Anwaltsnotariat modernisieren: Was der Gesetzentwurf bezweckt
Das Anwaltsnotariat steht seit Jahren vor einem strukturellen Problem: In bestimmten Regionen und Märkten sinkt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber, während der Bedarf an notariellen Leistungen für Bürgerinnen und Bürger sowie für Unternehmen unverändert hoch bleibt. Der aktuell von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf setzt genau an dieser Stelle an und verfolgt das Ziel, den Zugang zum Anwaltsnotariat attraktiver, planbarer und familienfreundlicher zu gestalten. Gleichzeitig soll die flächendeckende Versorgung mit notariellen Leistungen langfristig gesichert werden, insbesondere in ländlichen und strukturschwachen Regionen, in denen die Besetzung notarieller Stellen oft schwieriger ist.
Unter Anwaltsnotariat ist dabei das Modell zu verstehen, in dem das Amt einer Notarin oder eines Notars in einigen Bundesländern von Mitgliedern der Rechtsanwaltschaft ausgeübt wird. Diese Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare haben dieselben Rechte und Pflichten wie hauptberufliche Notarinnen und Notare. Für Unternehmen, Banken und andere Finanzinstitutionen ist das praktisch relevant, weil notarielle Beurkundungen und Beglaubigungen häufig Voraussetzung für die rechtssichere Umsetzung wirtschaftlicher Vorhaben sind, etwa bei Gesellschaftsgründungen, Kapitalmaßnahmen, Umwandlungen, Immobilientransaktionen oder der Bestellung von Sicherheiten.
Bemerkenswert ist, dass der Gesetzentwurf mehrere Stellschrauben gleichzeitig adressiert. Erstens sollen Hürden und Wartezeiten beim Berufseinstieg reduziert werden. Zweitens soll die Vereinbarkeit mit familiären Aufgaben verbessert werden, indem bestimmte Ausfallzeiten nicht mehr zu einem faktischen Neustart von Fristen führen. Drittens wird der demografische Wandel aufgegriffen, indem unter eng gefassten Voraussetzungen eine Fortführung des Amtes über die bisherige Altersgrenze von 70 Jahren hinaus ermöglicht werden soll. Die Zielrichtung ist erkennbar: mehr Bewerbungen, weniger Abbrüche und eine bessere Überleitung zwischen Generationen, ohne die Planbarkeit für Nachwuchskräfte zu gefährden.
Zugang zum Anwaltsnotariat: schnellere Wege und weniger Hürden
Der Gesetzentwurf setzt beim Berufszugang an zwei zentralen Punkten an: dem Zeitpunkt der notariellen Fachprüfung und der erforderlichen Berufserfahrung. Die notarielle Fachprüfung ist eine spezielle Qualifikationsprüfung, die die fachliche Eignung für das Notaramt im Anwaltsnotariat nachweisen soll. Nach den geplanten Änderungen soll es künftig möglich sein, diese Fachprüfung direkt im Anschluss an das zweite juristische Staatsexamen abzulegen. Damit entfällt die bislang erforderliche Zulassungsfrist von drei Jahren. Für die Praxis bedeutet das eine zeitliche Verdichtung: Interessierte können ihre Qualifikation früher abschließen und stehen dem Markt entsprechend früher als potenzielle Bewerberinnen und Bewerber zur Verfügung.
Zusätzlich ist eine weitere Wiederholungsmöglichkeit der notariellen Fachprüfung vorgesehen. Für Kandidatinnen und Kandidaten reduziert das den Druck, dass ein einmaliges Scheitern die berufliche Planung langfristig zurückwirft. In einem Umfeld, in dem die Einstiegshürden als hoch wahrgenommen werden, kann eine solche Entlastung dazu beitragen, dass mehr Volljuristinnen und Volljuristen den Weg überhaupt ernsthaft in Betracht ziehen und nicht frühzeitig alternative Laufbahnen wählen.
Auch die Anforderungen an die anwaltliche Berufserfahrung im künftigen Amtsbereich sollen angepasst werden. Die bisher erforderliche Dauer von drei Jahren soll auf zwei Jahre verkürzt werden. Gemeint ist damit die praktische Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in dem Gebiet, in dem später auch das Notaramt ausgeübt werden soll. Für die Versorgung vor Ort ist diese regionale Komponente bedeutsam, weil sie die Nähe zum Amtsbereich und die Einbindung in die lokale Rechts- und Wirtschaftspraxis sicherstellen soll. Eine Verkürzung kann dazu führen, dass vakante oder künftig freiwerdende Stellen schneller mit qualifizierten Personen besetzt werden können, ohne den Bezug zum Amtsgebiet aufzugeben.
Unter dem Aspekt der Planbarkeit ist außerdem wichtig, dass die vorgesehenen Änderungen nicht nur den Zugang beschleunigen, sondern zugleich den Kreis potenzieller Bewerberinnen und Bewerber stabilisieren sollen. Gerade für Unternehmen, die auf zeitnahe notarielle Termine angewiesen sind, kann sich das mittelbar in kürzeren Wartezeiten und besserer regionaler Verfügbarkeit niederschlagen, wenngleich die tatsächliche Wirkung erst nach Umsetzung und einer gewissen Übergangszeit sichtbar werden wird.
Familienfreundlichkeit im Anwaltsnotariat: Mutterschutz, Elternzeit und Pflegezeit
Ein zentrales Modernisierungselement ist die familienfreundlichere Ausgestaltung der Zugangsvoraussetzungen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Zeiten des Mutterschutzes, der Elternzeit und der Pflegezeit künftig keine Unterbrechungen der erforderlichen anwaltlichen Berufserfahrung mehr darstellen sollen, nach denen die maßgebliche Frist von Neuem beginnt. Pflegezeit ist dabei die gesetzlich vorgesehene Möglichkeit, sich zur Pflege naher Angehöriger ganz oder teilweise von der Arbeit freistellen zu lassen. Der bisherige Fristenmechanismus konnte in der Praxis dazu führen, dass familiär bedingte Auszeiten den Weg ins Anwaltsnotariat erheblich verlängern oder faktisch entwerten.
Diese Änderung ist nicht nur aus Gleichstellungs- und Vereinbarkeitsgesichtspunkten relevant, sondern auch aus Sicht der Personalgewinnung. Wenn der Zugang zu einem Berufsbild als nur schwer mit Familienphasen vereinbar gilt, sinkt die Attraktivität im Wettbewerb um qualifizierte Nachwuchskräfte. Die geplante Regelung setzt hier ein Signal, dass Lebensrealitäten stärker berücksichtigt werden und Karrierewege im Anwaltsnotariat weniger von starren Zeitlinien abhängen sollen.
Für Unternehmen und Finanzinstitutionen ist dieser Aspekt zwar indirekt, aber nicht zu unterschätzen. Notarielle Kapazitäten hängen langfristig von der Personalbasis ab. Wo diese durch strukturelle Hemmnisse schrumpft, steigen nicht selten die Transaktionskosten, etwa durch längere Projektlaufzeiten oder höhere Koordinationsaufwände. Gerade bei zeitkritischen Vorgängen, wie Finanzierungsabschlüssen, Umstrukturierungen oder Immobilienankäufen, kann eine stabile notarielle Infrastruktur ein echter Standortfaktor sein.
In der Beratungspraxis lohnt es sich daher, das Thema nicht nur als berufsrechtliche Reform zu betrachten, sondern als Baustein zur Sicherung rechtlicher Infrastruktur. Mittelständische Unternehmen, Onlinehändler mit wachsendem gesellschaftsrechtlichem Anpassungsbedarf oder auch Betreiber von Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern, die regelmäßig mit immobilien- oder gesellschaftsrechtlichen Vorgängen konfrontiert sind, profitieren typischerweise besonders von verlässlichen Abläufen und planbaren Terminen in der notariellen Praxis.
Altersgrenze 70 Jahre: Verlängerung der Amtszeit unter Voraussetzungen
Ein weiterer Schwerpunkt des Gesetzentwurfs betrifft die bisherige absolute Altersgrenze von 70 Jahren für Anwaltsnotarinnen und Anwaltsnotare. Künftig soll es auf Antrag möglich sein, das Amt über diese Grenze hinaus fortzuführen. Vorgesehen ist eine Verlängerung der Amtszeit um jeweils drei Jahre, und zwar zweimal, sodass eine Fortführung insgesamt bis zu sechs Jahre über die bisherige Grenze hinaus erreichbar wäre. Diese Option ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft, die eine Balance zwischen Versorgungssicherheit und Nachwuchsplanung herstellen sollen.
Die Verlängerung soll nur dann in Betracht kommen, wenn bei der letzten Ausschreibungsrunde ausgeschriebene Stellen nicht mit anderen geeigneten Bewerberinnen oder Bewerbern besetzt werden konnten. Der Mechanismus ist damit eng auf Versorgungslücken zugeschnitten. Für die Praxis bedeutet das: Die Fortführung über 70 ist nicht als generelle Öffnung zu verstehen, sondern als Instrument, um regional oder strukturell bedingte Engpässe abzufedern. Zugleich bleibt die Planungssicherheit für jüngere Bewerberinnen und Bewerber ein erklärtes Ziel, denn eine unbegrenzte Verlängerungsmöglichkeit könnte sonst Stellen blockieren und den Nachwuchs entmutigen.
Für die Wirtschaft ist diese Regelung besonders dort relevant, wo der Notarmarkt ohnehin angespannt ist. Wenn in einer Region Stellen wiederholt unbesetzt bleiben, kann das mittelbar zu längeren Durchlaufzeiten bei Beurkundungen führen. Eine zeitlich begrenzte Verlängerung kann in solchen Konstellationen als Brücke dienen, bis die Bewerberlage sich verbessert oder strukturelle Maßnahmen greifen. In der Gesamtschau ergänzt die Altersregelung somit die Änderungen beim Berufszugang: Während die Zugangserleichterungen langfristig wirken, soll die Verlängerungsoption kurzfristig Stabilität schaffen.
Als Ausblick ist wichtig, dass der Gesetzentwurf nun in das parlamentarische Verfahren geht. Unternehmen, Steuerberatende und Finanzinstitutionen sollten die weitere Entwicklung aufmerksam begleiten, weil sich aus einer verbesserten notariellen Versorgung und aus beschleunigten Zugangswegen perspektivisch spürbare Effekte auf Transaktionsgeschwindigkeit, Standortattraktivität und Planungssicherheit ergeben können. In der Umsetzung wird es darauf ankommen, wie die neuen Regelungen in den betroffenen Bundesländern und in der Praxis der Ausschreibungen und Bewerbungen greifen.
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