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Recht

Abschleppkosten in NRW: aktuelle Rechtslage für Unternehmen

Ein Artikel von der Intelligent Accounting Steuerberatungsgesellschaft Kassel

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Abschleppkosten in NRW: was die aktuelle Rechtslage bedeutet

Für Unternehmen mit Fuhrpark, Lieferdiensten, Außendienstfahrzeugen oder Besucherparkplätzen ist die Frage nach Abschleppkosten nicht nur ein Randthema. Sie betrifft die tägliche Praxis, etwa wenn Fahrzeuge im Halteverbot, in Feuerwehrzufahrten oder auf Flächen mit kurzfristig angeordneten Arbeiten abgestellt werden. Nach aktueller Rechtslage in Nordrhein-Westfalen dürfen Kosten für bestimmte behördlich veranlasste Abschleppmaßnahmen seit 2024 jedoch nicht berechnet werden. Das Verwaltungsgericht Köln hat dies mit Entscheidungen vom 15.04.2026 in den Verfahren 20 K 3976/24 und 20 K 6851/24 klargestellt.

Im Kern geht es um Gebührenbescheide. Ein Gebührenbescheid ist ein behördlicher Verwaltungsakt, also eine verbindliche hoheitliche Entscheidung, mit der eine Behörde eine Zahlungspflicht festsetzt. In den entschiedenen Fällen hatte die Stadt Köln Halterinnen und Haltern die Kosten für das Entfernen und Verwahren ihrer Fahrzeuge auferlegt. Das Gericht hob diese Bescheide auf, weil es an einer wirksamen Rechtsgrundlage fehlte.

Für die Praxis ist entscheidend, dass das Gericht nicht die Abschleppmaßnahme als solche generell beanstandet hat. Es ging vielmehr um die rechtliche Grundlage der Kostenerhebung. Dieser Unterschied ist wichtig. Behörden können im Einzelfall weiterhin ordnungsrechtlich eingreifen, wenn etwa eine konkrete Gefahr vorliegt. Ob die dadurch entstehenden Kosten anschließend wirksam in Rechnung gestellt werden dürfen, ist eine davon getrennte Frage.

Gebührenverordnung und Polizeigesetz: warum die Kostenbescheide unwirksam sind

Die Entscheidung beruht auf einem klassischen Problem des Verwaltungsrechts, nämlich der fehlenden Verordnungsermächtigung. Eine Verordnungsermächtigung ist die gesetzliche Befugnis, auf Grundlage eines Parlamentsgesetzes nähere Regelungen durch Rechtsverordnung zu erlassen. Ohne eine solche wirksame Ermächtigung kann die Exekutive keine tragfähige Gebührenregelung schaffen.

Nach den Ausführungen des Gerichts konnten die Kosten für Abschleppmaßnahmen über Jahre auf eine Regelung im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen gestützt werden. Diese Vorschrift wurde im Zuge einer Gesetzesänderung zum 29.12.2023 gestrichen. Die Landesregierung wollte die Abrechnung stattdessen über Tarifstellen im Allgemeinen Gebührentarif des Landes sicherstellen. Genau hier lag das rechtliche Problem.

Die betreffenden Tarifstellen waren bereits im August 2023 beschlossen worden. Zu diesem Zeitpunkt war die bisherige Kostenregelung im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen noch in Kraft. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts stand diese vorrangige gesetzliche Regelung einer abweichenden Ausgestaltung durch Rechtsverordnung entgegen. Die Tarifstellen waren deshalb nichtig. Nichtigkeit bedeutet, dass eine Norm von Anfang an unwirksam ist und rechtlich so behandelt wird, als hätte sie nie wirksam bestanden.

Besonders praxisrelevant ist die weitere Aussage des Gerichts, dass die nichtigen Tarifstellen nicht automatisch später wirksam wurden, als die Kostenregelung im Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen einige Monate später entfiel. Ein rechtlich fehlerhafter Erlass heilt sich also nicht allein durch eine spätere Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Für Unternehmen und Privatpersonen bedeutet das, dass Gebührenbescheide für entsprechende Abschleppmaßnahmen seit 2024 nach der derzeitigen Rechtslage angreifbar sein können.

Praxisfolgen für Unternehmen, Fuhrparks und betroffene Fahrzeughalter

Die Auswirkungen reichen über Einzelfälle in Köln hinaus. Betroffen sind Konstellationen, in denen Fahrzeuge auf Anordnung des Ordnungsamts entfernt und anschließend auf einem Abschlepphof verwahrt wurden. Das Gericht ordnet solche Maßnahmen als Sicherstellung mit anschließender Verwahrung ein. Eine Sicherstellung ist die behördliche Ingewahrsamnahme einer Sache, um Gefahren abzuwehren oder die öffentliche Sicherheit zu schützen.

Gerade für kleine Unternehmen und mittelständische Betriebe ist das wirtschaftlich relevant. Handwerksunternehmen, Pflegedienste, Kurierdienste, Onlinehändler mit eigener Auslieferung oder Krankenhäuser mit komplexen Parkplatzsituationen sind besonders anfällig für kurzfristige Halteverstöße im Betriebsalltag. Wenn in solchen Fällen ein Gebührenbescheid für eine behördlich veranlasste Abschleppmaßnahme ergeht, sollte sorgfältig geprüft werden, auf welche Rechtsgrundlage sich die Behörde stützt und ob der Bescheid in den Zeitraum der derzeit problematischen Rechtslage fällt.

Wichtig ist allerdings auch eine realistische Einordnung. Die Entscheidung bedeutet nicht, dass falsch parkende Fahrzeuge folgenlos bleiben oder dass Unternehmen ihre internen Fuhrparkregeln vernachlässigen könnten. Das Risiko organisatorischer Störungen, Verzögerungen im Einsatz, Reputationsschäden oder weiterer ordnungsrechtlicher Maßnahmen bleibt bestehen. Für Unternehmen ist es daher sinnvoll, Park- und Einsatzanweisungen zu dokumentieren, Fahrerinnen und Fahrer regelmäßig zu unterweisen und bei temporären Halteverboten oder Baustelleninformationen klare Kommunikationswege sicherzustellen.

Wer bereits einen Kostenbescheid erhalten hat, sollte prüfen lassen, ob ein Rechtsbehelf noch möglich ist oder ob bereits bestandskräftige Entscheidungen vorliegen. Bestandskraft bedeutet, dass ein Verwaltungsakt nicht mehr mit den üblichen Rechtsmitteln angegriffen werden kann. Ob im Einzelfall dennoch Korrekturmöglichkeiten bestehen, hängt von Verfahrensstand, Fristen und den konkreten Umständen ab. Eine pauschale Aussage verbietet sich hier.

Rechtliche Unsicherheit in NRW: was jetzt zu beachten ist

Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen. Damit kann sich das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit der Sache befassen, sofern die Beteiligten den Rechtsmittelweg weiter beschreiten. Bis zu einer obergerichtlichen Klärung bleibt die Rechtslage daher für viele Fälle praktisch bedeutsam und zugleich in Bewegung.

Hinzu kommt ein weiterer Aspekt aus der mündlichen Verhandlung. Der Vorsitzende hat darauf hingewiesen, dass eine rückwirkende Heilung in Betracht kommen könne, wenn die Landesregierung die nichtigen Tarifstellen neu erlässt. Eine solche Entwicklung wäre für die Bewertung laufender und künftiger Verfahren von erheblicher Bedeutung. Unternehmen sollten deshalb nicht nur bestehende Bescheide isoliert betrachten, sondern auch beobachten, ob der Verordnungsgeber nachsteuert und ob sich daraus neue rechtliche Bewertungen ergeben.

Für die betriebliche Praxis empfiehlt sich eine doppelte Strategie. Einerseits sollten Unternehmen Kostenbescheide für Abschleppmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen seit 2024 rechtlich prüfen lassen. Andererseits ist es wirtschaftlich sinnvoller, die Ursachen solcher Vorfälle organisatorisch zu minimieren. Dazu gehören verlässliche Fahrzeugdisposition, digitale Hinweise auf temporäre Verkehrsregelungen, saubere Dokumentation von Einsatzorten und klare Verantwortlichkeiten im Fuhrparkmanagement. Gerade im Mittelstand zeigt sich immer wieder, dass gute Prozesse nicht nur Rechtsrisiken senken, sondern auch operative Kosten deutlich reduzieren.

Im Ergebnis ist die aktuelle Rechtslage für Betroffene günstig, aber noch nicht endgültig abgeschlossen. Wer Gebührenbescheide wegen behördlich veranlasster Abschleppmaßnahmen in Nordrhein-Westfalen erhält, sollte zeitnah prüfen, ob die tragende Rechtsgrundlage tatsächlich wirksam ist. Wir unterstützen kleine und mittelständische Unternehmen dabei, rechtliche Risiken mit effizienteren Abläufen in Buchhaltung und Verwaltung zu verbinden und durch Digitalisierung sowie Prozessoptimierung spürbare Kostenersparnisse zu realisieren. Gerade an der Schnittstelle von Organisation, Dokumentation und wirtschaftlicher Umsetzung begleiten wir Mandanten aller Branchen mit einem klaren Fokus auf praxistaugliche, digitale Prozesse.

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