliegen

Unsere bestens geschulten Mitarbeiter sind bei jedem Schritt für Sie da. Wir helfen gerne. Bitte melden Sie sich, wenn künstliche Intelligenz, Cloud-Lösungen, Machine Learning und eine hochaktuelle Software auch Ihr "Business-Leben" einfacher machen sollen.

Wir haben Ihre Anfrage erhalten.
Oops! Something went wrong while submitting the form.