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Einkommensteuer

Aktivrente stärkt Arbeitsmarkt und bietet steuerliche Vorteile

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Neue steuerliche Impulse durch das Aktivrentengesetz

Mit dem Aktivrentengesetz setzt die Bundesregierung einen deutlichen Impuls zur Förderung freiwilliger Erwerbstätigkeit im Rentenalter. Ziel ist es, älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern einen finanziellen Anreiz zu bieten, ihre Berufstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus fortzusetzen. Wer die gesetzliche Altersgrenze überschreitet und weiterhin sozialversicherungspflichtig beschäftigt bleibt, soll künftig Gehälter bis zu einer Höhe von 2.000 Euro monatlich steuerfrei beziehen können. Damit wird das bisherige Steuersystem gezielt erweitert, um den Beitrag älterer Fachkräfte zum gesamtwirtschaftlichen Wachstum besser zu würdigen.

Die geplante Steuerbefreiung gilt ausschließlich für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die über die Regelaltersgrenze hinaus tätig sind. Selbstständige sowie Beamtinnen und Beamte werden nicht einbezogen. Bemerkenswert ist, dass die Steuervergünstigung unabhängig davon gewährt wird, ob bereits eine gesetzliche Rente bezogen oder der Rentenanspruch aufgeschoben wird. Durch diese Gestaltung bleiben sowohl die Flexibilität als auch der individuelle Entscheidungsspielraum der Beschäftigten gewahrt.

Arbeitsmarktpolitische Bedeutung für kleine und mittlere Unternehmen

Für kleine und mittelständische Unternehmen eröffnet die Aktivrente eine neue Perspektive im Umgang mit dem Fachkräftemangel. In vielen Branchen, etwa im Gesundheitswesen, im Handwerk oder in der Pflege, wird die Erfahrung älterer Beschäftigter besonders geschätzt. Die Möglichkeit, qualifizierte Kräfte länger im Betrieb zu halten, wirkt sich positiv auf die Kontinuität von Arbeitsprozessen, die Qualität der Leistungserbringung und die Weitergabe von Fachwissen an jüngere Mitarbeiter aus. Die staatliche Steuerbefreiung von bis zu 2.000 Euro stellt hierbei einen motivierenden Anreiz dar – sowohl für die Beschäftigten selbst als auch für die Unternehmen, die eine wertvolle Fachkraft nicht durch Ruhestand verlieren.

Auch im Onlinehandel und im produzierenden Gewerbe, wo Know-how in Bereichen wie Logistik oder Qualitätsmanagement entscheidend ist, kann das Aktivrentengesetz helfen, Personalengpässe abzufedern. Die beibehaltene Sozialversicherungspflicht sorgt dafür, dass nicht nur die beteiligten Personen profitieren, sondern auch die Sozialsysteme gestärkt werden. Damit entsteht ein wirtschaftliches Gleichgewicht zwischen individueller Begünstigung und gesellschaftlicher Stabilität.

Steuerrechtliche Einordnung und rechtliche Rahmenbedingungen

Rechtlich ist die Steuerfreiheit nach dem Aktivrentengesetz als spezielle Einkommensvergünstigung ausgestaltet, die durch eine Ergänzung im Einkommensteuergesetz verankert wird. Steuerfrei ist ein monatlicher Arbeitslohn bis 2.000 Euro für Personen, die über die gesetzliche Rentenaltersgrenze hinaus erwerbstätig bleiben. Dabei bleibt es bei der bestehenden Sozialversicherungspflicht, um eine gleichzeitige Stärkung der Renten- und Krankenkassen zu gewährleisten. Dies unterscheidet die Aktivrente von bisherigen steuerlichen Befreiungen, die häufig mit einer Reduzierung der Beitragsleistung einhergingen. Neu ist auch, dass es sich um eine ausschließlich freiwillige Weiterbeschäftigung handelt, die nicht von einem Antrag oder besonderen Nachweisen abhängig ist. Damit verfolgt das Gesetz einen unbürokratischen Ansatz, der direkt in der Lohnabrechnung umgesetzt werden kann.

Für Unternehmen bedeutet dies, dass die steuerliche Behandlung klar und einfach in den bestehenden Abrechnungsprozessen abgebildet werden kann. Für die Lohnbuchhaltung ergibt sich insbesondere die Aufgabe, die Steuerfreiheit korrekt abzugrenzen und in den monatlichen Meldungen zu berücksichtigen. Steuerberatende sollten ihre Mandantschaft frühzeitig auf diese Neuerung aufmerksam machen und prüfen, wie bestehende Beschäftigungsverhältnisse angepasst werden können, um die Vorteile der Aktivrente zu nutzen. Gleichzeitig sollten sie darauf achten, dass die Löhne über der steuerfreien Grenze ordnungsgemäß versteuert werden und eine saubere Trennung im Lohnkonto erfolgt.

Fazit und Handlungsempfehlungen für die Praxis

Das Aktivrentengesetz ist ein zukunftsweisender Schritt, um dem strukturellen Fachkräftemangel in Deutschland entgegenzuwirken und erfahrene Arbeitskräfte länger im Erwerbsleben zu halten. Für Unternehmen eröffnet sich die Chance, auf freiwilliger Basis eine stärkere Bindung älterer Mitarbeitender zu schaffen und den Wissenstransfer im Betrieb zu sichern. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer profitieren unmittelbar durch die steuerliche Begünstigung, die einen echten finanziellen Vorteil bietet, ohne dass dabei die Sozialversicherungspflicht entfällt.

In der Praxis sollten Betriebe und Steuerberatende gemeinsam prüfen, welche Beschäftigungsverhältnisse unter die neue Regelung fallen und welche Anpassungen in der Lohnabrechnung erforderlich werden. Es ist zu erwarten, dass die Aktivrente zum 1. Januar 2026 in Kraft tritt und damit schon bald konkrete Auswirkungen auf die Personal- und Finanzplanung vieler Unternehmen haben wird. Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Umsetzung ist daher empfehlenswert, um reibungslose Prozesse und vollständige Compliance sicherzustellen.

Unsere Kanzlei begleitet kleine und mittelständische Unternehmen bei der Optimierung ihrer Buchhaltungs- und Verwaltungsprozesse. Durch konsequente Digitalisierung und effiziente Prozessgestaltung schaffen wir nachhaltige Kostenersparnisse und sorgen dafür, dass gesetzliche Neuerungen wie die Aktivrente rechtssicher und vorteilhaft umgesetzt werden können.

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