Einführung der Aktivrente – ein Impuls für Arbeitsmarkt und Wirtschaft
Mit der Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember 2025 ist der Weg für die sogenannte Aktivrente frei. Das neue Gesetz, das Teil des jüngsten Rentenpakets ist, soll ab dem 1. Januar 2026 in Kraft treten und die Weiterarbeit nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters steuerlich attraktiver gestalten. Ziel der Bundesregierung ist es, den zunehmenden Fachkräftemangel zu mildern, die finanziellen Spielräume älterer Menschen zu erweitern und zugleich die sozialen Sicherungssysteme zu stabilisieren. Das Konzept richtet sich an Rentnerinnen und Rentner, die die Regelaltersgrenze von derzeit 67 Jahren erreicht haben und weiterhin nichtselbstständig tätig sein möchten.
Künftig können diese Personen bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen. Das Einkommen darüber hinaus unterliegt der regulären Besteuerung nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes. Arbeitgeber tragen weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge, was nicht nur die Systeme stabilisiert, sondern auch einen Beitrag zur Generationengerechtigkeit leistet. Die Aktivrente ist damit sowohl ein arbeitsmarktpolitisches als auch ein steuerpolitisches Instrument, das dazu beitragen soll, den demografischen Wandel abzufedern.
Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Rahmenbedingungen
Aus steuerlicher Sicht handelt es sich bei der Aktivrente um einen steuerfreien Arbeitslohn im Sinne des Einkommensteuergesetzes, soweit der monatliche Betrag von 2.000 Euro nicht überschritten wird. Das bedeutet, dass Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer erst ab Überschreiten dieser Freigrenze anfallen. Für Arbeitgeber ändert sich hingegen wenig: Sie führen weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge ab, auch wenn die Rentnerinnen und Rentner selbst keine zusätzlichen Rentenversicherungsansprüche mehr erwerben. Diese Konstellation stärkt die Solidargemeinschaft, weil Einnahmen in die Systeme fließen, ohne dass neue Leistungsansprüche entstehen.
Interessant ist, dass die Regelung ausdrücklich nur für nichtselbstständige Beschäftigungen gilt. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit oder aus geringfügiger Beschäftigung – den sogenannten Minijobs – bleiben davon unberührt, da dort bereits besondere steuerliche Begünstigungen greifen. Somit bleibt die Aktivrente auf jene Fälle beschränkt, in denen ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nach Renteneintritt reguläre Beschäftigungen fortführen oder neu aufnehmen. Besonders in Branchen mit anhaltendem Fachkräftemangel, etwa im Gesundheitswesen, in der Pflege oder im Handwerk, dürfte diese Regelung in der Praxis auf großes Interesse stoßen.
Arbeitsmarktpolitische Implikationen der Aktivrente
Die Einführung der Aktivrente ist nicht nur eine steuerliche Maßnahme, sondern ein wirtschaftspolitischer Hebel, um dem demografisch bedingten Fachkräftemangel zu begegnen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass etwa 168.000 Rentnerinnen und Rentner durch den neuen finanziellen Anreiz dem Arbeitsmarkt erhalten bleiben oder neu hinzutreten könnten. Damit würde ein bedeutendes Arbeitskräftepotenzial erschlossen, das insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen zugutekommt. Diese Unternehmen, die oftmals auf langjähriges Erfahrungswissen angewiesen sind, verfügen nun über eine rechtssichere Möglichkeit, qualifizierte ältere Mitarbeitende länger im Betrieb zu halten – ohne zusätzliche steuerliche Belastung auf beiden Seiten.
Darüber hinaus ergibt sich ein gesamtwirtschaftlicher Vorteil: Die Beitragspflicht der Arbeitgeber sorgt für zusätzliche Einnahmen der Sozialversicherungsträger, während gleichzeitig die Rentenbezugsdauer unverändert bleibt. Volkswirtschaftlich bedeutet dies eine Entlastung der staatlichen Systeme, die angesichts des demografischen Wandels dringend erforderlich ist. Für Arbeitgeber kann sich der Einsatz älterer Fachkräfte auch vor dem Hintergrund des Know-how-Erhalts und der Personalentwicklung als strategischer Vorteil erweisen. Der Aufwand, neue Nachwuchskräfte einzuarbeiten, kann so reduziert werden, während gleichzeitig der Wissenstransfer innerhalb der Organisation gefördert wird.
Praxisrelevanz und Handlungsempfehlungen für Unternehmen
Für Arbeitgeber, Steuerberatende und Finanzinstitutionen ist es nun entscheidend, die organisatorischen und steuerlichen Auswirkungen der Aktivrente frühzeitig zu berücksichtigen. Unternehmen sollten prüfen, in welchen Bereichen erfahrene Mitarbeitende nach dem Renteneintritt weiterbeschäftigt werden können und welche betrieblichen Rahmenbedingungen dafür nötig sind. Auch personalwirtschaftliche und tarifliche Aspekte – etwa Fragen der Arbeitszeitgestaltung, der Versicherungspflichten und der Vergütungsmodelle – sind zu beachten. Steuerlich sollte die Abrechnung so gestaltet werden, dass der steuerfreie Höchstbetrag von 2.000 Euro pro Monat eindeutig erfasst und dokumentiert wird, um Nachweispflichten gegenüber der Finanzverwaltung erfüllen zu können.
Steuerberatende Kanzleien und Lohnbuchhaltungen sollten ihre Systeme entsprechend anpassen und Mitarbeitende auf die Besonderheiten dieser neuen Lohnart hinweisen. Für Rentnerinnen und Rentner bietet sich die Möglichkeit, flexibel Projekte oder Teilzeitstellen zu übernehmen, ohne dadurch in eine höhere Steuerprogression zu geraten. Auch Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und andere institutionelle Arbeitgeber können durch gezielte Beschäftigungsmodelle ihre Personalplanung stabilisieren. Entscheidend ist dabei, dass die rechtlichen Anforderungen an Arbeitsverträge, Entgeltabrechnung und Sozialversicherungspflichten sauber umgesetzt werden. Nur so lassen sich Risiken bei späteren Prüfungen vermeiden.
Fazit: Die Aktivrente eröffnet sowohl für Senioren als auch für Unternehmen neue Perspektiven. Sie kombiniert steuerliche Entlastung mit arbeitsmarktpolitischem Nutzen und kann ein wirksames Mittel sein, Erfahrung und Kompetenz länger in den Betrieben zu halten. Gerade für kleine und mittelständische Unternehmen, die vor der Herausforderung stehen, Fachkräfte zu gewinnen und zu binden, birgt das Modell erhebliche Chancen. Unsere Kanzlei begleitet Mandanten in allen Fragen der steuerlichen Gestaltung und hat sich insbesondere auf die Digitalisierung und Prozessoptimierung in der Buchhaltung spezialisiert. Durch effiziente digitale Abläufe unterstützen wir Unternehmen jeder Größe dabei, administrative Prozesse zu verschlanken und nachhaltige Kostenvorteile zu realisieren.
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