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Internationales

Anti-SLAPP-Richtlinie: Handlungsbedarf für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Anti-SLAPP-Richtlinie: Warum das Vertragsverletzungsverfahren relevant ist

Die Europäische Kommission hat am 15. Juli 2026 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, weil mehrere Mitgliedstaaten keine vollständige Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie mitgeteilt haben. Betroffen ist auch Deutschland. Hintergrund ist die Richtlinie 2024/1069 zum Schutz von Personen vor missbräuchlichen strategischen Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Die Umsetzungsfrist endete am 7. Mai 2026. Nach Auffassung der Kommission liegt bislang keine vollständige Mitteilung der nationalen Umsetzungsmaßnahmen vor. Deshalb wurden Aufforderungsschreiben versandt, mit denen die betroffenen Staaten innerhalb von zwei Monaten zur Stellungnahme und zum Nachweis der vollständigen Umsetzung aufgefordert werden.

Ein Vertragsverletzungsverfahren ist ein unionsrechtliches Verfahren, mit dem die Kommission überprüft, ob ein Mitgliedstaat seine Pflichten aus dem europäischen Recht erfüllt. Rechtsgrundlage ist Art. 258 AEUV. AEUV bezeichnet den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, also das zentrale Regelwerk für das Handeln der EU. Das jetzige Verfahren bedeutet noch nicht, dass ein Verstoß endgültig festgestellt ist. Es zeigt aber deutlich, dass die Kommission die fristgerechte und vollständige Umsetzung der Anti-SLAPP-Richtlinie mit Nachdruck verfolgt.

Für Unternehmende, Steuerberatende und Finanzinstitutionen ist das Thema mehr als eine europarechtliche Randnotiz. Es betrifft die Frage, wie mit rechtlichen Auseinandersetzungen um öffentliche Äußerungen, Kritik, Berichterstattung oder Hinweise auf Missstände umzugehen ist. Gerade in regulierten Branchen, bei gesellschaftlich sensiblen Geschäftsmodellen oder im Umfeld von Compliance, Nachhaltigkeit und Verbraucherschutz kann die Abgrenzung zwischen legitimer Rechtsverfolgung und missbräuchlicher Einschüchterung erhebliche praktische Bedeutung gewinnen.

Anti-SLAPP-Richtlinie: Was unter missbräuchlichen Klagen zu verstehen ist

Der Begriff SLAPP steht für strategische Klagen gegen öffentliche Beteiligung. Gemeint sind Gerichtsverfahren, die nicht in erster Linie der sachlichen Durchsetzung berechtigter Ansprüche dienen, sondern darauf abzielen, kritische Stimmen einzuschüchtern, finanziell zu belasten oder von öffentlicher Beteiligung abzuhalten. Öffentliche Beteiligung erfasst dabei insbesondere Äußerungen oder Beiträge zu Themen von öffentlichem Interesse. Darunter können journalistische Recherchen, Hinweise von Whistleblowern, wissenschaftliche Stellungnahmen, Beiträge von Verbänden oder auch kritische Aussagen einzelner Marktteilnehmer fallen.

Die Richtlinie soll Personen schützen, die sich zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse äußern und deshalb mit missbräuchlichen zivilrechtlichen Verfahren überzogen werden. Für Unternehmen ist wichtig, dass damit kein Freibrief für unzutreffende oder rufschädigende Behauptungen geschaffen wird. Vielmehr geht es um einen Ausgleich zwischen dem Recht auf effektiven Rechtsschutz und dem Schutz vor einer rechtsmissbräuchlichen Inanspruchnahme gerichtlicher Verfahren. Missbrauch liegt typischerweise dann nahe, wenn Klagen primär Druck erzeugen sollen, obwohl die Anspruchsgrundlage schwach ist oder das Verfahren erkennbar dazu dient, Kritik zu unterbinden.

In der Praxis kann dies etwa dann relevant werden, wenn Unternehmen gegen Berichterstattung, Bewertungen, Hinweise auf mögliche Compliance-Verstöße oder öffentliche Auseinandersetzungen mit Lieferketten, Umweltfragen oder Arbeitsbedingungen vorgehen. Auch für Onlinehändler, Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder mittelständische Industrieunternehmen kann das Bedeutung haben, wenn ihre Tätigkeit Gegenstand öffentlicher Diskussion wird. Die Richtlinie richtet sich damit nicht nur an Medienhäuser oder Nichtregierungsorganisationen, sondern mittelbar auch an jede Organisation, die rechtliche Schritte im öffentlichen Diskurs erwägt.

Umsetzung in Deutschland: Welche Folgen sich schon jetzt abzeichnen

Solange die vollständige nationale Umsetzung noch nicht abgeschlossen oder jedenfalls nicht vollständig mitgeteilt ist, bleibt für die Praxis vor allem der europarechtliche Handlungsrahmen maßgeblich. Das Vertragsverletzungsverfahren selbst verändert die nationale Rechtslage nicht sofort. Es erhöht aber den Druck auf den Gesetzgeber und macht deutlich, dass mit weiteren Konkretisierungen zu rechnen ist. Unternehmen sollten deshalb nicht erst auf die endgültige nationale Ausgestaltung warten, sondern ihre internen Abläufe bereits jetzt auf mögliche Berührungspunkte prüfen.

Besonders relevant ist dies für die Unternehmenskommunikation, das Reputationsmanagement, Compliance-Abteilungen und externe Berater. Wer gegen öffentliche Aussagen vorgehen will, sollte sorgfältig dokumentieren, welches konkrete Schutzinteresse besteht und warum das beabsichtigte Vorgehen verhältnismäßig ist. Verhältnismäßigkeit bedeutet hier, dass ein rechtliches Mittel geeignet, erforderlich und angemessen sein muss. Ein überzogener oder rein taktischer Einsatz rechtlicher Mittel kann künftig noch kritischer bewertet werden, wenn ein Zusammenhang mit öffentlicher Beteiligung besteht.

Auch Kreditinstitute, Beteiligungsgesellschaften und andere Finanzinstitutionen sollten das Thema beachten. In Finanzierungen, Krisensituationen oder Restrukturierungen entstehen nicht selten öffentliche Kontroversen über Geschäftsentscheidungen, Sanierungsmaßnahmen oder gesellschaftsrechtliche Konflikte. Wenn daraus presserechtliche, zivilrechtliche oder persönlichkeitsrechtliche Auseinandersetzungen entstehen, wird die Frage nach dem legitimen Zweck einer Klage an Gewicht gewinnen. Für Steuerberatende ist zudem relevant, dass Mandanten in solchen Situationen häufig eine koordinierte Einschätzung benötigen, in der rechtliche, wirtschaftliche und organisatorische Risiken zusammengeführt werden.

Hinzu kommt ein Governance-Aspekt. Governance beschreibt die verantwortungsvolle Unternehmenssteuerung mit klaren Regeln, Zuständigkeiten und Kontrollmechanismen. Wer intern Prozesse schafft, um kritische Berichterstattung oder öffentliche Vorwürfe sachlich zu prüfen, reduziert das Risiko vorschneller Eskalationen. Gerade kleine und mittelständische Unternehmen profitieren davon, weil rechtliche Konflikte nicht nur Kosten verursachen, sondern auch Managementkapazitäten binden und die Außenwirkung erheblich beeinflussen können.

Praxis für Unternehmen: So lassen sich Risiken rechtssicher steuern

Aus Unternehmenssicht geht es vor allem um eine besonnene und dokumentierte Entscheidungsfindung. Nicht jede kritische Äußerung ist hinzunehmen, aber nicht jede mögliche Rechtsverletzung rechtfertigt ein aggressives prozessuales Vorgehen. Entscheidend ist, ob tatsächlich ein schutzwürdiger Anspruch besteht und ob das Vorgehen in einem fairen Verhältnis zum Anlass steht. Je stärker ein Sachverhalt Fragen des öffentlichen Interesses berührt, desto sorgfältiger sollten Unternehmen die rechtliche Strategie abstimmen.

Empfehlenswert ist eine enge Verzahnung von Geschäftsleitung, Rechtsberatung, Compliance und Kommunikation. Öffentliche Kritik sollte zunächst strukturiert erfasst, inhaltlich geprüft und nach Rechtsrisiken bewertet werden. Wo eine sachliche Gegendarstellung, ein Gesprächsangebot oder eine außergerichtliche Klärung ausreicht, kann dies wirtschaftlich und reputationsbezogen der bessere Weg sein. Wo hingegen unwahre Tatsachenbehauptungen oder gravierende Persönlichkeitsrechtsverletzungen vorliegen, bleibt der Rechtsweg selbstverständlich eröffnet. Die Anti-SLAPP-Richtlinie ändert nichts daran, dass berechtigte Ansprüche durchgesetzt werden dürfen.

Gerade für mittelständische Unternehmen, Onlinehändler oder Unternehmen mit sensiblen Dienstleistungen wie Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern ist ein professioneller Eskalationsprozess sinnvoll. Dazu gehört auch, Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar festzuhalten. Sollte später die Frage aufkommen, ob ein Verfahren missbräuchlich angelegt war, ist eine saubere Dokumentation ein wesentlicher Schutzfaktor. Ebenso wichtig ist die Schulung von Führungskräften, damit öffentliche Kritik nicht reflexartig als rein rechtliches Problem behandelt wird, sondern als Vorgang mit rechtlichen, wirtschaftlichen und kommunikativen Dimensionen.

Das Vertragsverletzungsverfahren zeigt, dass das Thema auf europäischer Ebene hohe Priorität hat und Unternehmen ihre Verfahrensstrategien im öffentlichen Diskurs künftig noch präziser ausrichten sollten. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, rechtliche Anforderungen mit klaren, digitalen Prozessen zu verbinden und insbesondere in der Buchhaltung und angrenzenden Verwaltungsabläufen erhebliche Effizienz und Kostenersparnisse zu realisieren. Unsere Kanzlei begleitet Mandanten vom kleinen Betrieb bis zum mittelständischen Unternehmen mit besonderem Fokus auf Digitalisierung, Prozessoptimierung und praxistaugliche Strukturen für nachhaltige Entlastung.

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