Anwaltsnotariat modernisiert: Was der Bundestagsbeschluss verändert
Der Bundestag hat am 21.05.2026 den Gesetzentwurf zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats in geänderter Fassung beschlossen. Damit wird das Berufsrecht des Anwaltsnotariats an mehreren zentralen Stellen flexibler ausgestaltet. Das Anwaltsnotariat bezeichnet die besondere Form des Notaramts, bei der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte neben ihrem Anwaltsberuf zugleich das Amt einer Notarin oder eines Notars ausüben. Für rechtsberatende Kanzleien ist das ein bedeutsamer Schritt, weil der Zugang zum Beruf, die Anforderungen auf dem Weg dorthin und die Vereinbarkeit mit familiären Verpflichtungen spürbar neu justiert werden.
Der beschlossene Gesetzestext trägt inzwischen einen deutlich erweiterten Titel, weil im parlamentarischen Verfahren zusätzliche Regelungen aufgenommen wurden, die über das eigentliche Berufsrecht des Anwaltsnotariats hinausgehen. Im Kern der Reform bleibt jedoch das Ziel klar erkennbar. Der Zugang zum Anwaltsnotarberuf soll moderner, planbarer und familienfreundlicher werden. Gerade für jüngere Berufsträgerinnen und Berufsträger in Anwaltskanzleien kann das erhebliche praktische Auswirkungen haben, weil der Qualifikationsweg früher begonnen und insgesamt flexibler gestaltet werden kann.
Für Kanzleien bedeutet das nicht nur eine Veränderung im Personalentwicklungsprozess, sondern auch einen Wettbewerbsvorteil bei der Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeitender. Wer heute anwaltliche Berufsbilder attraktiv ausgestalten will, muss Karrierewege, Fortbildung und Familienphasen besser verzahnen. Die Reform setzt genau an diesen Punkten an und dürfte deshalb vor allem in mittelständischen Kanzleistrukturen und spezialisierten Einheiten mit notariellem Bezug auf Resonanz stoßen.
Zugang zur notariellen Fachprüfung: Frühere Planung und mehr Flexibilität
Ein wesentlicher Bestandteil der Reform ist die Erleichterung des Zugangs zur notariellen Fachprüfung. Die notarielle Fachprüfung ist die fachliche Eignungsprüfung für den Zugang zum Amt im Anwaltsnotariat. Bislang war der Weg dorthin stärker durch zeitliche Hürden geprägt. Künftig entfällt die bisherige dreijährige Zulassungsfrist für interessierte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Das bedeutet in der Praxis, dass die notarielle Fachprüfung nun direkt im Anschluss an das zweite Staatsexamen abgelegt werden kann.
Diese Änderung ist mehr als nur eine formale Beschleunigung. Sie verlagert die strategische Karriereentscheidung in eine deutlich frühere Phase. Berufseinsteigerinnen und Berufseinsteiger können ihre notarielle Qualifikation schon zu Beginn ihrer anwaltlichen Laufbahn mitdenken und müssen nicht erst mehrere Jahre abwarten, bevor sie die Prüfung überhaupt angehen dürfen. Für Kanzleien eröffnet das die Möglichkeit, Talente früher an notarielle Tätigkeitsfelder heranzuführen und Entwicklungspfade gezielter zu strukturieren.
Hinzu kommt, dass die notarielle Fachprüfung künftig ein zweites Mal wiederholt werden kann. Das reduziert den Druck in einem besonders anspruchsvollen Prüfungssegment erheblich. Für die Praxis ist dieser Punkt nicht zu unterschätzen. Wo Qualifikation von einzelnen, hoch belastenden Prüfungssituationen abhängt, kann eine zusätzliche Wiederholungsmöglichkeit den Zugang zu spezialisierten Berufen breiter öffnen, ohne den Qualitätsanspruch aufzugeben. Kanzleien gewinnen dadurch mehr Planungssicherheit, weil Kandidatinnen und Kandidaten nach einem Fehlversuch nicht sofort dauerhaft aus dem Qualifikationspfad ausscheiden.
Auch die örtliche Wartezeit wird verkürzt. Die örtliche Wartezeit ist die Mindestzeit, in der eine Bewerberin oder ein Bewerber in dem vorgesehenen Amtsbereich beruflich tätig gewesen sein muss. Sie sinkt von drei auf zwei Jahre. Damit wird der Einstieg in das Anwaltsnotariat beschleunigt. Gerade in Regionen mit hohem Nachfolgebedarf kann dies helfen, den Berufszugang besser an die tatsächlichen Anforderungen des Marktes anzupassen.
Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Pflege im Anwaltsnotariat
Besonders praxisrelevant ist die Neuregelung zu Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit. Diese Zeiten werden künftig innerhalb der gesetzlichen Grenzen nicht mehr als Unterbrechung der örtlichen Wartezeit gewertet. Das ist ein wichtiger systematischer Schritt. Wer familiäre Verantwortung übernimmt, soll dadurch beim Zugang zum Anwaltsnotariat nicht schlechter gestellt werden. Für betroffene Berufsträgerinnen und Berufsträger verbessert sich damit die Planbarkeit des Karrierewegs deutlich.
Die Reform reagiert damit auf ein Problem, das viele Kanzleien seit Jahren beschäftigt. Hochqualifizierte Juristinnen und Juristen erwarten heute tragfähige Modelle, in denen beruflicher Aufstieg und private Verantwortung vereinbar sind. Wenn familienbedingte Auszeiten nicht mehr als schädliche Unterbrechung wirken, sinkt das Risiko struktureller Nachteile. Gerade für Frauen kann dies den Zugang zum Notarberuf attraktiver machen, weil typische Erwerbsbiografien mit Familienphasen realistischer berücksichtigt werden.
Auch die Fortbildungspflicht wird praxisnäher ausgestaltet. Künftig reicht es aus, wenn die erforderlichen Fortbildungsstunden vor Ablauf der Bewerbungsfrist absolviert wurden. Sie müssen nicht mehr zwingend in dem Kalenderjahr erbracht worden sein, in dem sie angefallen sind. Die Fortbildungspflicht dient der Sicherung und Aktualisierung der fachlichen Qualifikation. Ihre flexiblere Handhabung dürfte den tatsächlichen Kanzleialltag besser abbilden, in dem Fortbildungsplanung häufig von Mandatsbelastung, Personalressourcen und familiären Rahmenbedingungen abhängt.
Für Kanzleien ergibt sich daraus die Chance, Weiterbildung und Qualifikationsaufbau weniger schematisch und stärker entlang konkreter Personalentwicklungsziele zu organisieren. Das kann gerade in kleineren und mittelständischen Einheiten ein echter Vorteil sein, weil dort Ausfallzeiten und starre Fristen besonders stark auf die operative Arbeit durchschlagen.
Praxisfolgen für Kanzleien und strategische Einordnung
Die beschlossene Modernisierung ist in erster Linie berufsrechtlich relevant, sie wirkt jedoch unmittelbar auf Organisation, Recruiting und Nachfolgeplanung in rechtsberatenden Berufen. Kanzleien mit notariellem Bezug sollten ihre internen Entwicklungsmodelle deshalb zeitnah überprüfen. Wer den Weg in das Anwaltsnotariat fördern will, kann künftig deutlich früher ansetzen und Nachwuchsjuristinnen sowie Nachwuchsjuristen schon beim Berufseinstieg auf diese Perspektive vorbereiten.
Zugleich verlangt die Reform eine saubere organisatorische Umsetzung. Fristen, Fortbildungsstände und Zeiten familiärer Freistellung müssen verlässlich dokumentiert werden, damit Bewerbungsverfahren rechtssicher vorbereitet werden können. Gerade hier zeigt sich, wie eng Berufsrecht und Kanzleiorganisation miteinander verbunden sind. Ohne strukturierte digitale Prozesse entstehen schnell Reibungsverluste, unnötige Abstimmungsaufwände und vermeidbare Fehler in der Personalentwicklung.
Auch wenn sich die Reform unmittelbar an das Anwaltsnotariat richtet, zeigt sie einen allgemeinen rechtspolitischen Trend: Berufswege in regulierten Berufen sollen flexibler, digital anschlussfähiger und lebensphasenorientierter gestaltet werden. Das ist nicht nur für Rechtsanwaltskanzleien relevant, sondern auch für Unternehmen und Finanzinstitutionen, die mit notariellen Leistungen, gesellschaftsrechtlichen Vorgängen und strukturierten Rechtsprozessen arbeiten. Ein moderneres Berufsrecht kann mittelbar dazu beitragen, Kapazitäten besser verfügbar zu machen und Nachfolgen im notariellen Bereich zu erleichtern.
Im Ergebnis stärkt die Reform die Attraktivität des Anwaltsnotariats, ohne den Qualifikationsanspruch aufzugeben. Für Kanzleien ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Personalplanung, Fortbildungsstrategien und interne Abläufe an die neuen Rahmenbedingungen anzupassen. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen sowie professionelle Dienstleister dabei, ihre Prozesse in Buchhaltung, Verwaltung und Digitalisierung effizient aufzustellen und dadurch spürbare Kostenersparnisse zu realisieren. Gerade im Mittelstand zeigt sich immer wieder, dass gut strukturierte digitale Prozesse nicht nur die Compliance verbessern, sondern auch Wachstum und personelle Entwicklung nachhaltig erleichtern.
Gerichtsentscheidung lesen