Aktivrente und die Bedeutung für die betriebliche Praxis
Mit dem Jahr 2026 rücken gleich mehrere steuerliche Neuerungen in den Fokus, die erhebliche Auswirkungen auf kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch auf beratende Berufe haben werden. Ein zentrales Thema stellt aktuell die sogenannte Aktivrente dar. Sie ist als steuerpolitisches Instrument zur Förderung der Erwerbstätigkeit im Ruhestand konzipiert und hat das Ziel, die langfristige Fachkräftesicherung zu unterstützen. Während die Grundausrichtung der Aktivrente allgemein positiv bewertet wird, haben sich in der Praxis Schwierigkeiten bei der rechtlichen und administrativen Umsetzung gezeigt. Insbesondere die sehr kurzen Fristen für Stellungnahmen der Berufsverbände – zuletzt nur 27 Stunden – lassen Zweifel daran aufkommen, ob die Gesetzgebungspraxis in ausreichendem Maße auf Rückmeldungen aus der Unternehmens- und Beraterpraxis eingeht.
Für Unternehmen und Steuerberatende bedeutet das eine gesteigerte Unsicherheit bei der Anwendung der neuen Regelungen. Die angekündigten Auslegungshinweise in Form eines Fragen-Antwort-Katalogs des Bundesministeriums der Finanzen sollen zwar Klarheit schaffen, doch bleibt zu hoffen, dass sie zeitnah erscheinen und verbindlich genug formuliert sind, um verlässliche Planungssicherheit zu gewährleisten. Gerade kleine Betriebe, die im Bereich Personalverwaltung oder Lohnabrechnung auf Effizienz angewiesen sind, müssen hier ihre Systeme frühzeitig anpassen können, um steuerliche Risiken zu vermeiden.
Registrierkassenpflicht und Abschaffung der Bonpflicht im Zusammenspiel
Ein weiterer Schwerpunkt der aktuellen steuerpolitischen Debatte betrifft die geplante Kassen- und Zahlungsverkehrsreform. Der Koalitionsvertrag sieht ab dem 1. Januar 2027 eine verpflichtende Nutzung elektronischer Registrierkassen für Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro vor. Parallel dazu ist die Abschaffung der Belegausgabepflicht vorgesehen, während gleichzeitig eine Pflicht zur Akzeptanz digitaler Zahlungsoptionen eingeführt werden soll. Diese Kombination soll Transparenz im Zahlungsverkehr erhöhen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand der Unternehmen senken. In der Theorie klingt das nach einer sinnvollen Modernisierung. In der Praxis jedoch offenbaren sich bereits jetzt erhebliche Herausforderungen.
Der vom Finanzministerium veröffentlichte Evaluationsbericht zum Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen hat deutlich gemacht, dass die Kosten der Belegausgabepflicht in der betrieblichen Realität deutlich höher sind als ursprünglich angenommen. Viele kleine Unternehmen, etwa im Einzelhandel, in Pflegeeinrichtungen oder bei Onlinehändlern, sehen sich durch zusätzliche technische Anforderungen und gestiegene Papier- sowie Wartungskosten belastet. Daher ist die geplante Abschaffung der Belegausgabepflicht ein konsequenter Schritt. Problematisch wäre es jedoch, wenn diese Maßnahme unabhängig von der Einführung der Registrierkassenpflicht umgesetzt oder verschoben würde. Auch die Bereitstellung geeigneter Kassensysteme stellt ein Problem dar: Der Markt bietet aktuell kaum Geräte, die sowohl den gesetzlichen Anforderungen genügen als auch E-Rechnungs-fähig sind.
Sollte die Pflicht zur elektronischen Rechnung, wie derzeit geplant, ab 2028 für alle Unternehmen gelten, drohte ohne abgestimmte Übergangsregelung eine doppelte Investitionsbelastung. Viele Betriebe müssten dann zuerst neue Kassensysteme anschaffen und diese nur wenige Jahre später wieder austauschen, um die erweiterten Anforderungen zu erfüllen. Ein praxisgerechter Übergang ist daher dringend erforderlich, damit insbesondere kleine Unternehmen wettbewerbsfähig bleiben können.
Neuerungen bei der Grunderwerbsteuer und Rechtssicherheit für Immobilientransaktionen
Auch im Bereich der Immobilienbesteuerung sind für 2026 wichtige Änderungen zu erwarten. Der Regierungsentwurf des Neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes sieht Anpassungen am Grunderwerbsteuergesetz vor. Besonders hervorzuheben sind zwei Punkte: Zum einen soll die Anzeigepflicht im Zusammenhang mit Grundstückstransaktionen erweitert werden, um Transparenz und Kontrollmöglichkeiten der Finanzverwaltung zu verbessern. Zum anderen wird die doppelte Belastung mit Grunderwerbsteuer bei sogenannten Signing- und Closing-Vorgängen vermieden. Unter Signing wird der Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung verstanden, während das Closing die tatsächliche Übertragung des Eigentums bezeichnet. Bisher konnte es passieren, dass beide Vorgänge steuerlich erfasst wurden, was zu einer doppelten Steuerbelastung führte. Die geplante Reform beendet diese Praxis und trägt damit maßgeblich zur Rechtssicherheit für Transaktionen bei, insbesondere bei Umstrukturierungen innerhalb von Unternehmensgruppen oder bei gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsvorgängen.
Offen bleibt bislang, wie nach Ablauf der Übergangsregelungen Ende 2026 mit Steuervergünstigungen bei der Übertragung von Grundstücken auf oder zwischen Personengesellschaften verfahren werden soll. Diese Frage betrifft insbesondere immobilienhaltende Mittelstandsunternehmen, die in den letzten Jahren häufig auf die Möglichkeit der steuerneutralen Umstrukturierung angewiesen waren. Eine frühzeitige Klärung ist aus Sicht aller Beteiligten geboten, da Investitionsentscheidungen im Immobiliensektor eine erhebliche Planungsvorlaufzeit erfordern.
Ausblick und Handlungsempfehlung für Unternehmen
Das Jahr 2026 wird sowohl für Unternehmen als auch für Steuerberatende ein Jahr der Anpassung, denn die gleichzeitige Einführung neuer steuerlicher Instrumente und technischer Pflichten bedarf sorgfältiger Vorbereitung. Der Gesetzgeber ist gefordert, nachvollziehbare und digital umsetzbare Lösungsansätze zu liefern. Für die Wirtschaft ist entscheidend, dass Übergangszeiten realistisch ausgestaltet werden und die Finanzierung der neuen Anforderungen nicht zu Lasten kleiner und mittlerer Betriebe geht. Unternehmen sollten die Entwicklung aktiv beobachten, interne Prozesse prüfen und frühzeitig mit ihrer Steuerberatung klären, welche Systeme und Abläufe angepasst werden müssen. Eine abgestimmte Strategie, die Digitalisierung und Compliance zusammenführt, wird künftig zum zentralen Erfolgsfaktor in der steuerlichen Organisation werden.
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