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Recht

Anti-SLAPP-Schutz für grenzüberschreitende Klagen: Bedeutung für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Hintergrund der Anti-SLAPP-Regelungen

Mit dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung der EU-Anti-SLAPP-Richtlinie (EU) 2024/1069 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, den rechtlichen Schutz vor missbräuchlichen Einschüchterungsklagen zu stärken. Unter einer sogenannten SLAPP-Klage, abgeleitet vom englischen Begriff „Strategic Lawsuits Against Public Participation“, versteht man zivilrechtliche Verfahren, die nicht in erster Linie auf eine rechtliche Klärung abzielen, sondern auf die Einschüchterung von Personen oder Organisationen, die sich öffentlich äußern oder engagieren. Betroffen können Journalistinnen, Wissenschaftler oder auch Nichtregierungsorganisationen sein, deren Arbeit im öffentlichen Interesse steht. Derartige Klagen bewirken oft eine erhebliche Belastung der Betroffenen – sei es durch finanzielle Risiken oder durch das Risiko eines langwierigen Rechtsstreits – und führen so zu einer Abschreckung im öffentlichen Diskurs.

Die EU reagierte auf diese Risiken, indem sie eine Richtlinie verabschiedete, die Mitgliedstaaten verpflichtet, prozessuale Schutzmechanismen gegen offensichtlich unbegründete oder missbräuchliche Klagen mit grenzüberschreitendem Bezug einzuführen. Deutschland hat diesen Auftrag nun umgesetzt, beschränkt die Anwendung der neuen Regelungen jedoch auf Verfahren, die einen solchen grenzüberschreitenden Bezug aufweisen.

Grenzüberschreitende Anwendbarkeit und nationale Grenzen

Die deutsche Umsetzung bleibt damit enger gefasst, als es die Richtlinie theoretisch erlaubt hätte. Für rein nationale Sachverhalte, also wenn alle Parteien ihren Sitz im Inland haben und sämtliche den Streitgegenstand betreffenden Umstände ebenfalls im Inland liegen, finden die neuen Schutzmechanismen keine Anwendung. Ob eine Veröffentlichung im Internet, die weltweit abrufbar ist, einen grenzüberschreitenden Bezug begründet, ist im Detail noch unklar und wird wohl erst durch die Rechtsprechung konkretisiert werden. Für Unternehmen, insbesondere für Medienhäuser, Forschungseinrichtungen oder Online-Plattformen mit internationaler Reichweite, kann diese Abgrenzung von erheblicher Bedeutung sein, da sich der rechtliche Schutz dadurch erheblich unterscheiden kann.

Die Bundesministerin der Justiz betonte, das bestehende deutsche Zivilprozessrecht sei bereits gut geeignet, um missbräuchlichen Klagen zu begegnen. Damit folgt sie der Einschätzung der Bundesrechtsanwaltskammer, die in ihrer Stellungnahme ebenfalls betonte, dass ein angemessener Schutz bereits im geltenden Prozessrecht angelegt sei. Gleichwohl wird vereinzelt kritisiert, dass die Entscheidung, die europäischen Mindestvorgaben nicht auf nationale Fälle zu übertragen, hinter den Erwartungen zivilgesellschaftlicher Initiativen zurückbleibt.

Neue Prozessinstrumente gegen Einschüchterungsklagen

Für Verfahren mit grenzüberschreitendem Bezug sieht der Gesetzentwurf eine Reihe von Instrumenten vor, die Gerichte befähigen sollen, missbräuchliche Klagen frühzeitig zu erkennen und zu begrenzen. Zentrale Elemente sind unter anderem beschleunigte Entscheidungsverfahren und die Möglichkeit, von der klagenden Partei Sicherheitsleistungen für voraussichtliche Prozesskosten einschließlich der Verteidigungskosten zu verlangen. Dadurch soll verhindert werden, dass finanzielle Überlastung zu einem Druckmittel wird, um öffentliche Beteiligung zu ersticken. Darüber hinaus soll es den Gerichten künftig erlaubt sein, über den gesetzlichen Gebührensatz hinausgehende Rechtsanwaltskosten zu erstatten, sofern diese notwendig und angemessen sind. Dies ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Position der Beklagten und zur Kompensation des Aufwands, der durch eine missbräuchliche Klage entsteht.

Ein weiteres Instrument ist die Möglichkeit für die Gerichte, bei offenkundigem Missbrauch eine besondere Gerichtsgebühr gegen die Klägerin oder den Kläger festzusetzen. Diese kann bis zum Doppelten des regulären Gebührensatzes betragen und soll als Abschreckung gegen die Einreichung unbegründeter Verfahren wirken. Schließlich wird der Beschluss eingeführt, dass rechtskräftige Entscheidungen höherer Instanzen künftig veröffentlicht werden müssen. Dabei ist vorgesehen, dass diese Urteile elektronisch zugänglich und zum Schutz der Persönlichkeitsrechte anonymisiert oder pseudonymisiert werden. Dies soll Transparenz schaffen und zugleich die abschreckende Wirkung für potenzielle Missbrauchsfälle verstärken.

Bedeutung für Unternehmen und Ausblick

Für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere für solche mit öffentlicher Kommunikationsarbeit oder Publikationstätigkeit – etwa im Bereich Onlinehandel, Gesundheitswesen oder Wissenschaft –, stellt die Umsetzung der Richtlinie eine wichtige rechtliche Orientierung dar. Zwar ist die Wahrscheinlichkeit, selbst Ziel einer SLAPP-Klage zu werden, im Unternehmenskontext geringer als bei journalistischer oder aktivistischer Tätigkeit. Dennoch können Unternehmen in ihrer Rolle als Informationsvermittler, Kooperationspartner von Medien oder als Akteure der Meinungsbildung betroffen sein. Gerade digitale Unternehmenskommunikation, wie Blogs oder Social-Media-Auftritte, bergen durch ihre weltweite Zugänglichkeit ein gewisses Risiko, in internationale Rechtskonflikte zu geraten. Hier empfiehlt es sich, die eigene Kommunikationsstrategie unter Berücksichtigung der Richtlinie zu prüfen und gegebenenfalls rechtliche Beratung einzuholen.

Der eingeschränkte Anwendungsbereich der deutschen Umsetzung verdeutlicht jedoch, dass inländische Akteure weiterhin auf das bewährte Instrumentarium des Zivilprozessrechts angewiesen sind. Eine Ausweitung der Schutzmechanismen auf rein nationale Verfahren bleibt politisch umstritten. Der Umgang mit missbräuchlicher Prozessführung wird damit auch künftig ein Thema der Rechtsfortbildung bleiben, insbesondere vor dem Hintergrund steigender digitaler Vernetzung und internationaler Informationsverbreitung.

Fazit: Die Anti-SLAPP-Regelungen markieren einen wichtigen Fortschritt in Richtung Schutz vor missbräuchlicher Prozessführung. Für Unternehmen mit internationaler Ausrichtung bieten sie ein erhöhtes Maß an Rechtssicherheit, während nationale Verfahren weiterhin auf bestehende zivilprozessuale Mittel zurückgreifen. Die Entwicklung zeigt, wie eng verknüpft Demokratie, Meinungsfreiheit und ein funktionsfähiger Rechtsschutz sind. Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Digitalisierung ihrer Prozesse und der Optimierung ihrer buchhalterischen Abläufe. Mit unserer Erfahrung in der Prozessoptimierung schaffen wir nachhaltige Strukturen, die Effizienz, Transparenz und Kostenersparnis im Arbeitsalltag ermöglichen.

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